EBA: Große TraFöG-Empfänger 2022

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat jüngst die Empfänger der „Beihilfen über 500.000 Euro gemäß § 6 Abs. 5 der Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte für Trassen in der Netzfahrplanperiode 2022“ bekannt gegeben.

In der nachfolgenden Liste fehlen somit alle Empfänger bzw. Netzkundennummern unterhalb der 500.000 EUR-Grenze. Eine Auswertung je Unternehmen ist somit nicht möglich.

„Darüber hinausgehende Publikationen gibt es nicht. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben müssen lediglich Einzelbeihilfen über 500.000 EUR durch die Bewilligungsbehörde veröffentlicht werden.“ sagte ein Sprecher des Eisenbahn-Bundesamtes auf Anfrage.

Hungrail: Arbeitskreis für Intermodalverkehre

Der ungarische Eisenbahnverband Hungrail hat einen Arbeitskreis für intermodale Verkehre initiiert, um eine Verlagerung auf die Bahn voranzutreiben. Zur Vorbereitung fand ein Treffen von Hungrail mit Vertretern der Verbände MKFE (Magyar Közúti Fuvarozók Egyesülete / Verband der ungarischen Straßentransporteure) MLSZKSZ (Magyarországi Logisztikai Szolgáltató Központok Szövetsége / Verband der ungarischen Logistikservicezentren) sowie MSZSZ (Magyar Szállítmányozók Szövetsége / Verband der ungarischen Transportunternehmen) statt.

An dem von Hungrail initiierten Projektauftakttreffen nahmen Péter Juhász, Janos Pekar (MSZSZ), Ferenc Illés, Tivadar Árvay (MKFE), Ferenc Lajkó, Gábor Dittel (NIT Ungarn), Ajtony Bíró Koppány (MLSZKSZ), Lajos Hódosi und Ágnes Dénesfalvy (Hungrail) teil. Foto: Hungrail

Verbände: EnSiTrV-Verlängerung nicht nötig

Der Verband Netzwerk Europäische Eisenbahnen (NEE; „Die Güterbahnen“) und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) haben sich gegen die von der Bundesregierung angestrebte Verlängerung der Energiesicherheitstransportverordnung (EnSiTrV) bis 31.03.2024 ausgesprochen. Am 10.02.2023 steht im Bundesrat eine notwendige Zustimmung an.

Laut Einschätzung der Verbände solle „die kaum genutzte Regelung nach einer Übergangszeit von drei bis sechs Monaten auslaufen“. Die Veränderungen in den Transportströmen seien bisher gut bewältigt worden, eine Verschärfung der Lage sei nicht zu erwarten. Außerdem hätten die Energie-Vorrangzüge „nach Einschätzung der Güterbahnen aber auch keinen spürbaren Zeitvorteil gegenüber regulären Trassen auf den gleichen Laufwegen gehabt“.

Emilia-Romagna priorisiert Kurzstreckenverkehr

Die norditalienische Region Emilia-Romagna konzentriert sich beim Güterverkehr auf die Schiene, um die Umweltverschmutzung zu reduzieren und die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen. Sie hat sich für die Eisenbahn entschieden, weil sie ökologischer und nachhaltiger ist, und stellt 6,4 Mio. EUR für multimodale Transportunternehmen und Logistikunternehmen für den Dreijahreszeitraum 2023-25, von denen 10 % auch für den Schiffsverkehr reserviert sind, mit dem Ziel zur Verfügung, mehr Lkw von der Straße zu bringen.

Die Region rechnet mit einer Verlagerung von mehr als 4,848 Mio. t an Gütern von der Straße auf die Schiene, mit einer Emissionseinsparung von etwa 37.000 t CO2-Äquivalent und 1.900 kg Feinstaub in drei Jahren (berechnet auf der Grundlage eines europäischen Prognosemodells).

Die Maßnahme sieht die Schaffung zusätzlicher Dienste vor. Die Anreize werden pro Kilometer gewährt, und zwar bis zu einer Höchstlänge von 120 km, sofern die Strecke innerhalb des Gebiets der Region zurückgelegt wird, um den Schienenverkehr auf der Kurzstrecke zu fördern. Die unmittelbar Begünstigten sind Logistikunternehmen und multimodale Verkehrsunternehmen. Der Höchstbetrag des jährlichen Beitrags pro Unternehmen beläuft sich auf 180.000 EUR für den Schienenverkehr über einen Zeitraum von drei Jahren. Der Zuschuss wird auf der Grundlage des „Handbuchs über externe Kosten des Verkehrs“ der Europäischen Kommission für 2019 mit 0,011 EUR pro Tonne und Kilometer berechnet.

Die Zuschüsse werden auf der Grundlage einer Rangliste gewährt, bei der die Bewertung der Merkmale der vorgeschlagenen Dienstleistungen und die für die Auswahl aufgestellten Kriterien berücksichtigt werden. Vorrang haben Kurzstreckenverbindungen mit der längsten Entfernung innerhalb des Regionalgebiets, Hafenhinterland-Verbindungen und die höchste Tonnage oder Zugfrequenz.

Thüringen leitet EU-Projekt „Rail4Regions“

Im Februar 2023 startet das von der Europäischen Union im Programm „Interreg“ geförderte Projekt „Rail4Regions“. Unter der Federführung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft arbeiten in den kommenden drei Jahren zwölf Forschungsinstitute, Regionalverwaltungen, Infrastrukturbetreiber und Transportdienstleister aus Deutschland, Österreich, Slowenien, Kroatien, Italien, Tschechien, Ungarn, Polen und der Slowakei im Rahmen der europäischen Raumentwicklung zusammen.

„Rail4Regions“ befasst sich dabei mit der Notwendigkeit, den regionalen Zugang zum Schienengüterverkehrsnetz zu verbessern. Ziel der Partner ist es, gemeinsam hochskalierbare Lösungen zu entwickeln, die die Anbindung der Regionen an die europäischen Verkehrskorridore verbessern, die regionale Entwicklung fördern und einen umweltfreundlichen Verkehr für ländliche und periphere Räume ermöglichen. Im Ergebnis sollen die Akteure aus den Bereichen Verkehr und Raumplanung umfassende Planungsinstrumente erhalten, um den Güterverkehr auf der Schiene durch Anschlussgleise, wiederverwendete Neben- und Zubringerstrecken, verbesserte Verladeinfrastruktur und die Förderung des Einzelwagenverkehrs zu entwickeln.

Niederösterreich fördert Einzelwagen

Um den Gütertransport von der Straße noch stärker auf die Schiene zu verlagern, präsentierten Landesrat Ludwig Schleritzko, Landesrat Jochen Danninger und Wirtschaftskammer Niederösterreich (NÖ) Präsident Wolfgang Ecker bei einer Pressekonferenz am 23.01.2023 eine neue Förderrichtlinie. Land und Wirtschaftskammer NÖ stellen für die „blau-gelbe Einzelwagenförderung“ in Summe zwei Mio. EUR zur Verfügung.

Förderfähig ist jeder zusätzliche Transport im Einzelwagenverkehr mit Ziel oder Ausgangsort in Niederösterreich. Der Zuschuss für die Unternehmen beträgt 200 EUR je transportiertem Einzelwagen und die Förderung ist mit einem Maximalbetrag von 25.000 EUR oder 125 Einzelwagen pro Firma und Förderperiode gedeckelt. Der erste Förderaufruf startet am 01.03.2023.

Unterstützung für Fret SNCF auf Prüfstand

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung eingeleitet, um festzustellen, ob bestimmte Unterstützungsmaßnahmen Frankreichs zugunsten von Fret SNCF mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind.

Mit Ausnahme des Jahres 2021 hat Fret SNCF dauerhaft Verluste erwirtschaftet. In der Zeit von 2007 bis 2019 wurden die Verluste des Unternehmens stets von seiner Muttergesellschaft SNCF durch gruppeninterne Liquiditätsvorschüsse gedeckt, die öffentliche Mittel darstellen, da Fret SNCF vom Staat gehalten und kontrolliert wird.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat die Kommission auf der Grundlage ihrer vorläufigen Prüfung Bedenken, dass bestimmte Maßnahmen, die Fret SNCF im Zeitraum 2007-2019 gewährt wurden, nicht mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind. Daher hat sie ein eingehendes Prüfverfahren eingeleitet, um festzustellen, ob staatliche Beihilfen vorliegen und, sollte dies der Fall sein, ob diese Beihilfen mit den Beihilfevorschriften vereinbar sind.

Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um:

  • die Liquiditätsvorschüsse, die die SNCF dem Unternehmen Fret SNCF mindestens von Anfang 2007 bis zur Umwandlung von Fret SNCF in eine Handelsgesellschaft (zum 1. Januar 2020) gewährt hat und deren Höhe auf 4 Mrd. bis 4,3 Mrd. EUR geschätzt wird;
  • den Schuldenerlass zugunsten von Fret SNCF (in Höhe von insgesamt 5,3 Mrd. EUR einschließlich der oben genannten Liquiditätsvorschüsse) per Gesetz im Jahr 2019 anlässlich der Umwandlung von Fret SNCF in eine Handelsgesellschaft;
  • die Kapitalzuführung in Höhe von 170 Mio. EUR zum Zeitpunkt der Umwandlung von Fret SNCF in eine Handelsgesellschaft.

Nun wird die Kommission in einem eingehenden Prüfverfahren untersuchen, ob ihre anfänglichen Bedenken begründet sind. Mit der Einleitung des eingehenden Prüfverfahrens erhalten Frankreich und alle Beteiligten, einschließlich des Beihilfeempfängers, Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.

Güterbahnen fordern Einführung von Systemtrassen

Das als „DIE GÜTERBAHNEN“ auftretende Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) nimmt angesichts der entfallenden Zusicherung der DB Netz von Kapazität in Form von Rahmenverträgen für die Fahrplanjahre 2024 und 2025 wie folgt Stellung:

„DIE GÜTERBAHNEN wollen ein Ende der chaotischen Experimentierphase bei der Kapazitätsvergabe im Schienennetz. Berlin muss eine klare und am Deutschlandtakt-Konzept orientierte gesetzliche Vorgabe machen, wie die Eisenbahnen an Fahrpläne für ihre Züge kommen und das Schienennetz optimal für den wachsenden Güter- und Personenverkehr genutzt wird. Dazu sollte auf Rahmenverträge zwischen DB Netz und Eisenbahnverkehrsunternehmen dauerhaft verzichtet werden. Stattdessen sollte der Gesetzgeber konsequent die Einführung der Systemtrassen-Logik aus dem Deutschlandtakt-Konzept vorantreiben und sich dabei mit der Branche und der EU-Kommission zügig verständigen.

Systemtrassen sind wiederkehrende minutengenaue Fahrmöglichkeiten im Netz, die für unterschiedliche Zugcharakteristika, aber nicht für konkrete Eisenbahnunternehmen, vorgeplant und gut aufeinander abgestimmt werden. Diese Art der Fahrplanerstellung gewinnt europaweit immer mehr Zuspruch. Auf dem Weg zur Umsetzung des Deutschlandtakt-Konzepts sind Rahmenverträge dagegen eher als Hindernis zu sehen, weil dadurch „minutenbreite“ Kapazitätsbänder im Fahrplanprozess exklusiv durch einzelne Eisenbahnunternehmen längerfristig belegt werden können.

Aus Sicht der GÜTERBAHNEN fahren in der jetzt entstandenen Situation alle Beteiligten mit dem bisherigen Verfahren zur Trassenvergabe und parallel einer konzentrierten Entwicklung eines neuen Vergabeprozesses am besten. Die unausgegorenen, 2021 kurz vor Ende der Legislaturperiode ins Eisenbahnregulierungsgesetz in § 49 (Rahmenverträge) und § 52 a (Erprobungsklausel Systemtrassen auf Teilnetzen) eingebrachten Neuerungen sollte der Bundestag kurzfristig zurücknehmen und der Regierung den Auftrag zur Vorlage einer Neuregelung rechtzeitig vor dem Start des üblichen Trassenbestellprozesses im April des Jahres 2025 geben. Gründlichkeit muss nun vor Schnelligkeit gehen.“

FerCargo Rotabili wurde zu Assorotabili

Der italienische Verband FerCargo Rotabili änderte per 01.01.2023 seinen Namen in Assorotabili. Mitglieder sind weiterhin Anbieter von Güterzuglokomotiven, Leasinggesellschaften und Werkstätten. Alberto Lacchini wird auch weiterhin in der Rolle des Präsidenten des Verbandes für ein weiteres Mandat bestätigt. Gleichzeitig hat der Verband beschlossen, den Verbänden FerCargo und Fermerci beizutreten.