[DE] Alternativer Vorschlag für Trassenpreissystem

In einem gemeinsamen Branchenpapier haben die Allianz pro Schiene, der Bundesverband SchienenNahverkehr und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) konkrete Vorschläge für ein neues und wettbewerbsorientiertes Trassenpreissystem vorgelegt. Ziel ist es, die Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland nachhaltig wirtschaftlich zu stärken, Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Verkehrsträgern abzubauen und somit Investitionen in den Verkehrsträger Schiene zu sichern.

Seit mindestens zwei Jahren sehen sich die Nutzer von Schieneninfrastruktur, insbesondere im Schienengüterverkehr und im Schienenpersonenfernverkehr, mit erheblichen Trassenpreissteigerungen konfrontiert. Hierzu haben – neben Inflation und steigenden Instandhaltungskosten – auch politische Entscheidungen beigetragen.

Die Branche formuliert drei zentrale Anforderungen an die anstehende Reform:

  1. Absenkung des Preisniveaus: Die Trassenpreise müssen aus Sicht der Eisenbahnverkehrsunternehmen spürbar sinken, um den Eisenbahnverkehr wirtschaftlich tragfähig und intermodal wettbewerbsfähig zu machen. Eine Orientierung am EU-weit empfohlenen Grenzkostenmodell, bei dem sich die Trassenpreise ohne weitere Aufschläge an den unmittelbaren Kosten der Zugfahrt orientieren, ist demnach der richtige Weg – verbunden mit einer zusätzlichen finanziellen Beteiligung des Bundes an der Infrastrukturfinanzierung in Höhe von rund 2 Milliarden Euro jährlich.
  2. Faire Preisstruktur: Eine gerechte Verteilung der Infrastrukturkosten auf alle Verkehrsarten ist notwendig, um Überbelastungen einzelner Marktsegmente zu vermeiden. Dies ist auch vor dem Hintergrund eines möglichen EuGH-Urteils zur Trassenpreisbremse im Schienenpersonennahverkehr von besonderer Relevanz.
  3. Verlässlicher Preispfad: Für mehr Planungssicherheit soll ein rollierender, gesetzlich verankerter Preispfad über fünf Jahre eingeführt werden – ähnlich wie bei der Lkw-Maut. Grundlage dafür soll ein transparentes Verfahren unter Einbindung der Branche und externer Expertise sein.

[DE] Bundesrat fordert Reformkonzept für Trassenpreissystem

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ein Reformkonzept für das Trassenpreissystem „unverzüglich zu erarbeiten“. Ein weiterer Anstieg der Trassenentgelte führe ansonsten zu „gravierenden Nachteilen für die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Schienenverkehrs“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates (21/1939) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes“ (21/1499).

Mit der Regelung will die Bundesregierung die sich aus der Eigenkapitalerhöhung für die Deutsche Bahn AG (DB AG) ergebende Erhöhung der Trassenpreisentgelte eindämmen. Hintergrund ist, dass mit dem Anstieg des Eigenkapitals des Bahnkonzerns auch die darauf entfallenden Zinsen, die an den Bund zu zahlen sind, steigen. Der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz liegt bei 5,9 Prozent und damit deutlich über der abgesenkten Renditeerwartung des Bundes, die im Sommer 2024 unter Berücksichtigung der Gemeinwohlorientierung der Infrastruktursparte DB InfraGO AG auf 2,2 Prozent abgesenkt wurde.

Da der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz derzeit höher liege als die Renditeerwartung des Bundes, so schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf, würden die die Trassenentgelte erhöhenden Auswirkungen der Eigenkapitalerhöhung bei der DB InfraGO AG „trotz der abgesenkten Renditeerwartung des Bundes bei derzeitiger Rechtslage nicht abgemildert“. Die Trassenentgelte der DB InfraGO AG würden dementsprechend aufgrund der erfolgten Eigenkapitalerhöhung unter Zugrundelegung des gesetzlich vorgesehenen Eigenkapitalzinssatzes ab dem Jahr 2026 ansteigen.

Das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) soll nun so angepasst werden, „damit der bei der Regulierung der Trassenentgelte der DB InfraGO AG und weiterer Betreiber der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes anzusetzende Eigenkapitalzinssatz künftig der tatsächlichen Renditeerwartung des Bundes an die Betreiber der Schienenwege entspricht“, schreibt die Bundesregierung. Wenn im Rahmen der Entgeltregulierung ein niedrigerer Eigenkapitalzinssatz angesetzt wird, stiegen die Trassenentgelte der bundeseigenen Betreiber der Schienenwege weniger stark an, heißt es zur Begründung.

Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs und hält eine kurzfristig wirksame Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs für dringend erforderlich, heißt es in der Stellungnahme. Die Länder sind der Auffassung, dass im Rahmen der Reform der Trassenpreise auch eine verstärkte Berücksichtigung von Qualitätsaspekten im Trassenpreissystem erfolgen müsse, um Anreize für eine leistungsfähige und zuverlässige Infrastruktur zu schaffen.

Da die Eigenkapitalerhöhungen durch den Bund zugunsten der Deutschen Bahn, die in der Vergangenheit (schuldenbremsenneutral) teilweise anstelle von Baukostenzuschüssen geleistet wurden, zu höherer Eigenkapitalverzinsung und damit zu höheren Trassenentgelten führen, wird die Bundesregierung von der Länderkammer gebeten, „von weiteren Eigenkapitalerhöhungen künftig abzusehen und stattdessen trassenpreisneutrale Baukostenzuschüsse zu gewähren“.

In ihrer Gegenäußerung verweist die Regierung auf den Koalitionsvertrag, der eine Reform des Trassenpreissystems vorsehe. Ziele und Inhalte – insbesondere auch die Frage, ob hierbei Qualitätsaspekte einbezogen werden sollen – würden dabei nicht genannt. Es bedarf aus Sicht der Bundesregierung einer grundlegenden Diskussion unter Einbeziehung des Sektors und auch vor dem Hintergrund finanzieller Auswirkungen für den Bund.

Eine Regelfinanzierung von Schienenverkehrsinfrastruktur über Baukostenzuschüsse hält auch die Bundesregierung „für vorteilhafter als über Eigenkapitalerhöhungen“. Baukostenzuschüsse hätten zum einen keine negativen Auswirkungen auf die Trassenpreise der DB InfraGO AG und böten zum anderen bessere Möglichkeiten zur Kontrolle der Mittelverwendung. „Die Bundesregierung hat entschieden, dass die geplante Eigenkapitalerhöhung für das Jahr 2025 aufgrund der rechtlichen Verpflichtung und aufgrund der aktuellen Haushaltslage noch ausgezahlt werden soll“, heißt es in der Vorlage. Für die Folgejahre werde die Regelfinanzierung dagegen wieder über Baukostenzuschüsse erfolgen.

[DE] Regierung will Erhöhung der Trassenpreise eindämmen

Die Bundesregierung will die sich aus der Eigenkapitalerhöhung für die Deutsche Bahn AG (DB AG) ergebende Erhöhung der Trassenpreisentgelte eindämmen. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf (21/1499) steht am 10.09.2025 auf der Tagesordnung des Bundestages.

Hintergrund der Regelung ist, dass mit dem Anstieg des Eigenkapitals des Bahnkonzerns auch die darauf entfallenden Zinsen, die an den Bund zu zahlen sind, steigen. Der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz liegt bei 5,9 Prozent und damit deutlich über der abgesenkte Renditeerwartung des Bundes, die im Sommer 2024 unter Berücksichtigung der Gemeinwohlorientierung der Infrastruktursparte DB InfraGO AG auf 2,2 Prozent abgesenkt wurde.

Da der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz derzeit höher liege als die Renditeerwartung des Bundes, so schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf, würden die die Trassenentgelte erhöhenden Auswirkungen der Eigenkapitalerhöhung bei der DB InfraGO AG „trotz der abgesenkten Renditeerwartung des Bundes bei derzeitiger Rechtslage nicht abgemildert“. Die Trassenentgelte der DB InfraGO AG würden dementsprechend aufgrund der erfolgten Eigenkapitalerhöhung unter Zugrundelegung des gesetzlich vorgesehenen Eigenkapitalzinssatzes ab dem Jahr 2026 ansteigen.

Das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) soll nun so angepasst werden, „damit der bei der Regulierung der Trassenentgelte der DB InfraGO AG und weiterer Betreiber der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes anzusetzende Eigenkapitalzinssatz künftig der tatsächlichen Renditeerwartung des Bundes an die Betreiber der Schienenwege entspricht“, schreibt die Bundesregierung. Wenn im Rahmen der Entgeltregulierung ein niedrigerer Eigenkapitalzinssatz angesetzt wird, stiegen die Trassenentgelte der bundeseigenen Betreiber der Schienenwege weniger stark an, heißt es zur Begründung.

[DE] VDV: Trassenpreisförderung „das drängendste Problem“

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat zur Befassung des Bundestags-Haushaltsausschusses mit dem Etat des Bundesverkehrsministeriums im Haushalt 2025 am 26.08.2025 die Trassenpreisförderung als „das drängendste Problem“ benannt. Einem Ansatz von 275 Mio. EUR stünden Bedarfe von mindestens 350 Mio. EUR gegenüber. Besonderes Unverständnis erzeugt nach Verbandsaussage, dass der Ansatz im Haushalt 2026 sogar auf 265 Mio. EUR reduziert werde. Dass dort für den ebenfalls betroffenen Schienenpersonenfernverkehr die Trassenpreisförderung von 105 auf 200 Mio. EUR erhöht werde, zeige, dass die Bundesregierung den „Ernst der Lage erkannt“ habe – warum sie beim noch stärker im Wettbewerb stehenden Schienengüterverkehr nicht handle, sei „absolut unverständlich“, so der VDV.

[DE] Konzept für ein gemeinwohlorientiertes Trassenpreissystem

Der Verband DIE GÜTERBAHNEN haben am 22.07.2025 einen Vorschlag zu einer grundlegenden Reform des Trassenpreissystems im Schienenverkehr vorgelegt. Enthalten ist, das System im Einklang mit den aktuellen Empfehlungen der EU-Kommission auf Grenzkosten umzustellen, Trassenpreise nicht mehr mehrfach jährlich schwanken zu lassen und sich bei der Höhe an den verkehrspolitischen Zielen des Bundes zu orientieren. „Eine Höhe von circa 2 Euro pro Kilometer für den Standard-Güterzug wäre ideal. Höhere Preise sind bei der verladenden Wirtschaft kaum vermittelbar und führen zu immer mehr Wechsel auf den Lkw. Funktionierender Wettbewerb ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht möglich, wie wir schon seit 2023 sehen: Es wird wieder vermehrt mit dem Lkw transportiert“, sagt Peter Westenberger, Geschäftsführer der GÜTERBAHNEN, in einem Pressegespräch in Berlin.

Im derzeit geltenden Vollkostenmodell müssen die Nutzer der Schienen alle Infrastrukturkosten tragen – samt Gewinnaufschlag und Konzernumlage. Das Modell sollte nach den Vorstellungen der GÜTERBAHNEN bis zum kommenden Frühjahr entwickelt und von Bundestag und Bundesrat vor der Sommerpause 2026 beschlossen werden, so dass es spätestens zum 01.01.2027 in Kraft treten kann.

[DE] Referentenentwurf für Trassenpreisentlastungen

Mit einem am 25.06.2025 vorgelegten Referentenentwurf geht das Bundesministerium für Verkehr (BMV) einen ersten Schritt in Richtung einer Minderung der drohenden sprunghaften Trassenpreissteigerungen im Jahr 2026. Dies soll mittels einer Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) in Bezug auf die Kapitalverzinsung ermöglicht werden. Bei einer Umsetzung würden die Kostensteigerungen für den Güterverkehr von bis zu 35 % auf ca. 15 % gedrückt werden.

[DE] Entgeltnachlass während Generalsanierungen

Beginnend mit dem Fahrplanwechsel 2025/2026 führt die DB InfraGO vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) einen Entgeltnachlass für Verkehre ein, die von den Baumaßnahmen der Generalsanierung betroffen sind.

Die Entgeltregelung gilt für alle Gelegenheitsverkehrstrassen des Schienengüterverkehrs (SGV) und für alle Trassen (Gelegenheitsverkehr und Netzfahrplan) des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV), die aufgrund der langfristigen Baumaßnahmen der Generalsanierung nicht den gewünschten Laufweg nutzen können.

Die bestehende Entgeltregelung zur Kompensation von Trassenmehrkosten wegen baubedingter Umleitungen für Netzfahrplantrassen des SGV bleibt weiterhin gültig und ist von dieser Regelung unberührt.

Im Fahrplanjahr 2026 sind folgende Generalsanierungsmaßnahmen vorgesehen:

  • Hamburg – Berlin (14.12.2025 – 30.04.2026)
  • Köln – Wuppertal – Hagen (06.02.2026 – 10.07.2026)
  • Nürnberg Reichswald – Regensburg (06.02.2026 – 10.07.2026)
  • Obertraubling – Passau (10.06.2026 – 11.12.2026)
  • Troisdorf – Unkel – Wiesbaden (10.07.2026 – 11.12.2026)

Die neue Entgeltregelung sieht vor, dass die von der Generalsanierung betroffenen Trassen einen je Verkehrsart festgesetzten prozentualen Entgeltnachlass in Abhängigkeit von der jeweiligen Generalsanierungsmaßnahme auf das gesamte Trassenentgelt erhalten. Die Höhe des jeweiligen prozentualen Entgeltnachlasses richtet sich nach der Länge der durchschnittlichen Umleitungswege je Generalsanierungsmaßnahme.

Der prozentuale Entgeltnachlass wird gemeinsam mit den jeweils relevanten Umleitungsstrecken in den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO veröffentlicht. Bei Mehrfachbetroffenheit von Generalsanierungsmaßnahmen wird der vorteilhaftere prozentuale Entgeltnachlass auf das gesamte Trassenentgelt angewendet.

Folgende Voraussetzungen müssen für den Erhalt des Entgeltnachlasses erfüllt sein:

  • Das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) / der Zugangsberechtigte (ZB) meldet im Rechnungsbahnhof der DB InfraGO je Generalsanierungsmaßnahme die betroffenen Trassen.
  • Die von der Generalsanierung betroffenen Trassen müssen über eine in den INB der
    DB InfraGO definierte Umleitungsstrecke verkehren.

[DE] Beihilfen Netzfahrplanperiode 2024

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat am 22.05.2025 die Empfänger der Trassenpreisförderung im Güterverkehr (TraFöG) in der Fahrplanperiode 2024 bekannt gegeben. Die veröffentlichten Daten umfassen einzelne Kundennummern, die eine Grenze von 500.000 EUR überschritten haben.

Bei den größten Empfängern halte es sich um DB Cargo/MEG/RBH (81 Mio. EUR), TX Logistik (8 Mio. EUR), Captrain Deuschland/CCW/ITL (9 Mio. EUR), SBB Cargo Deutschland (8 Mio. EUR) und METRANS Rail (7 Mio. EUR).

[DE] Ausfälle aufgrund höherer Gewalt auf fremder Infrastruktur entgeltfrei

Ab 12.05.2025 fällt für Trassen, die aufgrund höherer Gewalt außerhalb des Geltungsbereiches der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG ausgefallen sind, kein Trassenentgelt an. Ein neuer Meldeprozess in der IT-Anwendung „Rechnungsbahnhof“ unterstützt die Erfassung der ausgefallenen Trassen.

Bislang wurde ausschließlich für Trassen, die aufgrund höherer Gewalt innerhalb des Geltungsbereiches der INB der DB InfraGO ausgefallen sind, kein Stornierungsentgelt oder Entgelt für Nichtstornierung in Rechnung gestellt. Diese Entgeltregelung wird ab dem 12.05.2025 auf Ausfälle aufgrund höherer Gewalt auf fremder Infrastruktur, d. h. außerhalb des Geltungsbereiches der INB der DB InfraGO AG, ausgeweitet. Hierfür wird eine neue unterjährige Entgeltregelung in den INB 2025 in den Kapiteln 5.6.3.3 und 5.6.4 sowie ein neuer IT-unterstützter Meldeprozess eingeführt.

Voraussetzung für die Nichtbepreisung des Zugausfalls bei höherer Gewalt auf fremder Infrastruktur ist die Meldung der ausgefallenen Trasse mit Informationen über Störungsursache und Störungszeitraum im Rechnungsbahnhof der DB InfraGO. Neben einer händischen Eingabe von einzelnen ausgefallenen Trassen kann der Zugangsberechtigte auch eine Liste mit ausgefallenen Trassen im Rechnungsbahnhof hochladen. Voraussetzung für die Meldung im Rechnungsbahnhof ist die Zuordnung der Rolle „Rechnungsbahnhof Ausfallmeldungen“ in der Nutzerverwaltung des NetzCockpits.

Zusätzlich zur Meldung der ausgefallenen Trassen muss der Zugangsberechtigte einen Nachweis erbringen, dass die Trassen aufgrund höherer Gewalt auf fremder Infrastruktur ausgefallen sind. Der vom Zugangsberechtigten ausgefüllte Nachweis mit Bestätigung des fremden Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU) über das Vorliegen eines Falls von höherer Gewalt ist im Rechnungsbahnhof hochzuladen. Das Formular für den Nachweis steht den Zugangsberechtigten als Download im Rechnungsbahnhof in deutscher und in englischer Sprache zur Verfügung.

Nachfolgend werden die gemeldeten ausgefallenen Trassen sowie die Bestätigung des fremden EIU über das Vorliegen eines Falls von höherer Gewalt seitens der DB InfraGO überprüft. Bei einem positiven Prüfergebnis werden die ausgefallenen Trassen in der nächstmöglichen Monatsabrechnung korrigiert und entgeltfrei gestellt. Ist die Meldung der ausgefallenen Trassen bzw. der Nachweis unplausibel oder unvollständig, wird der Antrag seitens der DB InfraGO im Rechnungsbahnhof abgelehnt.

Die Meldung der ausgefallenen Trassen ist ab dem 12.05.2025 im Rechnungsbahnhof möglich. Die neuen Entgeltregelungen bezüglich der Nichtbepreisung von ausgefallenen Trassen aufgrund höherer Gewalt außerhalb der INB der DB InfraGO (Kapitel 5.6.3.3 und 5.6.4 der INB 2025) sind noch nicht von der Bundesnetzagentur genehmigt worden, werden aber am 12.05.2025 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt.