Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am späten Abend des 12.06.2024 auf einen Kompromissvorschlag für das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) geeinigt:
- Der Bund kann sich zukünftig direkt auch an Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen – und nicht nur an Bauprojekten.
- Die Kosten für Schienenersatzverkehr (SEV) werden künftig wie folgt geteilt: 50 % Land, 40 % Bund, 10 % DB.
- Mehr Möglichkeiten des Bundes, sich an Infrastrukturkosten bei der Digitalisierung zu beteiligen. Dabei geht es auch um die Ausrüstung von Zügen mit digitaler Bordtechnik.
- Vereinfachung der Beteiligung des Bundes an Bahnhofsmodernisierungen.


Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann sprach von einem guten Kompromiss. Es sei den Ländern gelungen, über das Vermittlungsverfahren das vom Bundestag vorgelegte Gesetz deutlich zu verbessern.
Der Branchenverband VDV kritisierte, dass die Mehraufwendungen, die den Güterbahnen im Zuge der Generalsanierung entstehen, nicht ausgeglichen werden. „Wir reden hier von unverschuldeten Baunebenkosten für den Schienengüterverkehr in Höhe von geschätzt 230 Millionen Euro pro Jahr.“, so der Verband.
Der Freistaat Bayern hat seine Kritik an der Verkehrspolitik des Bundes erneuert: „Deutschland steht vor einem Verkehrskollaps auf der Schiene, der Straße und im ÖPNV. Bundesprojekte scheitern am laufenden Band“, so Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter am Freitag im Bundesrat. Er begrüßt zwar die erreichte Verständigung beim Bundesschienenwegeausbaugesetz zwischen Bund und Ländern, betont aber: „Dieser Kompromiss bringt Deutschland noch nicht zurück auf die Siegerstraße. Es ist an der Zeit, dass der Bund endlich seine Verantwortung übernimmt! Wir brauchen einen echten Turnaround, denn eine leistungsfähige Infrastruktur ist Grundvoraussetzung für unseren wirtschaftlichen Erfolg und unsere Lebensqualität!“
Thomas Prechtl, Präsident des Bundesverbands SchienenNahverkehr (BSN), erklärte: „Wir sind zwar froh, dass der Vermittlungsausschuss nun endlich eine Einigung herbeigeführt hat, doch es muss klar sein: Aufgabenträgern, also den Institutionen, die den Verkehr tatsächlich bestellen, wird eine unverhältnismäßig hohe finanzielle Belastung und damit einhergehende Risiken zugemutet – ohne Mitspracherecht. Unserer Meinung nach ist dies ein fragliches und nicht verursachungsgerechtes Vorgehen. Zudem darf die Finanzierung des SEV nicht überbürokratisiert werden und muss auch Mischkonzepte aus Ersatzverkehren mit Bussen und auf der Schiene auf Umleiterstrecken umfassen.“