Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 11.12.2025 das Trassenpreissystem (TPS) 2026 der DB InfraGO genehmigt. Die Entgelterhöhung beträgt im Durchschnitt plus 2,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Schienenpersonenfernverkehr kommt es zu einer Absenkung von 1,2 Prozent, während die Entgelte im Schienengüterverkehr (SGV) um plus 6,1 Prozent* und im Schienenpersonennahverkehr um plus 3,0 Prozent steigen.
Basierend auf den nun genehmigten Entgelten des SGV, hatte DB InfraGO zudem einen SGV-Fördersatz in Höhe von 26,5 Prozent beim Eisenbahnbundesamt (EBA) beantragt. Dieser wurde bereits genehmigt und gilt ab 14.12.2025.
Um Kunden die Möglichkeit zu geben, die Auswirkungen der genehmigten Entgelte auf die Trassenanmeldungen für das Fahrplanjahr 2025 / 2026 zu bewerten und ggf. Anpassungen vorzunehmen, erhalten diese fünf Werktage, in denen Trassen kostenfrei storniert werden können.
Das Zeitfenster beginnt am 15. Dezember um 0 Uhr und endet am 19. Dezember um 23.59 Uhr. Die in diesem Zeitraum getätigten Stornierungen werden nicht bei der Ermittlung der Stornierungsquote nach den Ziffern 3.3.4.4.3 lit. a) und 4.2.1.9 berücksichtigt. Die Entgelte für Änderungen und Nichtstornierungen bleiben von dieser Regelung ausgenommen und werden regulär abgerechnet.
* Im Beschluss der BNetzA wird eine Steigerung von 5,8 Prozent angegeben. Dieser Wert beinhaltet nicht die gesamte durchschnittliche Steigerung über alle Subsegmente des SGV.

