Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung eingeleitet, um festzustellen, ob bestimmte Unterstützungsmaßnahmen Frankreichs zugunsten von Fret SNCF mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind.
Mit Ausnahme des Jahres 2021 hat Fret SNCF dauerhaft Verluste erwirtschaftet. In der Zeit von 2007 bis 2019 wurden die Verluste des Unternehmens stets von seiner Muttergesellschaft SNCF durch gruppeninterne Liquiditätsvorschüsse gedeckt, die öffentliche Mittel darstellen, da Fret SNCF vom Staat gehalten und kontrolliert wird.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat die Kommission auf der Grundlage ihrer vorläufigen Prüfung Bedenken, dass bestimmte Maßnahmen, die Fret SNCF im Zeitraum 2007-2019 gewährt wurden, nicht mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind. Daher hat sie ein eingehendes Prüfverfahren eingeleitet, um festzustellen, ob staatliche Beihilfen vorliegen und, sollte dies der Fall sein, ob diese Beihilfen mit den Beihilfevorschriften vereinbar sind.
Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um:
- die Liquiditätsvorschüsse, die die SNCF dem Unternehmen Fret SNCF mindestens von Anfang 2007 bis zur Umwandlung von Fret SNCF in eine Handelsgesellschaft (zum 1. Januar 2020) gewährt hat und deren Höhe auf 4 Mrd. bis 4,3 Mrd. EUR geschätzt wird;
- den Schuldenerlass zugunsten von Fret SNCF (in Höhe von insgesamt 5,3 Mrd. EUR einschließlich der oben genannten Liquiditätsvorschüsse) per Gesetz im Jahr 2019 anlässlich der Umwandlung von Fret SNCF in eine Handelsgesellschaft;
- die Kapitalzuführung in Höhe von 170 Mio. EUR zum Zeitpunkt der Umwandlung von Fret SNCF in eine Handelsgesellschaft.
Nun wird die Kommission in einem eingehenden Prüfverfahren untersuchen, ob ihre anfänglichen Bedenken begründet sind. Mit der Einleitung des eingehenden Prüfverfahrens erhalten Frankreich und alle Beteiligten, einschließlich des Beihilfeempfängers, Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.