Eine Novelle des österreichischen Eisenbahngesetzes soll neue und EU-konforme Rahmenbedingungen für Eisenbahninfrastrukturunternehmen schaffen. Mit den Gesetzesänderungen, die im Verkehrsausschuss am 30.11.2021 einstimmige Zustimmung fanden, hofft die Bundesregierung, einige EU-Vertragsverletzungsverfahren zu beenden.
Ziel der Novelle ist eine Erweiterung des wirtschaftlichen Handlungsspielraumes der Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Sie werden die Möglichkeit erhalten, Funktionen und Arbeiten an andere Unternehmen auszulagern. Die Überwachung der Gesetzeskonformität soll durch die Schienen-Control Kommission erfolgen. Außerdem sollen künftig mehrere Eisenbahninfrastrukturunternehmen, einschließlich Parteien öffentlich-rechtlicher Partnerschaften, die Funktionen eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens gemeinsam ausüben können. Auch hier ist eine Kontrolle seitens der Schienen-Control Kommission vorgesehen. Angestrebt wird mit der Novelle auch mehr Flexibilität bei der Zuweisung von Zugtrassen an Eisenbahnverkehrsunternehmen.

