[CH] Trassenpreise steigen um 2,1 %

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz erhöht den Trassenpreis im Eisenbahnverkehr per Anfang 2025 um 2,1 %. Damit trägt es den gesetzlichen Vorgaben zur Kostendeckung Rechnung.

Im Rahmen der aktuellen Überprüfung hatte das BAV festgestellt, dass die Grenzkosten seit 2021 nicht mehr gedeckt sind. Auf dieser Basis hat es beschlossen, den Trassenpreis anzuheben. Damit wird die gesetzliche Vorgabe zur Deckung der Grenzkosten erfüllt.

Das BAV berücksichtigt hierbei das Anliegen der Branche und gestaltet die Anpassung so moderat wie möglich aus. Die Anpassung des Trassenpreises führt zu Mehrkosten pro Jahr von rund 11 Millionen CHF für den Fernverkehr, 8 Millionen CHF für den Regionalverkehr und 6 Millionen CHF für den Güterverkehr.

Der Trassenpreis deckt rund einen Drittel der Kosten der Bahninfrastruktur. Für den Rest kommt der Bund mit dem Zahlungsrahmen zu Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur auf.

BAV: Hostettler folgt auf Füglistaler

Der Bundesrat der Schweiz hat an seiner Sitzung vom 24.01.2024 Christa Hostettler zur neuen Direktorin des Bundesamts für Verkehr (BAV) ernannt. Die 49-jährige Solothurnerin ist seit vier Jahren Leiterin Markt und Kunden bei der PostAuto AG und Mitglied der Geschäftsleitung. Zu ihren künftigen Aufgaben gehört unter anderem die Weiterentwicklung und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs und des Güterverkehrs in der Schweiz. Hostettler wird ihre neue Funktion am 01.08.2024 antreten und den seit 2010 amtierenden Peter Füglistaler ersetzen, der in den Ruhestand tritt.

Hostettler absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Université de Genève und der Universität Bern. Nach ihrer Tätigkeit als juristische Mitarbeiterin im Departement des Innern des Kantons Solothurn arbeitete sie als Rechtsanwältin und Partnerin in einer Kanzlei, anschliessend als Vizestadtschreiberin und Chef-Juristin für die Stadt Bern. Vor ihrer aktuellen Position bei der PostAuto AG war sie während fünf Jahren Generalsekretärin der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) sowie der Konferenz der Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV).

BAV verlängert Zusammenarbeit mit ERA

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz hat die Übergangslösung mit der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) bis Ende 2024 verlängert. Sie ermöglicht gemeinsame Fahrzeugzulassungen und Sicherheitsbescheinigungen für den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr. Kristian Schmidt, Direktor für Landverkehr bei der Europäischen Kommission, und Peter Füglistaler, Direktor des Bundesamts für Verkehr (BAV), haben am 14.12.2023 den entsprechenden Beschluss des Gemischten Landverkehrsausschusses Schweiz-EU unterschrieben. Der Bundesrat hatte diesen Beschluss an seiner Sitzung vom 29.11.2023 gutgeheißen.

Ziel der Schweiz ist nach wie vor der Beitritt zur ERA. Aufgrund der offenen institutionellen Fragen im Verhältnis Schweiz-EU wird die Zusammenarbeit seit 2019 im Rahmen einer Übergangslösung sichergestellt.

Neben der Verlängerung der ERA-Zusammenarbeit wurden auch sechs EU-Rechtsakte in das Landverkehrsabkommen Schweiz-EU aufgenommen. Damit wird festgehalten, dass die Schweiz und die EU im jeweiligen Bereich gleichwertiges Recht haben.

BAV kontrolliert pro Jahr über 7000 Güterwagen

Der Unfall im Gotthard-Basistunnel hat die Frage aufgeworfen, wie die Sicherheit im Schienengüterverkehr gewährleistet wird. Verantwortlich für die Sicherheit der Güterzüge sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen. Ergänzend führen die SBB als Betreiberin der Bahninfrastruktur und das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz als Sicherheitsaufsichtsbehörde Kontrollen im Sinne von Stichproben durch.

Gemäss Art. 17 des Eisenbahngesetzes sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen für den sicheren Betrieb ihrer Züge verantwortlich. Sie müssen ein Sicherheitsmanagementsystem aufbauen, ihr Personal entsprechend ausbilden und geeignete Betriebsvorschriften aufstellen. Sie müssen sicherstellen, dass die weiteren beteiligten Akteure – Verlader, Wagenhalter, Instandhaltungsstellen etc. – ebenfalls ihre Sicherheitsaufgaben wahrgenommen haben. Eine zentrale Aufgabe der Bahnunternehmen ist, die Güterzüge vor der Abfahrt umfassend zu kontrollieren.

Zusätzlich führen die SBB als Betreiberin der Bahninfrastruktur sowie das BAV Kontrollen im Sinne von Stichproben durch. Das BAV kontrolliert schon seit mehr als zehn Jahren jedes Jahr mehrere tausend Güterwagen direkt auf dem Bahnnetz – letztes Jahr waren es über 7.000 Güterwagen von über 400 Zügen. Das BAV kontrolliert dabei sowohl schweizerische als auch ausländische Züge, welche das schweizerische Schienennetz nutzen. Das BAV überprüft mit diesen Stichproben, ob die Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Es hat in den letzten Jahren auch seine Zusammenarbeit mit den Sicherheitsaufsichtsbehörden insbesondere der Nachbarländer intensiviert, da viele Züge grenzüberschreitend fahren. Bei solchen Kontrollen können Fehler entdeckt werden, die mit bloßem Auge erkennbar sind. Andere Mängel z.B. an den Rädern oder Achsen können nur in einer Instandhaltungs-Werkstatt mit Hilfe von spezifischen Geräten erkannt werden. 

Wenn das BAV bei seinen Kontrollen eine Häufung bestimmter Mängel entdeckt, ergreift es weitere Maßnahmen. So hat das BAV 2022 gemeinsam mit SBB Infrastruktur eine Spezialkontrolle zu Laufflächenfehlern an Güterzügen durchgeführt. Daraus resultierte unter anderem eine Weiterentwicklung im Bereich der Zugkontrolleinrichtungen. Bei seinen Kontrollen konnte das BAV feststellen, dass die sogenannten Fehlersummenwerte in den letzten Jahren zurückgegangen sind.

Von Känel wird neuer Leiter der Abteilung Finanzierung im BAV

Martin von Känel wird per 01.12.2023 Vizedirektor und neuer Leiter der Abteilung Finanzierung im Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz. Der bisherige Direktor des Transportunternehmens Martigny et Régions (TMR) und Präsident der Kooperationsplattform der Meterspurbahnen RAILplus tritt im BAV die Nachfolge von Pierre André Meyrat an. Dieser ist Ende März 2023 in Pension gegangen.

Martin von Känel ist Betriebstechniker mit einer Weiterbildung in Unternehmensführung. Der 55-jährige Berner hat seine berufliche Karriere größtenteils in der Romandie gemacht. Nach Stationen bei der BLS und bei Bombardier in Villeneuve VD trat er 2011 als technischer Direktor in die TMR ein. Seit 2013 führt Martin von Känel die TMR als Generaldirektor. In dieser Funktion ist er verantwortlich für mehrere, teils grenzüberschreitende Bahn- und Buslinien des bestellten regionalen Personenverkehrs, zudem für die nicht abgegoltenen Tätigkeiten der TMR in den Bereichen Eisenbahn-Fahrzeug-Unterhalt sowie Bus- und Lastwagentransport. Er führt aktuell 230 Mitarbeitende und verantwortet ein jährliches Budget von 52 Millionen Franken. Seit 2020 ist er Präsident von RAILplus, überdies nimmt er verschiedene Funktionen im Verband öffentlicher Verkehr (VöV) wahr.

Die Nachfolge von Pierre André Meyrat in der Funktion als stellvertretender BAV-Direktor wird separat geregelt.

Verlagerung des Güterverkehrs durch die Alpen stagniert

2022 fuhren praktisch gleich viele Lastwagen durch die Schweizer Alpen wie im Jahr zuvor. Der Marktanteil der Bahn blieb auf hohem Niveau stabil. Das zeigt der neue Semesterbericht des Bundesamts für Verkehr (BAV).

Die Fertigstellung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT) und des Korridors für Transporte mit vier Metern Eckhöhe auf der Gotthard-Achse im Jahr 2020 hatten zu einem Schub für die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs gesorgt. Seither ist die Situation weitgehend stabil. Die Zahl der Lastwagenfahrten ging letztes Jahr nur noch leicht zurück um 15.000 auf 880.000. Weil auch die Transporte per Bahn leicht zurückgingen, betrug ihr Marktanteil im Güterverkehr durch die Alpen im vergangenen Jahr unverändert 73,9 Prozent.

Die Stagnation bei der Verlagerung dürfte in erster Linie auf die akzentuierten Probleme der Bahn im internationalen Nord-Süd-Verkehr zurückzuführen sein. Im vergangenen Jahr war insbesondere die Hauptstrecke durch Deutschland immer wieder unterbrochen bzw. überlastet. Zudem mussten viele Bahnen wegen der Verteuerung des Bahnstroms und der Trassen die Preise für ihre Angebote erhöhen.

Der Bundesrat wird im Rahmen des nächsten Verlagerungsberichts im Herbst 2023 aufzeigen, mit welchen Maßnahmen er die Verlagerung weiter fördern will.

BAV hebt Preis für Bahnstrom moderat an

Der Preis für Bahnstrom wird wie geplant erhöht: Der Regional- und der Güterverkehr zahlen nächstes Jahr einen Rappen pro Kilowattstunde mehr, der Fernverkehr drei Rappen. Dies hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz nach einer Mitwirkung der interessierten Verwaltungseinheiten beschlossen.

Das BAV hat Ende November darüber informiert, dass es auf Antrag der SBB den Preis für Bahnstrom moderat anzuheben gedenkt. In der Zwischenzeit hat das Amt die mitinteressierten Bundesämter angehört. Auf dieser Basis hat das BAV beschlossen, die Preise wie geplant anzuheben: Der Preis ab Fahrdraht steigt für den Regional- und den Güterverkehr per 01.01.2023 von 11 auf 12 Rappen pro Kilowattstunde, für den Fernverkehr auf 14 Rappen. 

Falls die Energiepreise auf dem heutigen, hohen Niveau bleiben, sieht das BAV vor, 2024 den Strompreis für Regional- und Güterverkehr auf das Niveau des Fernverkehrs anzuheben. Damit kann dem Anliegen Rechnung getragen werden, die Verkehrssparten möglichst gleich zu behandeln. Dies wurde in der Mitwirkung verschiedentlich gefordert.

Neuer Stellvertretender Direktor für BAV

Pierre André Meyrat, Leiter der Abteilung Finanzierung und stellvertretender Direktor des Bundesamts für Verkehr (BAV) der Schweiz, geht Ende März 2023 in den Ruhestand. Seine Stelle wird ausgeschrieben.

Meyrat war im Jahr 2005 ins BAV eingetreten. In seine Zeit an der Spitze der Abteilung Finanzierung fallen unter anderem die Neuregelung und Sicherung der Bahninfrastruktur-Finanzierung, die Reform des Bestellsystems im Regionalen Personenverkehr und die Klärung der Aufgabenverteilung bei der Subventions-Abrechnung im Nachgang zum «Fall Postauto». Dazu kommen die Schaffung einer Gesetzesgrundlage für den unterirdischen Gütertransport und die systematische Förderung der Verlagerungspolitik, die einen deutlichen Rückgang der alpenquerenden Lastwagenfahrten zur Folge hatte.

4-Meter-Korridor auf Lötschberg-Simplon

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz hat mit der italienischen Bahninfrastrukturbetreiberin RFI in einer Vereinbarung die technischen Modalitäten zum Ausbau des 4-Meter-Korridors auf der Lötschberg-Simplon-Achse geregelt. Der Ausbau war vor einem Jahr im Rahmen der Eröffnung des Ceneri-Basistunnels vereinbart worden. Dadurch wird es möglich, Güterzüge mit vier Meter hohen Behältern zu den Umladeterminals im Raum Mailand/Novara fahren zu lassen.

Im Rahmen der Eröffnung des Ceneri-Basistunnels hatte Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Herbst 2020 in Locarno mit ihrer italienischen Amtskollegin Paola de Micheli ein Abkommen zum Ausbau der Lötschberg-Simplon-Bahnlinie unterschrieben. Darin hat sich Italien verpflichtet, diese Strecke bis 2028 auf seinem Staatsgebiet so auszubauen, dass Sattelauflieger mit 4 Meter Eckhöhe durchgehend bis in den Raum Mailand/Novara transportiert werden können. Die Schweiz steuert, wie bei der Unterzeichnung des Abkommen dargelegt, rund 148 Millionen Franken bei, da dieser Ausbau im Interesse der schweizerischen Verlagerungspolitik ist.

Gestützt aufs Abkommen haben das BAV und die italienische Infrastrukturbetreiberin RFI in einer gemeinsamen Vereinbarung nun die Umsetzungsmodalitäten festgelegt. Demnach werden die 148 Millionen Franken entsprechend dem Baufortschritt an die RFI ausbezahlt. Die Vereinbarung regelt zudem den detaillierten Terminplan für die Ausführung der Arbeiten, die gegenseitigen Verpflichtungen sowie die Zusammenarbeit bei der Projektaufsicht und beim Vergabeverfahren. Die Schweiz überprüft laufend die Verwendung der finanziellen Beiträge und kann die Zahlungen aussetzen, falls Italien seinen Verpflichtungen nicht nachkommen sollte.

Der Ausbau der beiden NEAT-Achsen Lötschberg-Simplon und Gotthard zum 4-Meter-Korridor ist ein wichtiges Element der schweizerischen Verlagerungspolitik, da die Transport- und Logistikbranche immer mehr Sattelauflieger mit einer Eckhöhe von vier Metern einsetzt.

Insgesamt hat das Parlament für den Bau des 4-Meter-Korridors einen Kredit von 990 Millionen Franken bewilligt. Darin eingeschlossen sind 280 Millionen für Massnahmen in Italien. Nebst den 148 Millionen auf der Lötschberg-Simplon-Achse investierte die Schweiz 120 Millionen Franken auf der Luino-Linie. Diese Arbeiten wurden durch die RFI plangemäss und im vereinbarten Kostenrahmen abgeschlossen; die Strecke ist seit Ende 2020 erfolgreich in Betrieb.

Coronavirus: Bundesrat beantragt zweites Unterstützungspaket

Die Folgen der Corona-Krise führen im öffentlichen Verkehr weiterhin zu finanziellen Einbußen. Um sie abzufedern, schlägt der schweizer Bundesrat dem Parlament für das Jahr 2021 ein Maßnahmenpaket analog zum Vorjahr vor. Der Bund soll demnach neben dem Regional- und Güterverkehr auch gewisse touristische öV-Angebote sowie den Ortsverkehr unterstützen. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 03.11.2021 beschlossen.

Für den Güterverkehr auf der Schiene beantragte der Bundesrat bereits mit dem zweiten Nachtrag zum Voranschlag 2021 einen zusätzlichen Kredit von 25 Millionen CHF. Damit sollen vor allem im Binnengüterverkehr Ertragsausfälle ausgeglichen werden. Das Parlament kann das Geschäft voraussichtlich in der Wintersession beraten und verabschieden.