[DE] Trassenpreisanstieg wird gemildert

Um den Anstieg der Trassenpreisentgelte für die Nutzung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes in Folge der Eigenkapitalerhöhung der DB InfraGO AG abzumildern, soll der anzusetzende Eigenkapitalzinssatz auf 1,9 Prozent gesenkt werden. Der Verkehrsausschuss billigte am 12.11.2025 einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1499) zur Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes in geänderter Fassung ohne Gegenstimmen. Während die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen für die geänderte Gesetzesfassung votierten, enthielten sich die AfD- und die Linksfraktion der Stimme. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte eine Festlegung des Zinssatzes auf den „Mittelwert aus dem risikolosen Zinssatz und dem kapitalmarktüblichen Eigenkapitalzinssatz“ vorgesehen. Doch der Verkehrsausschuss legte den Zinssatz durch die Annahme eines entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf 1,9 Prozent fest. Für den Änderungsantrag stimmten auch die Grünen, AfD und Linke enthielten sich der Stimme. Der Bundestag wird voraussichtlich am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung über den geänderten Gesetzentwurf beraten und abstimmen.

Ein Änderungsantrag der Grünen, die eine Festlegung der Verzinsung des Eigenkapitals auf „einen risikolosen Zinssatz“ forderten, wurde hingegen mit den Stimmen aller anderen Fraktionen vom Ausschuss abgelehnt. Die Grünen hatten argumentiert, dass ein risikoloser Zinssatz den Druck auf den Anstieg der Trassenpreise stärker als der Gesetzentwurf der Bundesregierung mindere.

Hintergrund des Gesetzesvorhaben ist, dass mit der Erhöhung des Eigenkapitals der DB InfraGO AG auch die darauf entfallenden Zinsen, die an den Bund zu zahlen sind, steigen. Der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz liegt bei 5,9 Prozent und damit deutlich über der abgesenkten Renditeerwartung des Bundes, die im Sommer 2024 unter Berücksichtigung der Gemeinwohlorientierung der DB InfraGO AG auf 2,2 Prozent abgesenkt wurde. Das bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB InfraGO AG ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG.

[DE] Experten für grundlegende Reform des Trassenpreissystems

Bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag haben sich die geladenen Sachverständigen für eine grundlegende Reform des Trassenpreissystems ausgesprochen. Den von der Bundesregierung vorlegten Gesetzentwurf „zur Abmilderung des Trassenpreisanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes“ (21/1499) bewerteten sie mehrheitlich als einen Schritt in die richtige Richtung, der aber nicht ausreichend sei. Einzig der Vertreter der DB InfraGO lehnte eine Verabschiedung des Entwurfes in der aktuellen Form ab.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die sich aus der Eigenkapitalerhöhung für die Deutsche Bahn AG (DB AG) ergebende Erhöhung der Trassenpreisentgelte eindämmen. Der Eigenkapitalzinssatz soll daher ab 2026 der auf 2,2 Prozent abgesenkten Renditeerwartung des Bundes an die Betreiber der Schienenwege angepasst werden. Wenn im Rahmen der Entgeltregulierung ein niedrigerer Eigenkapitalzinssatz angesetzt werde, steigen die Trassenentgelte der bundeseigenen Betreiber der Schienenwege weniger stark an, heißt es zur Begründung.

Jens Bergmann, Vorstand Finanzen und Controlling bei der DB InfraGO, sagte, der vorgelegte Gesetzentwurf könne einen sinnvollen Baustein zur Dämpfung des Preisanstiegs bilden, bringe jedoch Unsicherheiten mit sich. Wichtig sei, dass er sich in eine umfassende Reform der Finanzierungsarchitektur einbettet. Bei isolierter Anwendung der vorgeschlagenen Reduzierung der regulatorisch zulässigen Verzinsung des Eigenkapitals wäre aus seiner Sicht der preisdämpfende Effekt begrenzt. Außerdem würden Finanzierungsrisiken auf die DB InfraGO verlagert, „die diese ohne eine Anpassung des restlichen Regulierungsrahmens nicht kompensieren kann“. Um die Trassenpreissteigerung 2026 kurzfristig zu dämpfen, biete sich vielmehr das Instrument der Trassenpreisförderung an, sagte Bergmann.

Tilman Benzing vom Verband der Chemischen Industrie sprach von einem wichtigen ersten Schritt. Gleichwohl sollte die Verzinsung aus seiner Sicht noch weiter gesenkt werden. „Eine gemeinwohlorientierte Eisenbahninfrastruktur sollte kein gesetzlich vorgegebenes Renditeziel haben“, sagte er. Schließlich erwarte der Bund auch von der Autobahn GmbH oder der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung keine Rendite. Bei einer grundlegenden Reform des Trassenpreissystems müssten die Trassenpreise und damit die Nutzerfinanzierung auf die Grenzkosten, also die unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs, begrenzt werden, forderte er.

Diese Forderung unterstützen die meisten Sachverständigen, so auch Andreas Geißler vom Verein Allianz pro Schiene. Er verwies darauf, dass die EU-Kommission den Nationalstaaten ausdrücklich das Grenzkostenmodell empfehle. Auch aus Sicht der Allianz pro Schiene sei eine Bepreisung auf Basis der unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs vorzugswürdig. „Dies würde das Preisniveau deutlich absenken“, prognostizierte er. Die aufwändige Feststellung von Markttragfähigkeiten zur Verteilung von Vollkostenaufschlägen könnte entfallen und das Genehmigungsverfahren vor der Bundesnetzagentur so vereinfacht und die Rechtssicherheit ihrer Entscheidungen gestärkt werden, sagte er.

Gudrun Grunenberg, im Bereich Eisenbahn und Kombinierter Verkehr bei BASF tätig, sieht angesichts der steigenden Trassenpreise die Transformation in Gefahr. Würde der vorliegende Gesetzentwurf nicht angenommen, drohe ein Anstieg der Trassenpreise um 35 Prozent. Dies sei ein direkter Widerspruch zum Ziel der Bundesregierung, den Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlegen. Grunenberg forderte, die DB InfraGO über Baukostenzuschüsse zu stärken und das Eigenkapital des Bundes an der Gesellschaft nicht weiter zu erhöhen. Künftig müssten die Trassenpreise gemeinsam mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) und der Infrastrukturplanung (Infraplan) regelmäßig für eine Planungsperiode von fünf oder sechs Jahren fortgeschrieben werden. Mittelfristig sei zudem eine Absenkung der Trassenpreise auf das Zielpreisniveau von 2,00 Euro/km für den Standard-Güterzug sicherzustellen.

Michael Lorenz von der Bundesnetzagentur plädierte für ein schnellstmögliches Inkrafttreten des Gesetzes. Dies könne dazu führen, dass die neuen Regelungen bereits im laufenden Genehmigungsverfahren für das Trassenpreissystem 2026 der DB InfraGO AG angewendet werden können. Dazu, so Lorenz, müsse das Gesetzgebungsverfahren bis Anfang November 2025 abgeschlossen werden und das Verwaltungsgericht Köln in dem dort anhängigen Gerichtsverfahren zur Obergrenze der Gesamtkosten unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage zeitnah entscheiden.

Martin Roggermann von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) forderte, die Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr von den vorgesehenen 265 Millionen Euro auf mindestens 350 Millionen Euro zu erhöhen. Für die im Koalitionsvertrag angestrebte Verkehrsverlagerung wäre aus Sicht der EVG sogar eine Halbierung der Trassenpreise mit einer jährlichen Bundesunterstützung von 450 Millionen Euro notwendig. Roggermann kritisierte, dass Deutschland die Bahnen als eines der wenigen Länder in Europa mit den Vollkosten belaste. Diese gingen weit über den Verschleiß der Infrastruktur hinaus und belasteten letztendlich Reisende und Wirtschaft mit sämtlichen Betriebs- und Verwaltungskosten im staatlichen Schienennetz.

Oliver Smock vom Verband DIE GÜTERBAHNEN im Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE), bezeichnete die Probleme mit den Trassenpreisen als hausgemacht. Sie seien unter anderem Folge des hohen und stark umstrittenen Gewinnanspruches – der Eigenkapitalrendite. Ohne den Gesetzentwurf liege so der Gewinn der DB InfraGO bei mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr – mit ihm noch immer bei etwa 500 Millionen Euro. „Das ist immer noch zu hoch, insbesondere bei der schlechten Qualität, die die DB InfraGO aktuell bereitstellt“, sagte Smock. Korrekt wäre es aus seiner Sicht, den Gewinnanspruch genauso hoch zu bemessen wie bei den konkurrierenden Verkehrsträgern, „nämlich bei exakt null Euro“. Im Übrigen seien die Einnahmen „ein gewisser haushälterischer Trugschluss“. Während auf der einen Seite eine Dividende an den Bund abgeführt werde, müsse dieser mit der anderen Hand die Trassenpreisförderung aufstocken.

[DE] Alternativer Vorschlag für Trassenpreissystem

In einem gemeinsamen Branchenpapier haben die Allianz pro Schiene, der Bundesverband SchienenNahverkehr und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) konkrete Vorschläge für ein neues und wettbewerbsorientiertes Trassenpreissystem vorgelegt. Ziel ist es, die Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland nachhaltig wirtschaftlich zu stärken, Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Verkehrsträgern abzubauen und somit Investitionen in den Verkehrsträger Schiene zu sichern.

Seit mindestens zwei Jahren sehen sich die Nutzer von Schieneninfrastruktur, insbesondere im Schienengüterverkehr und im Schienenpersonenfernverkehr, mit erheblichen Trassenpreissteigerungen konfrontiert. Hierzu haben – neben Inflation und steigenden Instandhaltungskosten – auch politische Entscheidungen beigetragen.

Die Branche formuliert drei zentrale Anforderungen an die anstehende Reform:

  1. Absenkung des Preisniveaus: Die Trassenpreise müssen aus Sicht der Eisenbahnverkehrsunternehmen spürbar sinken, um den Eisenbahnverkehr wirtschaftlich tragfähig und intermodal wettbewerbsfähig zu machen. Eine Orientierung am EU-weit empfohlenen Grenzkostenmodell, bei dem sich die Trassenpreise ohne weitere Aufschläge an den unmittelbaren Kosten der Zugfahrt orientieren, ist demnach der richtige Weg – verbunden mit einer zusätzlichen finanziellen Beteiligung des Bundes an der Infrastrukturfinanzierung in Höhe von rund 2 Milliarden Euro jährlich.
  2. Faire Preisstruktur: Eine gerechte Verteilung der Infrastrukturkosten auf alle Verkehrsarten ist notwendig, um Überbelastungen einzelner Marktsegmente zu vermeiden. Dies ist auch vor dem Hintergrund eines möglichen EuGH-Urteils zur Trassenpreisbremse im Schienenpersonennahverkehr von besonderer Relevanz.
  3. Verlässlicher Preispfad: Für mehr Planungssicherheit soll ein rollierender, gesetzlich verankerter Preispfad über fünf Jahre eingeführt werden – ähnlich wie bei der Lkw-Maut. Grundlage dafür soll ein transparentes Verfahren unter Einbindung der Branche und externer Expertise sein.

[DE] Bundesrat fordert Reformkonzept für Trassenpreissystem

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ein Reformkonzept für das Trassenpreissystem „unverzüglich zu erarbeiten“. Ein weiterer Anstieg der Trassenentgelte führe ansonsten zu „gravierenden Nachteilen für die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Schienenverkehrs“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates (21/1939) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes“ (21/1499).

Mit der Regelung will die Bundesregierung die sich aus der Eigenkapitalerhöhung für die Deutsche Bahn AG (DB AG) ergebende Erhöhung der Trassenpreisentgelte eindämmen. Hintergrund ist, dass mit dem Anstieg des Eigenkapitals des Bahnkonzerns auch die darauf entfallenden Zinsen, die an den Bund zu zahlen sind, steigen. Der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz liegt bei 5,9 Prozent und damit deutlich über der abgesenkten Renditeerwartung des Bundes, die im Sommer 2024 unter Berücksichtigung der Gemeinwohlorientierung der Infrastruktursparte DB InfraGO AG auf 2,2 Prozent abgesenkt wurde.

Da der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz derzeit höher liege als die Renditeerwartung des Bundes, so schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf, würden die die Trassenentgelte erhöhenden Auswirkungen der Eigenkapitalerhöhung bei der DB InfraGO AG „trotz der abgesenkten Renditeerwartung des Bundes bei derzeitiger Rechtslage nicht abgemildert“. Die Trassenentgelte der DB InfraGO AG würden dementsprechend aufgrund der erfolgten Eigenkapitalerhöhung unter Zugrundelegung des gesetzlich vorgesehenen Eigenkapitalzinssatzes ab dem Jahr 2026 ansteigen.

Das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) soll nun so angepasst werden, „damit der bei der Regulierung der Trassenentgelte der DB InfraGO AG und weiterer Betreiber der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes anzusetzende Eigenkapitalzinssatz künftig der tatsächlichen Renditeerwartung des Bundes an die Betreiber der Schienenwege entspricht“, schreibt die Bundesregierung. Wenn im Rahmen der Entgeltregulierung ein niedrigerer Eigenkapitalzinssatz angesetzt wird, stiegen die Trassenentgelte der bundeseigenen Betreiber der Schienenwege weniger stark an, heißt es zur Begründung.

Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs und hält eine kurzfristig wirksame Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs für dringend erforderlich, heißt es in der Stellungnahme. Die Länder sind der Auffassung, dass im Rahmen der Reform der Trassenpreise auch eine verstärkte Berücksichtigung von Qualitätsaspekten im Trassenpreissystem erfolgen müsse, um Anreize für eine leistungsfähige und zuverlässige Infrastruktur zu schaffen.

Da die Eigenkapitalerhöhungen durch den Bund zugunsten der Deutschen Bahn, die in der Vergangenheit (schuldenbremsenneutral) teilweise anstelle von Baukostenzuschüssen geleistet wurden, zu höherer Eigenkapitalverzinsung und damit zu höheren Trassenentgelten führen, wird die Bundesregierung von der Länderkammer gebeten, „von weiteren Eigenkapitalerhöhungen künftig abzusehen und stattdessen trassenpreisneutrale Baukostenzuschüsse zu gewähren“.

In ihrer Gegenäußerung verweist die Regierung auf den Koalitionsvertrag, der eine Reform des Trassenpreissystems vorsehe. Ziele und Inhalte – insbesondere auch die Frage, ob hierbei Qualitätsaspekte einbezogen werden sollen – würden dabei nicht genannt. Es bedarf aus Sicht der Bundesregierung einer grundlegenden Diskussion unter Einbeziehung des Sektors und auch vor dem Hintergrund finanzieller Auswirkungen für den Bund.

Eine Regelfinanzierung von Schienenverkehrsinfrastruktur über Baukostenzuschüsse hält auch die Bundesregierung „für vorteilhafter als über Eigenkapitalerhöhungen“. Baukostenzuschüsse hätten zum einen keine negativen Auswirkungen auf die Trassenpreise der DB InfraGO AG und böten zum anderen bessere Möglichkeiten zur Kontrolle der Mittelverwendung. „Die Bundesregierung hat entschieden, dass die geplante Eigenkapitalerhöhung für das Jahr 2025 aufgrund der rechtlichen Verpflichtung und aufgrund der aktuellen Haushaltslage noch ausgezahlt werden soll“, heißt es in der Vorlage. Für die Folgejahre werde die Regelfinanzierung dagegen wieder über Baukostenzuschüsse erfolgen.

[DE] Regierung will Erhöhung der Trassenpreise eindämmen

Die Bundesregierung will die sich aus der Eigenkapitalerhöhung für die Deutsche Bahn AG (DB AG) ergebende Erhöhung der Trassenpreisentgelte eindämmen. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf (21/1499) steht am 10.09.2025 auf der Tagesordnung des Bundestages.

Hintergrund der Regelung ist, dass mit dem Anstieg des Eigenkapitals des Bahnkonzerns auch die darauf entfallenden Zinsen, die an den Bund zu zahlen sind, steigen. Der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz liegt bei 5,9 Prozent und damit deutlich über der abgesenkte Renditeerwartung des Bundes, die im Sommer 2024 unter Berücksichtigung der Gemeinwohlorientierung der Infrastruktursparte DB InfraGO AG auf 2,2 Prozent abgesenkt wurde.

Da der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz derzeit höher liege als die Renditeerwartung des Bundes, so schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf, würden die die Trassenentgelte erhöhenden Auswirkungen der Eigenkapitalerhöhung bei der DB InfraGO AG „trotz der abgesenkten Renditeerwartung des Bundes bei derzeitiger Rechtslage nicht abgemildert“. Die Trassenentgelte der DB InfraGO AG würden dementsprechend aufgrund der erfolgten Eigenkapitalerhöhung unter Zugrundelegung des gesetzlich vorgesehenen Eigenkapitalzinssatzes ab dem Jahr 2026 ansteigen.

Das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) soll nun so angepasst werden, „damit der bei der Regulierung der Trassenentgelte der DB InfraGO AG und weiterer Betreiber der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes anzusetzende Eigenkapitalzinssatz künftig der tatsächlichen Renditeerwartung des Bundes an die Betreiber der Schienenwege entspricht“, schreibt die Bundesregierung. Wenn im Rahmen der Entgeltregulierung ein niedrigerer Eigenkapitalzinssatz angesetzt wird, stiegen die Trassenentgelte der bundeseigenen Betreiber der Schienenwege weniger stark an, heißt es zur Begründung.

[DE] VDV: Trassenpreisförderung „das drängendste Problem“

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat zur Befassung des Bundestags-Haushaltsausschusses mit dem Etat des Bundesverkehrsministeriums im Haushalt 2025 am 26.08.2025 die Trassenpreisförderung als „das drängendste Problem“ benannt. Einem Ansatz von 275 Mio. EUR stünden Bedarfe von mindestens 350 Mio. EUR gegenüber. Besonderes Unverständnis erzeugt nach Verbandsaussage, dass der Ansatz im Haushalt 2026 sogar auf 265 Mio. EUR reduziert werde. Dass dort für den ebenfalls betroffenen Schienenpersonenfernverkehr die Trassenpreisförderung von 105 auf 200 Mio. EUR erhöht werde, zeige, dass die Bundesregierung den „Ernst der Lage erkannt“ habe – warum sie beim noch stärker im Wettbewerb stehenden Schienengüterverkehr nicht handle, sei „absolut unverständlich“, so der VDV.

[DE] Konzept für ein gemeinwohlorientiertes Trassenpreissystem

Der Verband DIE GÜTERBAHNEN haben am 22.07.2025 einen Vorschlag zu einer grundlegenden Reform des Trassenpreissystems im Schienenverkehr vorgelegt. Enthalten ist, das System im Einklang mit den aktuellen Empfehlungen der EU-Kommission auf Grenzkosten umzustellen, Trassenpreise nicht mehr mehrfach jährlich schwanken zu lassen und sich bei der Höhe an den verkehrspolitischen Zielen des Bundes zu orientieren. „Eine Höhe von circa 2 Euro pro Kilometer für den Standard-Güterzug wäre ideal. Höhere Preise sind bei der verladenden Wirtschaft kaum vermittelbar und führen zu immer mehr Wechsel auf den Lkw. Funktionierender Wettbewerb ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht möglich, wie wir schon seit 2023 sehen: Es wird wieder vermehrt mit dem Lkw transportiert“, sagt Peter Westenberger, Geschäftsführer der GÜTERBAHNEN, in einem Pressegespräch in Berlin.

Im derzeit geltenden Vollkostenmodell müssen die Nutzer der Schienen alle Infrastrukturkosten tragen – samt Gewinnaufschlag und Konzernumlage. Das Modell sollte nach den Vorstellungen der GÜTERBAHNEN bis zum kommenden Frühjahr entwickelt und von Bundestag und Bundesrat vor der Sommerpause 2026 beschlossen werden, so dass es spätestens zum 01.01.2027 in Kraft treten kann.

[DE] Referentenentwurf für Trassenpreisentlastungen

Mit einem am 25.06.2025 vorgelegten Referentenentwurf geht das Bundesministerium für Verkehr (BMV) einen ersten Schritt in Richtung einer Minderung der drohenden sprunghaften Trassenpreissteigerungen im Jahr 2026. Dies soll mittels einer Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) in Bezug auf die Kapitalverzinsung ermöglicht werden. Bei einer Umsetzung würden die Kostensteigerungen für den Güterverkehr von bis zu 35 % auf ca. 15 % gedrückt werden.

[DE] Entgeltnachlass während Generalsanierungen

Beginnend mit dem Fahrplanwechsel 2025/2026 führt die DB InfraGO vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) einen Entgeltnachlass für Verkehre ein, die von den Baumaßnahmen der Generalsanierung betroffen sind.

Die Entgeltregelung gilt für alle Gelegenheitsverkehrstrassen des Schienengüterverkehrs (SGV) und für alle Trassen (Gelegenheitsverkehr und Netzfahrplan) des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV), die aufgrund der langfristigen Baumaßnahmen der Generalsanierung nicht den gewünschten Laufweg nutzen können.

Die bestehende Entgeltregelung zur Kompensation von Trassenmehrkosten wegen baubedingter Umleitungen für Netzfahrplantrassen des SGV bleibt weiterhin gültig und ist von dieser Regelung unberührt.

Im Fahrplanjahr 2026 sind folgende Generalsanierungsmaßnahmen vorgesehen:

  • Hamburg – Berlin (14.12.2025 – 30.04.2026)
  • Köln – Wuppertal – Hagen (06.02.2026 – 10.07.2026)
  • Nürnberg Reichswald – Regensburg (06.02.2026 – 10.07.2026)
  • Obertraubling – Passau (10.06.2026 – 11.12.2026)
  • Troisdorf – Unkel – Wiesbaden (10.07.2026 – 11.12.2026)

Die neue Entgeltregelung sieht vor, dass die von der Generalsanierung betroffenen Trassen einen je Verkehrsart festgesetzten prozentualen Entgeltnachlass in Abhängigkeit von der jeweiligen Generalsanierungsmaßnahme auf das gesamte Trassenentgelt erhalten. Die Höhe des jeweiligen prozentualen Entgeltnachlasses richtet sich nach der Länge der durchschnittlichen Umleitungswege je Generalsanierungsmaßnahme.

Der prozentuale Entgeltnachlass wird gemeinsam mit den jeweils relevanten Umleitungsstrecken in den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO veröffentlicht. Bei Mehrfachbetroffenheit von Generalsanierungsmaßnahmen wird der vorteilhaftere prozentuale Entgeltnachlass auf das gesamte Trassenentgelt angewendet.

Folgende Voraussetzungen müssen für den Erhalt des Entgeltnachlasses erfüllt sein:

  • Das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) / der Zugangsberechtigte (ZB) meldet im Rechnungsbahnhof der DB InfraGO je Generalsanierungsmaßnahme die betroffenen Trassen.
  • Die von der Generalsanierung betroffenen Trassen müssen über eine in den INB der
    DB InfraGO definierte Umleitungsstrecke verkehren.