[DE] Vermittlungsausschluss: BSWAG-Kompromiss

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am späten Abend des 12.06.2024 auf einen Kompromissvorschlag für das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) geeinigt:

  • Der Bund kann sich zukünftig direkt auch an Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen – und nicht nur an Bauprojekten.
  • Die Kosten für Schienenersatzverkehr (SEV) werden künftig wie folgt geteilt: 50 % Land, 40 % Bund, 10 % DB.
  • Mehr Möglichkeiten des Bundes, sich an Infrastrukturkosten bei der Digitalisierung zu beteiligen. Dabei geht es auch um die Ausrüstung von Zügen mit digitaler Bordtechnik.
  • Vereinfachung der Beteiligung des Bundes an Bahnhofsmodernisierungen.

[DE] Vermittlungsverfahren zum BSWAG

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 beschlossen, zu dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG); 20/8288, 20/8651, 20/10414, 20/10416) die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes zu verlangen. Das geht aus einer von der Länderkammer vorgelegten Unterrichtung (20/10846) hervor, in der vier Gründe für die Anrufung des Vermittlungsausschusses aufgeführt werden: So soll zum einen der Bund die Kosten für die durch die Sanierung benötigten Schienenersatzverkehre übernehmen. Außerdem sollen Bahnhöfe förderrechtlich explizit als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur definiert werden. Schließlich geht es noch um die Kostenübernahme der Digitalisierung von Zügen sowie eine Zusicherung, dass die Umsetzung des Hochleistungskorridor-Ansatzes nicht zu Lasten von Aus- und Neubauvorhaben, Digitalisierungsprojekten sowie der Sanierung von Strecken außerhalb der geplanten Hochleistungskorridore gehen wird.

[DE] Novellierung des BSWAG

Der Bund soll sich zukünftig auch an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen können. Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) (20/8288) erteilte der Verkehrsausschuss am 21.02.2024 in geänderter Fassung grünes Licht. Für die Gesetzesvorlage stimmten die Koalitionsfraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, die CDU/CSU- und die AfD-Fraktionen stimmten dagegen. Das Gesetz soll am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung durch den Bundestag verabschiedet werden.

Die Gesetzesnovelle sieht zudem vor, dass der Bund auch IT-Leistungen zur Digitalisierung der Eisenbahninfrastruktur und die Folgekosten aus Investitionsprogrammen zur Herstellung von Barrierefreiheit oder freiwilligen Lärmsanierungen finanzieren kann. Ebenso soll der Bund in Verkehrsstationen Ersatzinvestitionen nachhaltig ausgestalten und die Verkehrsstationen an den zukünftigen verkehrlichen Bedarf anpassen können.

Mit dem vom Verkehrsausschuss angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen werden im Gesetz insgesamt 40 Hochleistungskorridore im Schienennetz der Deutschen Bahn benannt, für deren Generalsanierung die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel bis Ende 2030 vorrangig eingesetzt werden sollen. Zudem wird klargestellt, dass auch Anlagen für Abstellung, Bereitstellung, Zugbildung und Umschlag von Zügen, Triebfahrzeugen, Wagen und Servicefahrzeugen zu den Schienenwegen im Sinne des Gesetzes gehören.

Union und AfD begrüßten es zwar prinzipiell, dass sich der Bund finanziell in einem stärkeren Maß an der Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen soll. Zugleich warfen sie der Regierung vor, über keine Gesamtstrategie für die Bahn zu verfügen und verweisen auf eine entsprechende Kritik des Bundesrechnungshofes in seinem „Bericht nach Paragraf 99 der Bundeshaushaltsordnung zur Dauerkrise der Deutschen Bahn AG“ (20/7025). Die AfD monierte zudem, dass sich die Koalition einseitig auf den Ausbau und die Instandhaltung des Schienennetzes konzentriere. Alle Prognosen würden jedoch darauf hinweisen, dass auch in Zukunft die Straße die Hauptlast des Verkehrs zu tragen habe.

Die Koalitionsfraktionen wiesen die Kritik zurück. Die Gesetzesnovelle beseitige bestehende Investitionshemmnisse. Die bisherige Finanzierung bei der Sanierung des Schienennetzes sei nicht ausreichend. Der Modernisierungsrückstau sei groß und seine Beseitigung dulde keinen Aufschub. Diese Probleme gehe die Koalition mit der Gesetzesnovelle an. In einem Entschließungsantrag von SPD, Grünen und FDP, den der Verkehrsausschuss ebenfalls gegen das Votum von Union und AfD annahm, fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung unter anderem auf, die Handlungsempfehlungen der Beschleunigungskommission Schiene umzusetzen, um die dringend benötigte Kapazitätssteigerung der Schieneninfrastruktur in Deutschland schneller zu realisieren. Zudem fordern sie die Bundesregierung auf, im zweiten Quartal 2024 einen Entwurf für das angekündigte Moderne-Schiene-Gesetz zur vollständigen Digitalisierung und weitgehenden Elektrifizierung des Betriebs auf dem Schienennetz bis zum Jahr 2040 vorzulegen.

Debatte: Novellierung des BSWAG

ie Bundesregierung will das Bundesschienenwegeausbaugesetz novellieren. Der dazu angekündigte Entwurf eines „vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes“ soll am Donnerstag, 21. September 2023, debattiert werden. Für die erste Lesung sind 40 Minuten vorgesehen. Im Anschluss soll der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Verkehrsausschuss die Federführung übernehmen.

Das Bundeschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) als rechtliche Grundlage für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes habe sich in seiner bisherigen Ausgestaltung zunehmend als ein Investitionshemmnis erwiesen, heißt es von Seiten der Bundesregierung. Dieses Hemmnis solle nun beseitigt werden. Mit der Schaffung zusätzlicher Finanzierungsoptionen im BSWAG sollen höhere und zügigere Investitionen in die Schiene ermöglicht werden. Ziel ist es laut Regierung, die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Eisenbahninfrastruktur zu steigern, um das wachsende Personen- und Güterverkehrsaufkommen bewältigen zu können.

Die neuen Finanzierungsoptionen, von denen der Bund nach Änderung des BSWAG künftig Gebrauch machen können soll, beziehen sich insbesondere auf die Übernahme von Kosten für einmalig anfallenden Aufwand, für Unterhaltung und Instandhaltung, für bauliche Maßnahmen aufgrund rechtlicher Auflagen wie etwa Denkmalschutz, für IT-Leistungen im Rahmen der Digitalisierung, für nachhaltige beziehungsweise erweiterte Ersatzinvestitionen wie die Anpassung von Bahnsteigen sowie für Folgekosten bei vom Bund initiierten Investitionsprogrammen für Barrierefreiheit und Lärmsanierung.