Die Rollende Landstrasse (Rola) wird in der Schweiz im Dezember 2025 eingestellt. Der Bund hat vor diesem Hintergrund entschieden, nächstes Jahr einen Teil der ursprünglich für die Rola vorgesehenen Betriebsbeiträge für den UKV einzusetzen. Insgesamt hat der Bundesrat beim Parlament im Rahmen des Voranschlags für das kommende Jahr 59 Mio. CHF zur Förderung des alpenquerenden Verkehrs beantragt. Damit stehen dem UKV nächstes Jahr mehr Mittel zur Verfügung als 2025.
Der grösste Teil desd Betrages wird im nächsten Jahr für Betriebsabgeltungen für den herkömmlichen UKV verwendet. Zusätzlich will das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Schweiz die Güter, die zurzeit noch mit der Rola transportiert werden, möglichst vollständig und so rasch wie möglich in den UKV überführen. Deshalb sieht das BAV vor, Transporte, die nachweislich von der Rola kommen, mit einem zusätzlichen Beitrag von 25 CHF pro Sendung zu fördern. Diese ausserordentliche Massnahme im Sinne einer Anschubfinanzierung ist befristet auf die Jahre 2026 und 2027. Eine weitere Verlagerung auf die Strasse soll damit verhindert werden.
Operateure, die von dieser „Rola-Prämie“»“ profitieren wollen, sind aufgefordert, dies dem BAV bis am 12.09.2025 zu melden. Das BAV wird mit ihnen bis Ende Jahr klären, in welcher Form die entsprechenden Nachweise für Verlagerungen von der Rola zum UKV erbracht werden können.