Ein Verbändebündnis appelliert an die Haushälter, den drastischen Anstieg der Trassenpreise abzumildern. Die von zahlreichen Branchenakteuren geforderte Anhebung der Trassenpreisförderung für den Schienengüterverkehr blieb bislang unberücksichtigt. Als Folge droht der Güterverkehr auf der Schiene teurer zu werden. Ein Bündnis aus DIE GÜTERBAHNEN, dem Verband der Chemischen Industrie (VCI), dem Verband deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der Allianz pro Schiene und dem Verband der Güterwagenhalter (VPI) fordert, die Förderung auf die bis Ende 2023 übliche Summe von mindestens 350 Mio. EUR anzuheben und somit bis zur Bereinigungssitzung am 14. November nachzubessern.
Bislang hat die Bundesregierung in ihrem Haushaltsentwurf knapp 275 Mio. EUR für die Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr angesetzt. Für die Branche bedeutet die bisherige Summe, dass der erwartete Fördersatz für 2025 voraussichtlich bei knapp über 30 % liegen wird. Bis 2023 war eine Förderung von bis zu 60 % üblich. Dies stellt nach Einschätzung des Bündnisses eine erhebliche Herausforderung für die Unternehmen dar, die sich derzeit in den Verhandlungen mit ihren Kunden für das kommende Jahr befinden.
Der Branchenverband VDV hat zwei Modelle entwickelt, die Lösungswege zeigen, wie man den „Teufelskreis“ aus ständig und überproportional steigenden Trassenpreisen durchbrechen könnte. „40 Prozent und mehr der Betriebskosten sind bei einigen Eisenbahnunternehmen inzwischen allein auf die Trassenentgelte zurückzuführen. Das ist wirtschaftlich nicht mehr tragbar. Wir brauchen dringend eine andere Preissystematik. Oberstes Ziel muss es sein, dass sowohl die Güterbahnen als auch die Eisenbahnen im Personenverkehr wettbewerbsfähig bleiben und nicht durch immer höhere Kostenbelastungen in die Insolvenz fahren“, so VDV-Vizepräsident Joachim Berends.
Der VDV hat in Abstimmung mit seinen Mitgliedsunternehmen zwei Modelle für eine Neukonzeption des Trassenpreissystems entwickelt. Beide Modelle sind nach fachlicher Einschätzung der Expertinnen und Experten des Verbandes grundsätzlich geeignet, um das Trassenpreissystem fairer, wettbewerbsfördernder und damit zukunftsfähiger aufzustellen. Die Modelle müssen in einigen Punkten weiter vertieft und ausgearbeitet werden. In beiden Modellen ist auch die notwendige haushalterische Absicherung durch den Bund noch zu betrachten. Deshalb wird der VDV als Branchenverband damit nun auf das Bundesverkehrsministerium zugehen, um den Dialog über ein neues Trassenpreissystem und dessen Finanzierbarkeit sowie Umsetzung schnell zu beginnen.
Die vom VDV entwickelten Modellansätze im Überblick:
Modell 1: „Nachjustierung“
Die Vollkostendeckung für die Bahnen des Bundes wird beibehalten.
Die Kosten werden anders (fairer) auf die Verkehrsarten verteilt.
Insbesondere entfällt die Sonderregelung für den SPNV (damit wird die Zusatzlast für den Schienengüter- und Personenfernverkehr nach derzeitigem Stand deutlich geringer).
Dabei ist auch die intermodale Wettbewerbsfähigkeit zu berücksichtigen.
Für alle Verkehrsarten werden die Preissteigerungen auf ein objektiv und transparent feststellbares Maß begrenzt. Hierzu können z. B. pauschale Festlegungen getroffen werden oder die Anpassung an einen anerkannten Index gekoppelt werden. Auch die Festschreibung für einen längeren Zeitraum sollte diskutiert werden.
Die Verzinsung des Eigenkapitals wird bis auf ein Mindestmaß begrenzt (ggf. Maßstab „risikoloser Zins“).
Es wird ein Revisionszeitpunkt vereinbart, z. B. drei, fünf (entspräche der heutigen Regulierungsperiode) oder 10 Jahre.
Für die nichtbundeseigenen Infrastrukturunternehmen ergeben sich keine Änderungen.
Modell 2: „Neukonzeption“
Die Entgelte der Bahnen des Bundes werden auf die unmittelbaren Kosten der Zugfahrt („Grenzkosten“) begrenzt.
Damit entfällt die Ausdifferenzierung nach Markttragfähigkeiten einschließlich der Sonderregelung für den SPNV.
Die Verzinsung des Eigenkapitals ist nicht Teil der direkten Zugförderungskosten und daher nicht relevant.
Die DB InfraGO erhält einen Anspruch auf Ausgleich der daraus entstehenden Deckungslücke. Hierzu kann die derzeitige Anreizsetzung genutzt werden.
Die nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) entscheiden über ihre unternehmerischen Ziele und haben die Wahl, ob sie ihre Infrastruktur nach „Grenzkosten“ oder (ggf. anteiligen) Vollkosten bepreisen möchten.
Das Preisniveau im Netz des Bundes sinkt deutlich. Daher sind eventuelle Verwerfungen im Markt von Anfang an zu beobachten und ggf. weiter auszugestalten:
Standortkonkurrenz und/oder Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten anderer Infrastrukturbetreiber, die aufgrund ihrer Finanzierungsmöglichkeiten oder anderer Erwägungen keine Grenzkostenbepreisung einführen können.
Verschiebung ehemals gemeinwirtschaftlicher Leistungen in die Eigenwirtschaftlichkeit (SPNV).
Es wird ein Revisionszeitpunkt vereinbart, der wegen der Tragweite der Änderungen tendenziell kürzer sein sollte als bei Vorschlag 1.
Der Anreiz, Mehrverkehr auf der Schiene anzubieten steigt, damit nehmen die Konkurrenz um knappe Trassen und die Herausforderung, die Regeln für die Kapazitätszuweisung weiterzuentwickeln, zu.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) veröffentlicht unmittelbar vor der InnoTrans die zehnte Ausgabe der „VDV-Maßnahmenliste“. Sie stellt aus Sicht der Eisenbahnverkehrsunternehmen sowohl des Personen- als auch des Güterverkehrs sowie der SPNV-Aufgabenträger erforderliche Investitionsmaßnahmen für das Bundesschienenwegenetz zusammen. Mit insgesamt 813 Maßnahmenvorschlägen, darunter über 400 neuen, konkretisiert der VDV anhand konkreter Projektvorschläge den Ruf nach einer auskömmlichen und langfristig stabilen Finanzierungslinie für den Ausbau und die Modernisierung des Bundeschienennetzes als wesentlichen Baustein der Verkehrswende.
Ergebnisse der 10. Unternehmensbefragung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) unter Mitarbeit der Bundesverbandes SchienenNahverkehr (BSN)“:
Die erst im Juni 2024 als Geschäftsführerin Eisenbahnverkehr des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) angetretene Ulla Kempf verlässt den Verband bereits in Kürze wieder. Auf Anfrage teilte die Pressestelle des VDV mit, dass man interne Themen wie Personalien öffentlich nicht kommentiere.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Branchenverband für 700 Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personen- und des Eisenbahnverkehrs zeigt sich angesichts der Verständigung der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2025 alarmiert. Die Umwandlung von 4,5 Milliarden Euro an Zuschüssen in Eigenkapitalerhöhungen für die DB-Infrastruktur hat die Befürchtungen der Branche bestätigt.
Joachim Berends, Vizepräsident des VDV, übt scharfe Kritik: „Die finanzielle Belastungsgrenze für den Schienensektor war bereits im Übergang von 2023 auf 2024 erreicht. Die jetzige Entscheidung ist ein schwerer Fehler. Wenn nicht weiterhin auf vergleichbarem Niveau seitens des Bundes investiert wird, droht ein Massensterben der Unternehmen, die in diesem Sektor tätig sind.“
Die Europäische Kommission hat am 21.05.2024 die Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums für eine Betriebskostenförderung im Einzelwagenverkehr notifiziert und damit freigegeben. Der Branchenverband VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen) begrüßt, dass durch die Notifizierung nun endlich Klarheit für die Branche bzgl. der Fördermöglichkeiten des Einzelwagenverkehrs herrscht. Zugleich weist der VDV darauf hin, dass die Frist zur Beantragung der Förderung in diesem Jahr bereits am 30. Juni endet. Für viele, gerade kleinere Güterbahnen sei dieser Zeitraum zu kurz, der VDV fordert daher eine Verlängerung der Frist um einen Monat bis zum 31. Juli 2024.
Im Rahmen ihrer Frühjahrstagung am 18.04.2024 in Dortmund hat die VDV-Landesgruppe NRW ihren Vorsitzenden Ulrich Jaeger, Vorstand der DSW21 Dortmunder Stadtwerke AG, einstimmig wiedergewählt und damit für weitere drei Jahre im Amt bestätigt. Das Vorstandsmitglied Christian Betchen, Geschäftsführer der KSW Kreisbahn Siegen-Wittgenstein GmbH, wurde ebenfalls einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden für den Bereich Eisenbahngüterverkehr gewählt und folgt damit auf Wolfgang Birlin, der aus dem Vorstand der Landesgruppe ausgeschieden war.
Darüber hinaus hat die Mitgliederversammlung sechs weitere Personen einstimmig neu in den Landesvorstand gewählt:
Neu im Vorstand ist Detlef Berndt, Geschäftsführer der Westfälischen Verkehrsgesellschaft mbH, Münster, der Westfälischen Landes-Eisenbahn GmbH, Lippstadt, und weiterer Bahngesellschaften der WVG-Gruppe. Detlef Berndt verstärkt den Bereich Schienengüterverkehr im Vorstand der Landesgruppe.
Auch Michael Feller, Vorstand der Ruhrbahn GmbH, Essen, wurde neu in den Landesvorstand gewählt. Michael Feller ist seit 2013 Vorstand bei der Ruhrbahn und seit 2021 zusätzlich Arbeitsdirektor und verstärkt die Sparten Tram und Bus im Landesgruppenvorstand.
Ebenfalls neu gewählt wurde Dr. Marcel Frank. Der Geschäftsführer der RVK Regionalverkehr Köln GmbH ist seit 2009 in unterschiedlichen Unternehmen der Verkehrsbranche aktiv und seit Ende 2020 Geschäftsführer der RVK. Im Landesgruppenvorstand vertritt er die Bus-Sparte und insbesondere die im Regionalverkehr tätigen Busunternehmen.
Annette Grabbe, Sprecherin des Vorstands, Finanzvorständin und Arbeitsdirektorin bei der Rheinbahn AG, Düsseldorf, wurde ebenfalls neu in den Landesgruppenvorstand gewählt. Aus der Energiewirtschaft kommend ist sie seit April 2023 bei der Rheinbahn und vertritt im Landesgruppenvorstand die Sparten Tram und Bus.
Neu in den Vorstand gewählt wurde außerdem Karin Schnake, kaufmännische Leiterin der moBiel GmbH, Bielefeld. Sie ist seit über 20 Jahren für die moBiel GmbH tätig. Im Landesgruppenvorstand verstärkt sie die Sparten Tram und Bus.
Als Vertreter in den Verwaltungsrat Tram des VDV und damit zugleich als Mitglied des Landesgruppenvorstands hat die Mitgliederversammlung Jörg Filter, Vorstand Personal, Betrieb und Infrastruktur der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft, gewählt. Er ist seit knapp 30 Jahren für die BOGESTRA tätig und bekleidet dort seit 2001 verschiedene Führungspositionen.
Neben Ulrich Jaeger wurden auch Joachim Künzel, Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), Unna, Frederik Ley, DB Regio, Region NRW, Düsseldorf, Michael Vogel, Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH, Köln, und Anja Wenmakers, Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH, einstimmig als Vorstandsmitglieder für weitere drei Jahre in ihren Ämtern bestätigt.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) hat ein Positionspapier zur künftigen Finanzierung der nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastruktur vorgelegt. In der Debatte um eine zukunftsorientierte und ganzheitliche Finanzierung der deutschen Schieneninfrastruktur betont der Branchenverband die Dringlichkeit, die Vorschläge der Beschleunigungskommission Schiene konsequent umzusetzen: „Die Erweiterung der Infrastrukturfonds auf nichtbundeseigene Eisenbahninfrastrukturen ist ein zentraler Baustein, um die Schiene als Rückgrat einer klimafreundlichen Mobilität zu stärken“, erklärt VDV-Vizepräsident Joachim Berends. „Wir fordern die zügige Einrichtung eines bundesweiten, überjährigen NE-Infrastrukturfonds, parallel zur Umsetzung des Fonds für die bundeseigene Eisenbahninfrastruktur. 39.000 Kilometer Betriebsstrecke in Deutschland brauchen eine solide Finanzierung.“ Der Regio-Infrafonds ist nach Ansicht des VDV entscheidend, um den Erhalt und Ausbau der NE-Infrastruktur auf eine nachhaltige finanzielle Basis zu stellen.
Die regionale Eisenbahninfrastruktur wird in Deutschland sowohl von den Infrastrukturunternehmen des DB-Konzerns als auch von nichtbundeseigenen Eisenbahnen betrieben. Von den gut 39.000 km Betriebsstreckenlänge des gesamten deutschen Eisenbahnnetzes entfallen laut VDV-Auskunft rund 40 Prozent auf das Regionalnetz. Wenngleich der überwiegende Teil des regionalen Netzes auf die bundeseigenen Unternehmen entfällt, ist der Umfang der von NE-Bahnen bewirtschafteten Infrastruktur mit 5.900 km Betriebsstreckenlänge nach VDV-Einschätzung „beachtlich“.
Die Bundesnetzagentur hat die Trassenpreise der DB für das Fahrplanjahr 2025 genehmigt. „Es war ebenso absehbar wie unvermeidlich: Die auch bei der DB InfraGo spürbaren Folgen der Inflation treffen die Eisenbahnverkehrsunternehmen ohne Alternative für eigene Abhilfe. Dabei belasten die deutlich erhöhten Trassenpreise vor allem die eigenwirtschaftlichen Schienenverkehre bei den Güterbahnen und den Personenfernbahnen in einem wirtschaftlich riskanten Maße – und das mehr noch, als bereits im Herbst 2023 zu befürchten war“, so VDV-Vizepräsident Joachim Berends.
Laut Branchenverband VDV ergibt sich in Verbindung mit der erheblich abgesenkten Trassenpreisförderung eine beispiellose Mehrbelastung, durch die nicht nur die Klimaschutz- und Verkehrsverlagerungsziele der Bundesregierung auf dem Spiel stehen. Berends: „Eine Reihe von Eisenbahnverkehrsunternehmen wird an den Rand ihrer wirtschaftlichen Existenz gebracht werden, zumal das wirtschaftliche Umfeld für Schienenverkehre ohnehin bereits ausgesprochen schwierig ist.“
„Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass der Bund während der Laufzeit der Genehmigung Gelder zur Kompensation bereitstellt – der Eigentümer hat es also in der Hand, die Belastungen der Zugangsberechtigten zu mindern“, so Joachim Berends.
„Der VDV fordert den Bund erneut auf, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten und der Branche zu signalisieren, dass ihre Bedeutung für Verkehrspolitik und Klimaschutz ernstgenommen wird. Eine rasch umsetzbare und bereits erprobte Maßnahme ist die Trassenpreisförderung für eigenwirtschaftliche Verkehre. Darüber hinaus erwartet die Branche einen konstruktiven und wirksamen Dialog über die zukünftige Gestaltung der Infrastrukturfinanzierung – belastbar, langfristig planbar und Vertrauen schaffend“, so Joachim Berends abschließend.
In ihrer turnusmäßigen Sitzung haben die Vertreter der über 50 im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) organisierten Verbund- und Aufgabenträgerorganisationen am 13.03.2024 Prof. Knut Ringat und José Luis Castrillo ihr Vertrauen für eine weitere Amtszeit von drei Jahren ausgesprochen: Prof. Knut Ringat, Vorsitzender der Geschäftsführung des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV), wurde einstimmig als Vorsitzender des VDV-Verwaltungsrats der Sparte Verbund- und Aufgabenträgerorganisationen und damit als VDV-Vizepräsident wiedergewählt. José Luis Castrillo, Vorstand bei der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR), wird weiterhin als stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats fungieren.
Seit 2009 vertritt Ringat die Interessen der Verbund- und Aufgabenträgerorganisationen im Vorstand und Präsidium des VDV und ist damit der dienstälteste VDV-Vizepräsident. Castrillo, ebenfalls ein erfahrener Branchenkenner, leitet den Ausschuss für Preisbildung und Vertrieb und ist in dieser Funktion ebenfalls Mitglied im VDV-Präsidium.