Im „Masterplan Schienenverkehr“, der im Rahmen des Schienenpaktes im
Juni 2020 veröffentlicht wurde, ist der Schienengüterverkehr laut
Bundesregierung umfassend verankert, „unter anderem mit dem Ziel eines
Marktanteils vom mindestens 25 Prozent bis 2030“. In Umsetzung der
Vereinbarung innerhalb der Bundesregierung, den Verkehrssektor bis 2050
vollständig zu dekarbonisieren, seien darüber hinaus weitere Schritte
und Maßnahmen zur Vergrößerung des Anteils des Schienengüterverkehrs
über das Jahr 2030 hinaus zu definieren, heißt es in der Antwort der
Regierung (19/26748) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26410).
Die fünf Sofortmaßnahmen des Masterplans Schienengüterverkehr –
Absenkung der Trassenpreise, Umsetzung des 740-Meter-Netzes, das
Bundesprogramm „Zukunft SGV“ zur Förderung von Innovationen, die
„Zugbildungsanlage der Zukunft“ und unternehmerische Beiträge des
Sektors – befänden sich alle in der Umsetzung, schreibt die Regierung.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
fördere zudem seit dem 1. Juni 2018 anteilig die Trassenentgelte im
Schienengüterverkehr. In 2021 stünden dafür 350 Millionen Euro zur
Verfügung.
Weiter wird darauf verwiesen, dass das Bundesprogramm
„Zukunft Schienengüterverkehr“ am 20. Mai 2020 mit einem Volumen von 30
Millionen Euro pro Jahr gestartet sei und auch in der aktuell
konjunkturell schwierigen Phase als weitere Sofortmaßnahme Innovationen
in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik
finanziell unterstützen soll. Mit der durch die Bundesregierung im
Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossenen Förderung der
Anlagenpreise werde eine weitere Maßnahme zur Stärkung des
Schienengüterverkehrs umgesetzt. Die wettbewerbsneutrale Förderung mit
dem Fokus auf den Einzelwagenverkehr sei am 13. Dezember 2020 gestartet
worden. „In diesem Jahr stehen 80 Millionen Euro zur Verfügung“, heißt
es in der Antwort.