Mit einem am 25.06.2025 vorgelegten Referentenentwurf geht das Bundesministerium für Verkehr (BMV) einen ersten Schritt in Richtung einer Minderung der drohenden sprunghaften Trassenpreissteigerungen im Jahr 2026. Dies soll mittels einer Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) in Bezug auf die Kapitalverzinsung ermöglicht werden. Bei einer Umsetzung würden die Kostensteigerungen für den Güterverkehr von bis zu 35 % auf ca. 15 % gedrückt werden.
[DE] Beta-Version des neuen Trassenfinders
Unter trassenfinder-beta.de kann die Beta-Version des neuen Trassenfinders der DB InfraGO eingesehen werden. Unter anderem wurde die Nutzerführung überarbeitet.
[DE] Entgeltnachlass während Generalsanierungen
Beginnend mit dem Fahrplanwechsel 2025/2026 führt die DB InfraGO vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) einen Entgeltnachlass für Verkehre ein, die von den Baumaßnahmen der Generalsanierung betroffen sind.
Die Entgeltregelung gilt für alle Gelegenheitsverkehrstrassen des Schienengüterverkehrs (SGV) und für alle Trassen (Gelegenheitsverkehr und Netzfahrplan) des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV), die aufgrund der langfristigen Baumaßnahmen der Generalsanierung nicht den gewünschten Laufweg nutzen können.
Die bestehende Entgeltregelung zur Kompensation von Trassenmehrkosten wegen baubedingter Umleitungen für Netzfahrplantrassen des SGV bleibt weiterhin gültig und ist von dieser Regelung unberührt.
Im Fahrplanjahr 2026 sind folgende Generalsanierungsmaßnahmen vorgesehen:
- Hamburg – Berlin (14.12.2025 – 30.04.2026)
- Köln – Wuppertal – Hagen (06.02.2026 – 10.07.2026)
- Nürnberg Reichswald – Regensburg (06.02.2026 – 10.07.2026)
- Obertraubling – Passau (10.06.2026 – 11.12.2026)
- Troisdorf – Unkel – Wiesbaden (10.07.2026 – 11.12.2026)
Die neue Entgeltregelung sieht vor, dass die von der Generalsanierung betroffenen Trassen einen je Verkehrsart festgesetzten prozentualen Entgeltnachlass in Abhängigkeit von der jeweiligen Generalsanierungsmaßnahme auf das gesamte Trassenentgelt erhalten. Die Höhe des jeweiligen prozentualen Entgeltnachlasses richtet sich nach der Länge der durchschnittlichen Umleitungswege je Generalsanierungsmaßnahme.
Der prozentuale Entgeltnachlass wird gemeinsam mit den jeweils relevanten Umleitungsstrecken in den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO veröffentlicht. Bei Mehrfachbetroffenheit von Generalsanierungsmaßnahmen wird der vorteilhaftere prozentuale Entgeltnachlass auf das gesamte Trassenentgelt angewendet.
Folgende Voraussetzungen müssen für den Erhalt des Entgeltnachlasses erfüllt sein:
- Das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) / der Zugangsberechtigte (ZB) meldet im Rechnungsbahnhof der DB InfraGO je Generalsanierungsmaßnahme die betroffenen Trassen.
- Die von der Generalsanierung betroffenen Trassen müssen über eine in den INB der
DB InfraGO definierte Umleitungsstrecke verkehren.
[DE] Beihilfen Netzfahrplanperiode 2024
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat am 22.05.2025 die Empfänger der Trassenpreisförderung im Güterverkehr (TraFöG) in der Fahrplanperiode 2024 bekannt gegeben. Die veröffentlichten Daten umfassen einzelne Kundennummern, die eine Grenze von 500.000 EUR überschritten haben.
Bei den größten Empfängern halte es sich um DB Cargo/MEG/RBH (81 Mio. EUR), TX Logistik (8 Mio. EUR), Captrain Deuschland/CCW/ITL (9 Mio. EUR), SBB Cargo Deutschland (8 Mio. EUR) und METRANS Rail (7 Mio. EUR).
[DE] Ausfälle aufgrund höherer Gewalt auf fremder Infrastruktur entgeltfrei
Ab 12.05.2025 fällt für Trassen, die aufgrund höherer Gewalt außerhalb des Geltungsbereiches der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG ausgefallen sind, kein Trassenentgelt an. Ein neuer Meldeprozess in der IT-Anwendung „Rechnungsbahnhof“ unterstützt die Erfassung der ausgefallenen Trassen.
Bislang wurde ausschließlich für Trassen, die aufgrund höherer Gewalt innerhalb des Geltungsbereiches der INB der DB InfraGO ausgefallen sind, kein Stornierungsentgelt oder Entgelt für Nichtstornierung in Rechnung gestellt. Diese Entgeltregelung wird ab dem 12.05.2025 auf Ausfälle aufgrund höherer Gewalt auf fremder Infrastruktur, d. h. außerhalb des Geltungsbereiches der INB der DB InfraGO AG, ausgeweitet. Hierfür wird eine neue unterjährige Entgeltregelung in den INB 2025 in den Kapiteln 5.6.3.3 und 5.6.4 sowie ein neuer IT-unterstützter Meldeprozess eingeführt.
Voraussetzung für die Nichtbepreisung des Zugausfalls bei höherer Gewalt auf fremder Infrastruktur ist die Meldung der ausgefallenen Trasse mit Informationen über Störungsursache und Störungszeitraum im Rechnungsbahnhof der DB InfraGO. Neben einer händischen Eingabe von einzelnen ausgefallenen Trassen kann der Zugangsberechtigte auch eine Liste mit ausgefallenen Trassen im Rechnungsbahnhof hochladen. Voraussetzung für die Meldung im Rechnungsbahnhof ist die Zuordnung der Rolle „Rechnungsbahnhof Ausfallmeldungen“ in der Nutzerverwaltung des NetzCockpits.
Zusätzlich zur Meldung der ausgefallenen Trassen muss der Zugangsberechtigte einen Nachweis erbringen, dass die Trassen aufgrund höherer Gewalt auf fremder Infrastruktur ausgefallen sind. Der vom Zugangsberechtigten ausgefüllte Nachweis mit Bestätigung des fremden Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU) über das Vorliegen eines Falls von höherer Gewalt ist im Rechnungsbahnhof hochzuladen. Das Formular für den Nachweis steht den Zugangsberechtigten als Download im Rechnungsbahnhof in deutscher und in englischer Sprache zur Verfügung.
Nachfolgend werden die gemeldeten ausgefallenen Trassen sowie die Bestätigung des fremden EIU über das Vorliegen eines Falls von höherer Gewalt seitens der DB InfraGO überprüft. Bei einem positiven Prüfergebnis werden die ausgefallenen Trassen in der nächstmöglichen Monatsabrechnung korrigiert und entgeltfrei gestellt. Ist die Meldung der ausgefallenen Trassen bzw. der Nachweis unplausibel oder unvollständig, wird der Antrag seitens der DB InfraGO im Rechnungsbahnhof abgelehnt.
Die Meldung der ausgefallenen Trassen ist ab dem 12.05.2025 im Rechnungsbahnhof möglich. Die neuen Entgeltregelungen bezüglich der Nichtbepreisung von ausgefallenen Trassen aufgrund höherer Gewalt außerhalb der INB der DB InfraGO (Kapitel 5.6.3.3 und 5.6.4 der INB 2025) sind noch nicht von der Bundesnetzagentur genehmigt worden, werden aber am 12.05.2025 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt.
[DE] Trassenpreise 2026: Keine Genehmigung
Die Trassenpreisgenehmigung 2026 durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) verzögert sich auf unbestimmte Zeit. Hintergrund hierfür sind die Unklarheiten hinsichtlich der Eigenkapitalzuführung sowie die Entgeltbildung im Nahverkehr. Mit einer Genehmigung ist erst im späteren Verlaufe des Jahres zu rechnen.
Die BNetzA hat das Verfahren BK10-24-0396_E zur Genehmigung der Trassenpreise 2026 auf Ende des Jahres 2025 verlängert.
Dies wurde notwendig, da
- die aufgrund der (unklaren) Haushaltslage zukünftige Art der Finanzierung der DB InfraGO AG – z. B. in Form von Eigenkapitaleinlagen – derzeit noch nicht absehbar ist. Würde sich, wie unter der alten Regierung geplant, ein signifikanter Finanzierungsbeitrag in Form einer Eigenkapitaleinlage eingebracht werden, würde dies unter Umständen zu einer Berücksichtigung in den Trassenpreisen führen.
- Gegen die Festlegung der Schienenpersonennahverkehrs-Dynamisierung gemäß § 37 (2) Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) iVm mit § 5 (10) Regionalisierungsgesetz (RegG) werden durch den Markt wie auch durch die DB InfraGO AG Rechtsmittel eingelegt. Die Entgeltbildung im Nahverkehr ist aufgrund der Unbestimmtheit dieser Rechtsmittel derzeit mit Unsicherheiten behaftet.
Aufgrund dieser Vorgänge hat die BNetzA eine Vertagung der Genehmigung der Trassenpreise 2026 entschieden. Derzeit ist der neue Zeitpunkt der Trassenpreisgenehmigung noch nicht absehbar. Die DB InfraGO AG wird zeitnah informieren, sofern relevante Erkenntnisse bekannt werden.
Für Trassen, die zum Netzfahrplan 2026 angemeldet werden sollen, folgende Hinweise:
- In der Trassenpreisauskunft werden – aufgrund der fehlenden Genehmigung – die Entgelte 2025 ausgewiesen. Aller Voraussicht nach werden diese Entgelte auch für das Regelentgeltverfahren gemäß 4.2.1.10 der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) gelten.
- Die BNetzA hat im Verfahren BK10-24-0396_E darauf verwiesen, dass für die Planung von Trassen im Netzfahrplan das sogenannte Vorsichtsprinzip gelten sollte. In diesem Sinne werden anbei die möglichen Entgelte für den SGV und den SPFV zur Verfügung gestellt. Treiber für die tatsächlichen Entgelte sind die Kosten, die sich aus der Eigenkapitalzuführung ergeben. Die DB InfraGO AG geht von einer Höhe zwischen 14 Mrd. EUR bis 20 Mrd. EUR bis einschließlich 2026 aus. Für den SPNV unterstellt die DB InfraGO AG derzeit eine Dynamisierung ggü. 2025 in Höhe von +23,5 %.
[DE] TraFög: Neuer Fördersatz ab März
Wie bereits kommuniziert, hat die DB InfraGO aufgrund einer höher ausgefallenen als prognostizierten Betriebsleistung im November 2024 zu viele Trassenpreisfördermittel für den SGV ausgeschüttet. Der korrigierte Fördersatz für den November 2024 beträgt 50,5 % statt der zuvor ausgeschütteten 52,5 %. Die Abweichung gegenüber dem bislang kommunizierten Fördersatz ergibt sich aufgrund von Trassenkorrekturen.
Zudem hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) bekanntgegeben, dass für das Haushaltsjahr 2025 zusätzliche 75 Mio. EUR für die Trassenpreisförderung im SGV bereitgestellt werden können. Basierend auf den nun 275 Mio. EUR zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, hat die DB InfraGO eine Fördersatzerhöhung von derzeit 23,5 % auf 32,5 % ab 01.03.2025 beim EBA beantragt. Die Anpassungen des Fördersatzes sind vorbehaltlich des positiven Bescheids durch das EBA, welcher zeitnah erwartet wird.
[AT] Förderprogramm „SGV-Plus“ gestartet
Der Call für das Förderprogramm „SGV-Plus“ ist seit 08.01.2025 geöffnet!. EVU haben bis zum 18. Februar die Möglichkeit, ihre Anträge für die Schienengüterverkehrsförderung und die Wegeentgeltförderung bei der SCHIG als Abwicklungsstelle für das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation & Technologie einzureichen.
[DE] Trassenpreise: Nachzahlung für November
Aufgrund einer gegenüber der Prognose wesentlich positiveren Entwicklung der Betriebsleistung auf dem Netz der DB InfraGO wurden im November 2024 mehr Fördermittel bei der Trassenabrechnung berücksichtigt, als zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund müssen die Beträge in 2025 korrigiert werden.
Auf Basis der prognostizierten Betriebsleistung für die Förderperiode wird durch die DB InfraGO der Fördersatz, um den die monatliche Trassenrechnung reduziert wird, berechnet. In der Novemberrechnung wird die letzte Tranche der Fördermittel, die für ein Kalenderjahr zur Verfügung stehen, ausgeschüttet. Bei einem zu niedrigen Fördersatz können die verfügbaren Mittel nicht vollständig ausgeschöpft werden. Bei einem zu hohen Fördersatz können die Mittel nicht für die gesamte Betriebsleistung verwendet werden. Der zweite Fall ist nun erstmalig eingetreten und führt dazu, dass die zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht ausreichen, um den Anteil der Förderung, der in den Trassenabrechnungen ausgewiesen wurde, zu decken.
Die DB InfraGO hatte zunächst vorgesehen, den höheren Mittelbedarf über das für 2025 vorgesehene Budget zu decken. Entsprechend den Vorgaben der Haushaltsführung sind jedoch die Regelungen der Förderrichtlinie anzuwenden und somit ist der Fördersatz rückwirkend zu reduzieren. Der Fördersatz liegt demnach für November voraussichtlich bei 49,6 % statt bei 52,5 %. Die Reduzierung des Fördersatzes wird im ersten Quartal des Jahres 2025 im Rahmen der regulären Monatsrechnung umgesetzt. Dies führt dazu, dass die zu hohe Ausschüttung zurückerstattet werden muss.
[RO] CFR: Keine reduzierten Trassenpreise mehr
Der rumänische Infrastrukturbetreiber CFR nimmt die 33 %ige Reduzierung der Trassenpreise bei internationalen Zügen zurück. Ausschlaggebend ist eine Entscheidung des rumänischen Rechnungshofes (Curtea de Conturi a României), der die Auswirkung der Reduzierung als zu gering einstufte. Verbände kritisierten die Berechnungen, da aufgrund diverser Einflussfaktoren ein Vergleich der Jahre 2024 und 2023 nur schwer möglich sei.
Nachdem bereits im März 2024 eine Erhöhung der Trassenpreise in Rumänien erfolgte suchen erste Betreiber nach alternativen Routen – beispielsweise via Serbien und Bulgarien.

