[DE] Ganztägige Warnstreiks in Seehäfen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft in der Tarifrunde Seehäfen die Beschäftigten in Hamburg und Bremerhaven zu ganztägigen Warnstreiks am 09. und 10.07.2024 auf, um vor der vierten Verhandlungsrunde den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen. Die Tarifverhandlungen zwischen ver.di und dem Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) werden am 11./12. Juli in Bremen fortgesetzt.

ver.di fordert eine Erhöhung der Stundenlöhne um drei Euro zum 01.06.2024 sowie eine entsprechende Anhebung der Schichtzuschläge, inklusive einer Nachholung der ausgebliebenen Erhöhung der Schichtzulagen im Tarifabschluss 2022, bei einer Laufzeit des Tarifvertrages von zwölf Monaten. 

[DE] ver.di streikt in Wilhelmshaven

Laut uns aktuell vorliegenden Informationen hat die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die Beschäftigten am Container Terminal Wilhelmshaven zum Warnstreik aufgerufen.
Dieser wurde kurzfristig für den 27.06.2024 von Beginn der Frühschicht bis zum Ende der Spätschicht angekündigt.
 
Infolge der Arbeitsniederlegungen ist mit Störungen im Betriebsablauf zu rechnen. 

[DE] ver.di streikt erneut

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten der tarifgebundenen Hamburger Hafenbetriebe sowie Bremerhaven zum Warnstreik aufgerufen. Dieser wurde kurzfristig für den 17.06.2024 für die Zeit von 7:00-7:00 Uhr angekündigt.

Infolge der zu erwartenden Arbeitsniederlegungen ist auch mit Störungen im Betriebsablauf an den bestreikten Containerterminals zu rechnen.

[IT] Einschränkungen durch Streiks

In Italien sind aktuell sowie in den kommenden Tagen erneut Streiks angekündigt. Es kann im folgenden Zeitraum zu Einschränkungen im Güterverkehr kommen – nähere Informationen sind noch nicht bekannt:

  • 16.05.2024, 21:00 Uhr – 17.05.2024, 20:59 Uhr
  • 19.05.2024, 03:00 Uhr – 20.05.2024, 02:00 Uhr

Zum jetzigen Zeitpunkt ist vor allem der Hafen Triest betroffen. 

[DE] Eilantrag auf Untersagung des GDL-Streiks zurückgewiesen

Der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vom 11. bis 13.03.2024 im Personen- und im Güteverkehr ist nicht rechtswidrig. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht nach der heutigen Berufungsverhandlung entschieden und die Berufung des Arbeitgeberverbandes der Deutsche Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom Vorabend zurückgewiesen. Der Eilantrag der Arbeitgeberseite auf Untersagung des Streiks bleibt damit auch in zweiter Instanz ohne Erfolg.

Der Vorsitzende Richter Dr. Michael Horcher führte zur Begründung der Entscheidung der Kammer aus, dass der Streik insbesondere nicht deshalb rechtswidrig sei, weil damit tariflich nicht regelbare Ziele verfolgt würden. Hierzu könne nicht darauf abgestellt werden, dass die GDL Forderungen – wie etwa eine Abbedingung des Grundsatzes der Tarifeinheit – aufgestellt habe, die nicht als zulässiges Streikziel erachtet werden könnten. Insoweit sei grundsätzlich auf den Streikbeschluss der gewerkschaftlichen Gremien abzustellen. Wegen des Selbstbestimmungsrechts der Gewerkschaft könnten Umstände, die in der sog. Verhandlungsphase zeitlich davor lägen, nicht berücksichtigt werden. Der Streik sei auch verhältnismäßig. Die Gerichte seien grundsätzlich nicht befugt, neue, das Arbeitskampfrecht bzw. die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) einschränkende Regelungen zu erlassen, wenn und soweit der Gesetzgeber sich für ein Modell des freien Spiels der Kräfte entschieden habe. Eine Ankündigungsfrist von 22 Stunden im Güterverkehr und 30 Stunden im Personenverkehr hielt das Gericht noch für angemessen.

Mit der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ist in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht möglich.

[DE] DB klagt gegen Wellenstreik

Die Deutsche Bahn (DB) kritisiert das Vorgehen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) aufs Schärfste und hat nun Rechtsmittel eingelegt, um den Streik noch zu stoppen. Einen entsprechenden Eilantrag auf einstweilige Verfügung hat die DB am Vormittag des 11.03.2024 beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main eingereicht.

Insbesondere der viel zu kurze Vorlauf von nur 22 Stunden im Güterverkehr ist „eine blanke Zumutung“, so DB‑Personalvorstand Martin Seiler. Die DB führt vor Gericht ebenfalls an, dass die GDL die DB rechtswidrig auffordert, das Tarifeinheitsgesetz (TEG) nicht anzuwenden. Die Forderung nach Nichtanwendung eines geltenden Bundesgesetzes sei kein legitimes Streikziel. Genauso wenig wie die Forderung nach einem Deutschlandticket, die die Friedenspflicht verletzt: Denn zwischen den Parteien besteht ein ungekündigter Tarifvertrag, der die vergünstigte Personenbeförderung von Arbeitnehmern regelt. Die DB fordert die GDL auf, den Streik sofort abzusagen und an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Auch eine formale Schlichtung hat die DB bereits gestern als Alternative angeboten.

[DE] GDL streikt erneut

Nur zwei Tage nach dem letzten Streik hat die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) bereits den nächsten Streik angekündigt. Es ist der sechste GDL-Streik im laufenden Tarifkonflikt und der erste der sogenannten Wellenstreiks. Im Güterverkehr ist eine 24-stündige Arbeitsniederlegung angekündigt, beginnend am 11.03.2024 ab 18:00 Uhr.

[DE] GDL bestreikt DB erneut

Nachdem die Verhandlungen gescheitert sind ruft die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ihre Mitglieder bei der Deutschen Bahn vom 07.03.2024 2:00 Uhr bis 08.03.2024 13:00 Uhr zu einem Streik auf. Der Streik im Güterverkehr wird bereits am 06.03.2024 um 18:00 Uhr beginnen und bereits am 08.03.2024 um 5:00 Uhr enden.

Zu weiteren Streiks wird die GDL zunächst keine Informationen abgeben.

GDL: Erneuter Streik

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ruft ihre Mitglieder bei DB Cargo am Dienstag, 23. Januar 2024, 18:00 Uhr, zum Arbeitskampf auf. Danach folgen am Mittwoch, 24. Januar, 02:00 Uhr sämtliche Unternehmen der DB, inklusive der Infrastruktur, und die City-Bahn Chemnitz. Der Streik endet am Montag, 29. Januar, 18:00 Uhr.

Erster GDL-Streik bei RTB CARGO

Während der Arbeitskampf bei der Deutschen Bahn, beim Transdev-Konzern und bei der City-Bahn Chemnitz bereits angelaufen ist, wird die Lokführergewerkschaft GDL nun auch bei der RTB CARGO zum Streik aufrufen. Der Unterschied zu den anderen Unternehmen ist, dass die GDL mit der RTB CARGO bisher noch keinen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Es habe sich nach GDL-Aussage bereits bei den Auftaktverhandlungen im Dezember 2023 gezeigt, dass der Arbeitgeber ohne Druck nicht umdenken und auf die Forderungen der GDL eingehen will.

Aus diesem Grund wird die GDL Lokomotivführer, Disponenten, Ausbilder sowie Verwaltungsmitarbeiter bei der RTB CARGO von Donnerstag, 11.01.2024, um 16 Uhr
bis Freitag, 12.01.2024, um 14 Uhr, zu einem ersten Streik aufrufen.