AERRL: Erstattung einer sicheren ERTMS-Einführung

Die europäischen Vermieter von Schienenfahrzeugen AERRL weisen auf die Schwachstellen des Entwurfs der TSI 2022 hin und fordern die EU auf, den Entwurf zu ändern, um eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf dem Schienengüterverkehrsmarkt, eine Gefährdung der Sicherheit und eine beschleunigte Überalterung des vorhandenen modernen Rollmaterials zu vermeiden. Die Situation sei kritisch für Ausrüstungen, die 15 Jahre alt sind und weitere 15 Jahre Lebensdauer vor sich haben.

Bevor eine Frist für die Einführung eines neuen ETCS BL gesetzt würde, sollten wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Transparenz, den Kosten für ERTMS-Nachrüstungen, den EU-Haushaltsmitteln zur Subventionierung von Nachrüstungen und Aufrüstungen, den EU-Finanzierungsrahmenbedingungen, der Stabilität der Technologie und der Kapazität der Industrie geklärt werden.

Der Verband der europäischen Vermieter von Schienenfahrzeugen (Association of European Rail Rolling Stock Lessors, AERRL) hat Schlüsselfragen im laufenden Überarbeitungsprozess der TSI ZZS hervorgehoben und wichtige Vorschläge zur Lösung dieser Fragen unterbreitet:

Das erste Problem ist die mangelnde Sichtbarkeit der streckenbezogenen ERTMS-Einführungsplanung und -bereitstellung, die für langfristige Investitionsentscheidungen und eine detaillierte Planung unerlässlich ist. Es gibt keine europäische digitale Plattform, auf der die Merkmale und die Planung der ERTMS-Einführung auf den europäischen Kernnetzkorridoren veröffentlicht werden. AERRL drängt darauf, eine einheitliche Umsetzung der ERTMS-Einführung auf EU-Ebene zu koordinieren, indem eine detaillierte und regelmäßig aktualisierte Veröffentlichung der streckenseitigen Einführung für die Mitgliedstaaten oder Infrastrukturbetreiber verpflichtend wird. Darüber hinaus unterstützt AERRL eine mit Befugnissen ausgestattete zentralisierte europäische Systembehörde in Form der ERA.

Das zweite Problem sind die steigenden ERTMS-Kosten. Im Gegensatz zu den Annahmen, dass die Stückkosten im Laufe der Zeit sinken würden, wird eine neue Baseline dies nur noch verschlimmern. Unzureichende Subventionen und steigende Kosten machen Investitionen in komplexe Nachrüstungen und Aufrüstungen des fahrzeugseitigen ETCS für bestehende Fahrzeuge zunehmend unwirtschaftlich, was insbesondere für nachgerüstete Anlagen problematisch ist. Wenn die Kosten für Nachrüstungen und Aufrüstungen weiterhin hauptsächlich von den Lokomotivbesitzern getragen werden, ohne dass die EU substanzielle Unterstützung leistet, könnten neue Marktteilnehmer keinen Zugang mehr zu Lokomotiven haben, die mit dem mit der Infrastruktur kompatiblen ETCS BL ausgerüstet sind. Dies wäre ein Schock im Prozess der Öffnung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums für den Wettbewerb.

Das dritte Problem hängt mit den zu häufigen technologischen Änderungen in den europäischen Vorschriften zusammen. Die Einführung einer neuen Grundlinie nach zwei größeren Änderungen innerhalb von 15 Jahren würde das Risiko der Veralterung des modernen Rollmaterials erheblich erhöhen. Schließlich ist AERRL sehr besorgt darüber, dass bei der Planung der TSI-Überarbeitung und -Umsetzung die industrielle Kapazität zur rechtzeitigen Herstellung und Lieferung von ETCS BL3 und BL4 außer Acht gelassen wird.

Energiekostenhilfe für Güterbahnen?

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat nach Medienberichen eine Prüfung von finanziellen Unterstützungen für Güterbahnen aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise angekündigt. Die Mittel könnten im Rahmen des kürzlich von der Bundesregierung beschlossenen dritten Entlastungspaket bereitgestellt werden.

5 Mrd. EUR für neue CEF-Aufrufe

Die Kommission veröffentlicht heute eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) für das Verkehrsprogramm, mit der über 5 Mrd. EUR für europäische Verkehrsinfrastrukturprojekte bereitgestellt werden. Mit den Mitteln werden Projekte in allen EU-Mitgliedstaaten entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) unterstützt – dem Netz aus Schienen, Binnenwasserstraßen, Häfen und Straßen, das Europa miteinander verbindet.

Die Projekte sollen der EU dabei helfen, ihr Ziel des Europäischen Green Deal zu erreichen, die Verkehrsemissionen bis 2050 um 90 % zu senken. Auch Projekte zur Stärkung der „Solidarity Lanes“ sind förderfähig.

Energiesicherungstransportverordnung erlassen

Um die Energieversorgung zu sichern, sollen Energietransporte vorübergehend Vorrang auf der Schiene haben. Das hat das Bundesregierung am 24.08.2022 in einer Rechtsverordnung festgelegt, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zusammen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erarbeitet hat. Ziel ist es, den Betrieb von Kraftwerken, Raffinerien und Stromnetzen sicherzustellen.

Die DB Netz AG wird zusätzlich kurzfristig die Nutzungsbedingungen des Schienennetzes anpassen, um Mineralöl- und Kohletransporte auf der Ebene der Disposition zu priorisieren. Mit der Rechtsverordnung kann künftig dann auch die Bevorzugung von Mineralöl- und Kohletransporten auf Ebene der Trassenzuweisung priorisiert werden.

Hintergrund für die Energiesicherungstransportverordnung (EnSiTrV) ist die durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine verursachte Energiekrise. Dadurch haben sich grundlegende Veränderungen im deutschen Energiesystem ergeben. So arbeitet Deutschland daran, unabhängig von russischen Energieträgern (Kohle, Gas und Öl) zu werden und die Lieferungen zu diversifizieren. Entsprechend wurden und werden Lieferketten und -wege umgestellt.

Die Rechtsverordnung basiert auf der Grundlage des novellierten Energiesicherungsgesetzes (§ 30) und wird auf sechs Monate befristet. Sie sieht vor, dass Energieträgertransporte per Bahn und der schienengebundene Transport von Großtransformatoren bei Gefährdung des sicheren und zuverlässigen Betriebs der Elektrizitätsversorgung und bei Gefährdung des Betriebs von Raffinerien und der Mineralölversorgung Vorrang bei der Nutzung des Schienennetzes haben sollen. Dabei geht es um Transporte von Erdöl und Erdölerzeugnissen sowie von festen, flüssigen und gasförmigen Energieträgern. Großtransformatoren sind Kernelemente für Energieversorgungsnetze, die sich wegen ihrer Größe nur auf der Schiene transportieren lassen. Bei Ausfall oder Zerstörung von Transformatoren ist ein schneller Ersatz bzw. eine schnelle Reparatur notwendig, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten.

Die Eingriffe in den Schienenverkehr sollen so gering wie möglich gehalten werden, um auch andere Güterarten weiterhin den Bedarfen entsprechend transportieren zu können und Ausfälle bzw. Verspätungen im Personenverkehr weitestgehend zu vermeiden. Die Priorisierung erfolgt innerhalb eines klar definierten Energiekorridor-Netzes. Diesem liegen die Transportbedarfe der Energie- und Mineralölwirtschaft zugrunde (zum Beispiel vom Hafen zum Kraftwerk). Sollte eine Beschränkung anderer Schienenverkehre nötig sein, wird ein abgestuftes Priorisierungsverfahren vorgesehen, um den betrieblichen Vorrang von Energieträgertransporten und Großtransformatoren zu gewährleisten. Entschädigungen richten sich nach dem Energiesicherungsgesetz.

Zur Gewährleistung einer stabilen Energieversorgung und aufgrund bestehender Kapazitätsengpässe auch beim Wagenmaterial kann es erforderlich sein, auch solche Güterwagen einzusetzen, die nicht mehr den geltenden Lärmschutzstandards entsprechen. Die Vorschriften des Schienenlärmschutzgesetzes werden daher in diesem besonderen Ausnahmefall von der Anwendung ausgeschlossen.

Regulierungsbehörde ist die Bundesnetzagentur. Sie überprüft, ob die Priorisierung rechtmäßig ist. Um eine Verzögerung des Zuweisungsverfahrens und also der Transporte auszuschließen, geschieht die Prüfung nachträglich.

Slowakei darf KV fördern

Die EU-Kommission hat eine slowakische Regelung zur Förderung des Kombinierten Verkehrs genehmigt. Das Budget beträgt 30 Mio. EUR und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2027. Die Mittel dienen der Entwicklung neuer Strecken für den unbegleiteten Kombinierten Güterverkehr (49 % der förderfähigen Kosten) sowie der Anschaffung neuer intermodaler Transporteinheiten (30 % der förderfähigen Kosten). Die Zuschüsse gehen direkt an Unternehmen, die in der Slowakei im Schienengüterverkehr tätig sind. Die Mittel stammen aus der Fazilität für Konjunkturbelebung und Krisenbewältigung (RRF).

Spanien darf Terminals und Waggons fördern

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine spanische Regelung in Höhe von 285 Mio. EUR zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene genehmigt. Die Regelung wird aus der Fazilität für Konjunkturbelebung und Krisenbewältigung (RRF) finanziert, nachdem die Kommission das spanische Konjunkturprogramm positiv bewertet und der Rat es angenommen hat.

Im Rahmen der Regelung werden gefördert:

  • der Bau, die Anpassung oder die Verbesserung von Laderampen und Bahnfrachtterminals sowie deren Anbindung an das nationale Haupteisenbahnnetz
  • der Erwerb oder die Modernisierung von Waggons für den Schienengüterverkehr, einschließlich solcher für die Rollende Landstraße

Im Rahmen der Regelung wird die Unterstützung in Form von direkten Zuschüssen für Unternehmen gewährt, die im Schienengüterverkehr in Spanien tätig sind. Die Regelung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2025.

Österreich: RCA verliert Marktanteile

Nach Streckenkategorien des ÖBB-Netzes und gemessen an den Bruttotonnenkilometern vergrößerten sich 2021 die Marktanteile der Mitbewerber überall. Dies stellt der Jahresbericht 2021 der Schienen-Control fest.

Der Schienenpersonenverkehrsmarkt hat sich im Jahr 2021 gut von den negativen Entwicklungen im ersten Jahr der COVID-19-Pandemie erholt. Spürbar war dies auch im Güterbereich, wo die Indikatoren 2021 primär aufgrund der Entspannung des wirtschaftlichen Umfelds positive Entwicklungen zeigten. Sowohl das Aufkommen (beförderte Nettotonnen) als auch die Verkehrsleistung (Nettotonnenkilometer, Bruttotonnenkilometer) sind im oberen einstelligen Prozentbereich gewachsen. Selbst das Niveau von 2019 wurde damit übertroffen. Einzige Ausnahme waren die Bruttotonnenkilometer. 2021 gab es weiterhin Beschränkungen im internationalen Warenverkehr (u.a. Personalengpässe und mangelnde Verfügbarkeit von Containertragwagen), allerdings wirkten sich diese gegenüber 2020 kaum mehr auf den Güterverkehr aus. Auch regionale Ereignisse beeinflussten die Schienengüterverkehrsaktivität in Österreich: Der nach einer Sanierung wiedereröffnete Karawankentunnel (Teil des Güterkorridors von den Adriahäfen nach Deutschland) hat gewisse Transporte aufgrund der verkürzten Wege auf die Schiene zurückgebracht. Schließlich herrschte auch ein Mangel an Lkw-Fahrerinnen und -Fahrern, der die Position der Schiene gegenüber der Straße wieder etwas begünstigt hat.

Von allen im Güterverkehr aktiven Bahnunternehmen hatte die Rail Cargo Austria (RCA) mit 63,4 Prozent den höchsten Marktanteil bei den Nettotonnenkilometern (2020: 66,9 Prozent). Zusätzlich gab es vier weitere Unternehmen mit Marktanteilen von jeweils mehr als drei Prozent: Die Lokomotion (5,9 Prozent), die TX Logistik Transalpine (fünf Prozent), die Cargo Service (CargoServ; 3,9 Prozent) und die Wiener Lokalbahnen Cargo (WLC; 3,6 Prozent). Die Zahl der Unternehmen mit einem Marktanteil von über 0,1 Prozent lag bei 27 und nimmt seit Jahren zu.

Nach Streckenkategorien des ÖBB-Netzes und gemessen an den Bruttotonnenkilometern vergrößerten sich 2021 die Marktanteile der Mitbewerber überall. Am stärksten ausgeprägt ist der Wettbewerb auf der Brenner- und Westachse, hier erbrachten die Unternehmen außerhalb des ÖBB-Konzerns in Summe bereits 56 bzw. 52 Prozent der gesamten Verkehrsleistung. Mit jeweils über 40 tätigen Unternehmen waren die Weststrecke und die sonstigen internationalen Achsen (z.B. Tauern- und Semmeringstrecke) die von den meisten Unternehmen befahrenen Netzabschnitte im Güterverkehr. Im Wesentlichen findet der komplette Transitgüterverkehr auf den drei genannten Abschnitten statt.