[SE] Trassenpreise für Güterverkehr sinken

Die schwedische Verkehrsbehörde Trafikverket hat am 30.04.2026 neue Trassengebühren beschlossen. Die Änderungen bedeuten niedrigere Gebühren für den Güterverkehr und sollen mit Inkrafttreten des Fahrplans 2028 gelten.

Grundlage für die geänderten Trassengebühren ist eine aktuelle Studie von Trafikverket, die auf dem Regierungsauftrag vom letzten Jahr bezüglich der Höhe der Trassengebühren basiert. Das Ergebnis bedeutet, dass die Trassengebühren für Güterzüge ca. 20 % niedriger und für Personenzüge ca. 15 % höher ausfallen werden.

Neue Trassenpreise für 2025 und 2026 beantragt

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 19.03.2026 entschieden hat, dass die gesetzliche Regelung zur Entgeltbildung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) nach § 37 Absatz 2 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) gegen Europarecht verstößt, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Verfahren zur Neubescheidung der Trassenpreise  für 2025 und 2026  eröffnet. Am 23.04.2026 hat die DB InfraGO für diese Jahre neue Trassenentgelte beantragt. In nachfolgender Tabelle sind die ursprünglich genehmigten sowie die neu beantragten Durchschnittsentgelte je Verkehrsart sowie die Veränderung gegenüber der Genehmigung dargestellt:

Grafik: DB AG

[DE] Beihilfen Netzfahrplanperiode 2025

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat die Beihilfen über 500.000 EUR gemäß § 6 Absatz 5 der Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte für Trassen in der Netzfahrplanperiode 2025 bekannt gegeben.

Die zehn größten Empfänger:

  1. DB Cargo inklusive RBH und MEG 73.192.232,42 EUR
  2. TX Logistik inklusive HSL und DeltaRail 14.884.952,84 EUR
  3. METRANS Rail (Deutschland) 9.449.897,99 EUR
  4. Captrain Deutschland-Gruppe 8.882.100,30 EUR
  5. SBB Cargo Deutschland 8.803.815,53 EUR
  6. RTB CARGO 7.797.627,59 EUR
  7. boxXpress.de 7.245.959,89 EUR
  8. BLS Cargo Nord 6.668.036,64 EUR
  9. LTE-Gruppe 6.552.852,31 EUR
  10. ČD Cargo 5.479.835,54 EUR

[DE] EuGH: Trassenpreisbremse rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner am 19.03.2026 verkündeten Entscheidung (Az: C-770/24) die Trassenpreisbremse des bisherigen § 37 Abs. 2 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) für europarechtswidrig erklärt. Das deutsche Regulierungsgesetz muss geändert werden. Voraussichtlich müssen auch die genehmigten Trassenpreise des Jahres 2025 sowie des seit Dezember 2025 laufenden Fahrplanjahres 2026 im Nachhinein korrigiert und somit falsch allokierte Finanzmittel in Milliardenhöhe umverteilt werden. Das Urteil dürfte zu einer erheblichen Steigerung der Trassenentgelte für den SPNV führen, während gleichzeitig die Trassenentgelte für den SPFV und SGV sinken könnten.

Die Resonanz der Verbände ist unterschiedlich. „Die Güterbahnen“ bemerkt, dass der Schienengüterverkehr somit in den vergangenen Jahren zu hohe Trassenpreise zahlte und verweist auf den Konzeptvorschlag für ein Gemeinwohl-Trassenpreissystem. Der dem Personenverkehr verbundene Verband „Mofair“ erwartet Einschnitte: „Wenn sich nichts ändert, würde die damit anstehende Anhebung der Trassenpreise eine Angebotskürzung im SPNV von mindestens zehn, angesichts der Remanenzkosten, u. a. für Personal und Fahrzeuge, eher von 20 % ergeben.“

[RO] GFR und TRC an die Kandare genommen

Aufgrund von Schulden bei CFR SA wurde der Zugbetrieb von Grup Feroviar Român (GFR) und Tim Rail Cargo (TRC) ab dem 03.03.2026 eingeschränkt, um sie zur Zahlung der angesammelten Schulden von Infrastrukturnutzungsentgelten (Tariful de Utilizare a Infrastructurii; TUI) zu bewegen.

In einem internen Telegramm vom Generaldirektor der Companiei Naționale de Căi Frate CFR SA, Ion Simu-Alexandru, wurden die Abteilungsleiter der acht regionalen Zweige des Infrastrukturverwalters angewiesen, aufgrund der Nichtzahlung ausstehender TUI-Beträge ab dem 03.03.2026 um 00:01 restriktive Maßnahmen zu ergreifen, für die beiden Unternehmen keine zusätzlichen Trassen zu genehmigen (Gesetz 4/1/N 570 vom 26.02.2026 GFR; Gesetz 4/1/N 571 vom 26.02.2026 TRC).

Folglich können die beiden privaten Güterverkehrsbetreiber die bereits abgeschlossenen Verträge anbieten, aber sie können keine Ergänzung der Strecken beantragen, falls sie neue Verträge erhalten. Die Einschränkung bedeutet kein vollständiges Netzzugangsverbot, sondern nur eine Begrenzung im Vergleich zur bereits von den Fahrplänen zugewiesenen Kapazität.

Es ist nicht das erste Mal, dass CFR SA es unternimmt, Rückstände auf diese Weise wieder hereinzuholen, das letzte Mal war es Ende Januar 2026, als nicht weniger als 13 Güter-EVU auf der „schwarzen Liste“ standen. GFR und TRC waren ebenfalls dabei und wurden jetzt wieder „rückfällig“.

[DE] TPS-Reform: Gutachten untersucht Kosten

Die von mehreren Akteuren geforderte Reform des deutschen Trassenpreissystems scheitert vielleicht an politischem Mut, aber nicht wegen zusätzlicher Kosten für den Bundeshaushalt. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Untersuchung des Forschungs- und Beratungsunternehmens INFRAS. Im Auftrag der GÜTERBAHNEN hat das Schweizer Unternehmen die finanziellen Auswirkungen einer Umstellung vom heutigen Vollkostensystem auf das in Europa eigentlich übliche Grenzkostenprinzip untersucht. Entgegen wiederholter Behauptungen des Bundesverkehrsministeriums verursacht eine Umstellung keine Finanzierungslücke und es gäbe somit auch keine zusätzliche Belastung des Bundeshaushalts, wenn gleichzeitig drei vorhandene Finanzströme des Bundes gebündelt werden.

Die von INFRAS modellierte Entwicklung umfasst den Zeitraum von 2027 bis 2031. Sie zeigt, dass der aktuell rund acht Milliarden Euro hohe Bedarf für Betrieb und Instandhaltung des Schienennetzes ohnehin schon zu einem großen Teil durch den Bund finanziert wird – allerdings auf Umwegen: als nachträgliche Trassenpreisförderungen und in Form von Anteilen der Regionalisierungsmittel zur Nahverkehrsfinanzierung. Zusammen mit geplanten Instandhaltungszuschüssen des Bundes können auch grenzkostenbasierte Trassenpreise das nötige Finanzvolumen vollständig sichern.

[PT] Portugal begrenzt Erhöhung der Trassenpreise

Für Güterverkehrsunternehmen in Portugal werden die Trassenpreise begrenzt. Der staatliche Infrastrukturbetreiber Infraestruturas de Portugal (IP) veröffentlichte jetzt eine aktualisierte Version der Netzübersicht für 2025, 2026 und 2027, basierend auf einer Studie der „Verkehrs- und Mobilitätsbehörde“ (Autoridade da Mobilidade e dos Transportes; AMT).

https://servicos.infraestruturasdeportugal.pt/sites/default/files/2nd%20Addenda%20Network%20Statement%202026.pdf

Die sanfteren Preiserhöhungen beantworten die Bedenken der Frachtunternehmen hinsichtlich ihrer Geschäftsfähigkeit und des Wettbewerbs mit dem Straßengüterverkehr. Ohne Intervention würden die Unternehmen mit einem Anstieg der Gebühren um 6,93 % im Jahr 2026, 6,37 % im Jahr 2027 und 5,49 % im Jahr 2028 konfrontiert sein.

Die Associação Portuguesa de Empresas Ferroviárias (APEF; Portugiesischer Verband der Eisenbahngesellschaften) hatte Anfang Februar 2026 die Regierung gebeten, die Güterverkehrsbetreiber für sechs Monate von der Zahlung einer Nutzungsgebühr als Entschädigung für die durch den Sturm Kristin verursachten Schäden an der Infrastruktur zu befreien. Dies entspräche einer Summe, die einen Einnahmeverlust von 4,5 bis 5 Mio. EUR für IP bedeuten würde. Medway und Captrain sagten, sie hätten mehr als 200 Züge unterdrücken müssen und dass „der Schaden bemerkenswert ist“. Es wurde auch die schwache Widerstandsfähigkeit der Eisenbahninfrastruktur in Portugal beklagt, da Stürme immer häufiger werden und es kritische Punkte im Netz gibt, die zyklisch geschlossen sind.

Im vergangenen Jahr beschlossen die EVU angesichts der Erhöhung der Nutzungsgebühr durch IP um 25,6 % im Januar 2025, die Zahlung zurückzuhalten, bis eine Entscheidung der Regierung vorliegt, die drei Monate zuvor die Erhöhung auf 2,9 % begrenzt hatte.

[DE] TPS und TraFöG für 2026 genehmigt

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 11.12.2025 das Trassenpreissystem (TPS) 2026 der DB InfraGO genehmigt. Die Entgelterhöhung beträgt im Durchschnitt plus 2,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Schienenpersonenfernverkehr kommt es zu einer Absenkung von 1,2 Prozent, während die Entgelte im Schienengüterverkehr (SGV) um plus 6,1 Prozent* und im Schienenpersonennahverkehr um plus 3,0 Prozent steigen.

Basierend auf den nun genehmigten Entgelten des SGV, hatte DB InfraGO zudem einen SGV-Fördersatz in Höhe von 26,5 Prozent beim Eisenbahnbundesamt (EBA) beantragt. Dieser wurde bereits genehmigt und gilt ab 14.12.2025.

Um Kunden die Möglichkeit zu geben, die Auswirkungen der genehmigten Entgelte auf die Trassenanmeldungen für das Fahrplanjahr 2025 / 2026 zu bewerten und ggf. Anpassungen vorzunehmen, erhalten diese fünf Werktage, in denen Trassen kostenfrei storniert werden können.

Das Zeitfenster beginnt am 15. Dezember um 0 Uhr und endet am 19. Dezember um 23.59 Uhr. Die in diesem Zeitraum getätigten Stornierungen werden nicht bei der Ermittlung der Stornierungsquote nach den Ziffern 3.3.4.4.3 lit. a) und 4.2.1.9 berücksichtigt. Die Entgelte für Änderungen und Nichtstornierungen bleiben von dieser Regelung ausgenommen und werden regulär abgerechnet.

* Im Beschluss der BNetzA wird eine Steigerung von 5,8 Prozent angegeben. Dieser Wert beinhaltet nicht die gesamte durchschnittliche Steigerung über alle Subsegmente des SGV.

[DE] Kostenfreie Stornierungen ab 15. Dezember

Nach Aussage der Bundesnetzagentur (BNetzA) wird der Bescheid zum Trassenpreissystem (TPS) 2026 erst kurz vor Fahrplanwechsel (13. / 14.12.2025) erlassen. Um den EVU die Möglichkeit zu geben, nach Genehmigung der Entgelte angebotsseitig zu reagieren, bietet DB InfraGO ab dem 15. Dezember für die Dauer von fünf Werktagen an, kostenfrei zu stornieren.

Hintergrund für die späte Genehmigung der Entgelte zum TPS 2026 sind offene Fragen bei der Berechnung der Obergrenze der Gesamtkosten (OGK) aufgrund des vom Bundestag beschlossenen „Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs“ sowie der Anrechnung der zugesagten Instandhaltungsfinanzierung für 2026.

Am 5. Dezember wird sich das Verwaltungsgericht Köln mit den Auswirkungen des Gesetzes auseinandersetzen und prüfen, ob die zuvor per Eilbeschluss festgelegte OGK anzupassen ist. Erst danach kann die BNetzA den Bescheid zum TPS 2026 erlassen.

Die Regelung zum kostenfreien Stornierungszeitfenster steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die BNetzA. Diese gilt als sehr wahrscheinlich.

[DE] Fördersatz TraFög steigt leicht

Ab 01.12.2025 bis zum Ende der Fahrplanperiode am 13.12.2025 beträgt der Fördersatz bei der Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr (TraFöG) 36,8 % statt aktuell 35,5 %. Das teilte die DB InfraGo nach Genehmigung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mit. Er steigt aufgrund einer aktualisierten Prognose der Betriebsleistung Schienengüterverkehr.