RoLa: Weitere Unterstützung, aber wie lange?

Mit großer Mehrheit (19 zu 6 Stimmen) ist die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) der Schweiz auf die Vorlage zur weiteren Unterstützung der Rollenden Landstraße (RoLa) eingetreten. Mit den Details der Vorlage – insbesondere dem Zeitpunkt der Einstellung – wird sie sich an ihrer nächsten Sitzung befassen.

Der Bund fördert die Rollende Landstraße auf der Basis einer bis 2023 geltenden Rahmenvereinbarung mit ihrer Betreiberin. Der Bundesrat geht davon aus, dass der unbegleitete kombinierte Verkehr bis 2027 ausreichend wettbewerbsfähig ist, und somit nur eine geringe Rückverlagerung auf die Straße zu erwarten ist. Er möchte aus diesem Grund die finanzielle Unterstützung für den Betrieb der Rollenden Landstraße noch bis Ende 2026 verlängern, bevor diese eingestellt werden soll – auch, weil das dabei eingesetzte Rollmaterial bald das Ende seiner Lebensdauer erreicht.

Griechenland will Güterverkehr fördern

Die griechische Regierung will den Schienengüterverkehr zwischen der strukturschwachen Region Ostmakedonien und Thrakien im Norden des Landes und Thessaloniki bzw. Athen fördern will. Dies kündigte der griechische Ministerpräsident Mitsotakis anlässlich der Vorstellung des Thrakien-Entwicklungsprogramms an.

Offensichtlich sieht die Regierung ein Entwicklungspotenzial für die Region, die an Bulgarien und die Türkei grenzt. Der weitere Ausbau der Häfen von Thessaloniki, Kavala und Alexandroupoli sowie das Sea2Sea-Projekt sind für die Regierung von großer Bedeutung. Die Absage des Verkaufs von (Teilen) des Hafen von Alexandroupoli rechtfertigte man damit, dass dort Einflussmöglichkeiten erhalten bleiben sollen.

UIRR-Schultze vertritt bei ERA

Ralf-Charley Schultze als Präsident der Union Internationale pour le Transport Combiné Rail-Route (UIRR) wird Güterverkehrskunden für eine weitere Amtsdauer von vier Jahren im Verwaltungsrat der European Union Agency for Railways (ERA) vertreten.

ProRail zeigt wenig Interesse für Güterverkehr

Nach den jüngsten Ausfällen beim Schienenzugang zum Rotterdamer Hafen zwischen dem 28. und 30. Dezember und exorbitanten Erhöhungen der Infrastrukturentgelte für 2023 klagt der niederländische Verband für den Schienengüterverkehr RailGood an, dass der niederländische Infrastrukturbetreiber ProRail den Sektor nachlässig behandelt. Die Eisenbahnen im Rotterdamer Hafen zum Beispiel würden weitgehend nur auf Sicherheitsniveau statt auf höheren Standards gehalten. So wurde der Verkehr auf dem Güterbahnhof Botlek am 28.12.2022 wegen einer undichten Feuerlöschwasserleitung, die Überschwemmungen verursachte, eingestellt, und mangels Zugang zum Hafen waren der Europoort und die Maasvlakte nicht mit dem Zug erreichbar.

Zwei Tage später überprüfte man daraufhin offenbar weitere Feuerlöschanlagen, und ProRail teilte mit, dass jene im Rangierbahnhof Pernis von den zuständigen Behörden nicht genehmigt worden sei und auf den Gleisen daher keine Transportaktivitäten, für die eine Umweltgenehmigung erforderlich ist, stattfinden könnten, bis das System die Anforderungen erfüllt. Da die Mehrheit der Fracht in Pernis Gefahrgut ausmacht, insbesondere für die petrochemische Industrie, hatte dies erhebliche Auswirkungen, da Gefahrgutwagen, die nicht behandelt werden, nicht länger als vier Stunden in Pernis bleiben dürfen. Die Folge war ein Anstieg des Verkehrsaufkommens auf den Bahnhöfen Kijfhoek und Botlek, die bereits intensiv ausgelastet sind.

Andererseits gab es eine Erhöhung der Infrastrukturgebühren für die Abstell- und Rangiergleise von ProRail zwischen 50 und 660 %. Dieser Anstieg steht im Zusammenhang mit der neuen Methodik von ProRail zur Berechnung der Wegeentgelte für den Schienenverkehr, da ab 2023 seine integralen Kosten anstelle der direkten Kosten berechnet werden, was zu einer Erhöhung der Tarife führt. Die Europäische Kommission gab zwar die Erlaubnis, das Problem mit einer bis 2026 geltenden Subvention zu lindern, die den Unternehmen 25 % ihrer Abstellgleis- und Rangierkosten erstatten würde, doch selbst mit dieser Beihilfe steigen die Preise zwischen 15 und 450 %.

BNetzA übernimmt Vorsitz der IRG-Rail

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernimmt für das Jahr 2023 den Vorsitz der Independent Regulators‘ Group – Rail (IRG-Rail), dem europäischen Verbund der unabhängigen Eisenbahnregulierungsbehörden. Der Vorsitz wird als Team von Dr. Annegret Groebel, Abteilungsleiterin Internationales/Regulierung Post, und Prof. Dr. Karsten Otte, Abteilungsleiter Eisenbahnregulierung, wahrgenommen.

Österreichische Förderung bis 2027 verlängert

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften die Verlängerung einer österreichischen Regelung zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die umweltfreundlichere Schiene genehmigt. Die Maßnahme wurde von der Kommission ursprünglich im Juli 2012 genehmigt (SA.33993). Im Oktober 2017 (SA.48390) und im Dezember 2019 (SA.55507) genehmigte die Kommission eine Verlängerung bzw. Änderung der Regelung. Da die Regelung im Dezember 2022 ausläuft, meldete Österreich bei der Kommission die Verlängerung der Regelung bis Dezember 2027 an. Das Gesamtbudget für den Fünfjahreszeitraum der Regelung beträgt 1,4 Mrd. EUR.

Italien: 110 Mio. EUR für KV-Züge

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine italienische Regelung in Höhe von 110 Mio. EUR genehmigt, mit der die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene gefördert werden soll. Ziel der Regelung ist es, die Verlagerung des Güterverkehrs auf die umweltfreundlichere Schiene zu fördern und zur Verringerung der CO2-Emissionen und der Überlastung der Straßen beizutragen.

Im Rahmen der Regelung wird die Beihilfe in Form eines direkten Zuschusses gewährt. Die Regelung gilt für (i) Unternehmen, die intermodale und/oder umgeschlagene Schienenverkehrsdienste nutzen, und (ii) multimodale Verkehrsunternehmen, die Ganzzüge mit elektrischem Antriebssystem bei Eisenbahnunternehmen in Auftrag geben. Der Beihilfehöchstbetrag beträgt 2,5 EUR pro Zugkilometer. Die Höhe der Unterstützung spiegelt die externen Kosteneinsparungen des Schienenverkehrs im Vergleich zum Straßenverkehr wider. Die Regelung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2027.

Fördermittel für Region Emilia-Romagna

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften die Änderung einer italienischen Regelung zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene in der Region Emilia-Romagna genehmigt. Die Maßnahme wurde ursprünglich im Oktober 2019 von der Kommission genehmigt (SA.54990) und soll im Dezember 2022 auslaufen. Ziel der Regelung ist es, die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die umweltfreundlichere Schiene zu fördern und einen Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen und der Überlastung der Straßen zu leisten.

Italien hat der Kommission mehrere Änderungen an der Regelung gemeldet, darunter eine Verlängerung bis Ende 2027, eine Aufstockung der Haushaltsmittel um 25 Mio. EUR auf insgesamt 31 Mio. EUR, eine Anhebung des jährlichen Beihilfehöchstbetrags pro Begünstigtem von 150.000 EUR auf 500.000 EUR und eine Anhebung des Beihilfehöchstbetrags pro Einheit von 0,7 EUR auf 1,16 EUR für jede Tonne, die über die im regionalen Gebiet zurückgelegten Kilometer befördert wird. Die Änderungen zielen darauf ab, die Förderung der Verkehrsverlagerung zu verbessern, indem den Betreibern stärkere Anreize für die Verlagerung auf die Schiene geboten werden und mehr Flexibilität für die Anpassung an mögliche Veränderungen in der intermodalen Kette geschaffen wird.

Luxemburg darf Verlagerung weiter fördern

Die Kommission hat im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften die Änderung einer luxemburgischen Regelung genehmigt, mit der die Verlagerung des Straßengüterverkehrs auf die Schiene und die Binnenschifffahrt gefördert werden soll. Diese Regelung, die von der Kommission ursprünglich im Juni 2015 genehmigt wurde (SA.38229), wurde im Juli 2019 verlängert (SA.51613) und soll am 31.12.2022 auslaufen. Seine Ziele sind die Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf umweltfreundlichere Alternativen, nämlich den Schienenverkehr und die Binnenschifffahrt, sowie ein Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen und der Straßenüberlastung.

Luxemburg meldete bei der Kommission folgende Änderungen der Regelung an: i) eine Verlängerung bis Ende 2027, ii) ein neues Budget für den Verlängerungszeitraum (rund 104 Mio. EUR), iii) eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf den konventionellen inländischen Schienenverkehr und den konventionellen internationalen Binnenschiffsverkehr und iv) eine Änderung der Berechnungsmethode für die Beihilfen, um die Unterstützung für den horizontalen Umschlag im Rahmen von Schienenautobahnen zu erhöhen.

Spanien: Mitma erhöht europäische Beihilfe

Das spanische Ministerium für Verkehr, Mobilität und urbane Agenda (Mitma) hat im Rahmen des Plans zur Wiederbelebung, Umgestaltung und Widerstandsfähigkeit (Plan de Recuperación, Transformación, y Resiliencia, PRTR) das Direkthilfeprogramm für Güterbahnbetreiber verstärkt, um die Aktivität anzukurbeln und den Zug inmitten der Energiekrise zu unterstützen. Insbesondere hat sie die Subventionen für den Umweltanreiz im Schienenverkehr um 15 auf 75 Mio. EUR erhöht und die Berechnungsformel für die den Unternehmen zu gewährenden Beihilfen geändert, um den Anteil des Schienenverkehrs zu erhöhen, zur Verringerung der Schadstoffemissionen beizutragen und die Wirksamkeit des Programms zu gewährleisten.

So soll die Beihilfe an die aktuelle wirtschaftliche Realität angepasst werden, die von steigenden Energiepreisen, Problemen in den Versorgungsketten und dem Einmarsch Russlands in der Ukraine geprägt ist, und dem gesamten Sektor inmitten der Krise zugute kommen.

Die zusätzlichen Mittel stammen aus dem Programm zur Unterstützung von Unternehmen im Wettbewerb für nachhaltigen und digitalen Verkehr, dessen endgültiger Beschluss gerade veröffentlicht wurde. Dabei wurden 445,4 Mio. EUR an 73 Unternehmen zur Finanzierung von 122 Projekten vergeben, was fast 97 % der im Rahmen der NexGenerationEU-Fonds gewährten Zuschüsse entspricht.

Die Änderung der Grundlagen betrifft somit die bereits veröffentlichte erste Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen für den Güterverkehr zwischen dem 30. April und dem 31. Dezember 2022. So wird das Budget um fünf Mio. EUR auf 25 Mio. EUR aufgestockt, die Voraussetzungen für den Erhalt europäischer Mittel, die Berechnungsmethode und die Höchstbeträge der Umweltprämien werden angepasst. Die Bewerbungsfrist für diese erste Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen beginnt am 1. Januar und endet am 30. März 2023. Die verbleibenden Mittel werden auf die beiden anderen, für 2023 und 2024 geplanten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aufgeteilt.

Je größer die Verringerung der externen ökologischen und sozioökonomischen Kosten ist, die durch die verstärkte Nutzung der Schiene im Vergleich zur Straße erreicht wird, desto höher ist die erhaltene Beihilfe. So erhält das Unternehmen bei einem Wachstum von 8 %, einem Wirkungsgrad von über 40 % und einem Gütertransport mit einer Elektrolokomotive eine Umweltprämie von 0,78 Eurocent für jede transportierte Nettotonne pro Kilometer, das sind 53 % mehr als auf der bisherigen Grundlage. Entscheidet er sich statt für emissionsfreie Fahrzeuge für eine Dieseltraktion, die die Emissionsgrenzwerte einhält, wird die Beihilfe nach der neuen Tabelle auf 0,59 Eurocent reduziert. Nach dem früheren System hätte er höchstens 0,35 Eurocent erhalten.