Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr will mit einem 35 Millionen EUR schweren neuen Förderprogramm die Bahninfrastruktur jenseits von Strecken der Deutschen Bahn voranbringen. Bis Ende 2023 können mit Sonderfördermitteln aus dem Corona-Investitionsprogramm des Freistaats Modernisierungsmaßnahmen von nichtbundeseigenen Eisenbahnen gefördert werden.
Das neue Förderangebot des Verkehrsministeriums ist nicht an eine bestimmte Verkehrsart geknüpft, vielmehr kann sie für Reaktivierungsstrecken genauso verwendet werden wie für touristische Strecken oder reine Güterverkehrsstrecken. Nach den Regularien der Förderrichtlinie können insbesondere
- Erneuerungen vorhandener, aber technisch abgängiger Eisenbahninfrastruktur wie zum Beispiel Gleise, Weichen und Bahnsteige durch funktionsgleiche neue Anlagen (Ersatzinvestitionen),
- Änderungen an Bahnübergängen mit öffentlichen Straßen und Wegen wie beispielsweise der Bau von Schrankenanlagen sowie
- Vor- und Genehmigungsplanungen, Machbarkeitsuntersuchungen und Nutzen-Kosten-Untersuchungen
mit Fördersätzen von bis zu 80 Prozent bezuschusst werden. Förderanträge können von nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei der Regierung gestellt werden, in deren Bezirk die zu modernisierende Eisenbahninfrastruktur ganz oder überwiegend liegt. Anträge, die bis zum 31.10.2022 eingehen, werden vorrangig gefördert.
Grundlage für die Förderung ist die „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Erhaltung und Reaktivierung von nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen in Bayern aus Mitteln des Corona-Investitionsprogramms“.
Die Förderrichtlinie ist im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-530/

