In einem Prozess zur Hunsrückquerbahn am Verwaltungsgericht (VG) Koblenz empfahl der Anwalt der DB Netz der Widmer Rail Services (WRS) ihre Holztransporte über die Bundesstraße 50 abzuwickeln, damit man sich die Instandhaltung sparen kann.
In der Verhandlung am 25.10.2022 ging es um die Klage der DB Netz (Aktenzeichen: 1 K 36/22.KO) gegen den Widerspruchsbescheid des Eisenbahnbundesamtes (EBA), das die DB Netz aufgefordert hatte, die Strecke zwischen Stromberg und Büchenbeuren in einen technischen Zustand zu versetzen, der einen Zugverkehr ermöglicht. Das EBA hatte darin unter Androhung eines Zwangsgeldes eine Frist für die Instandsetzung von sechs Monaten gesetzt.
DB Netz klagte dagegen und argumentiert, die sich auf knapp 50 Mio. EUR belaufenden Arbeiten seien derart umfangreich, dass mit einem Abschluss frühestens im Sommer 2023 zu rechnen sei. In der Verhandlung erklärte dann Dr. Thomas Krappel, Anwalt der DB Netz AG, dass die Herstellung der Strecke sogar bis Ende 2024 in Anspruch nehmen werde. Auf den Vorschlag des Richters, dass sich beide Parteien doch auf einen Zeitplan für die Instandsetzung verständigen könnten, ging DB Netz nicht ein. Das beklagte Eisenbahnbundesamt hielt dagegen, dass die Befahrbarkeit der Strecke sehr wohl in sechs Monaten herzustellen sei. Bezüglich der 1,5 Mio. EUR Umsatzeinbußen von WRS riet DB-Anwalt Krappel – als juristischer Vertreter eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens – sogar, Transporte von der Schiene auf die Straße zu verlegen, obwohl es unstrittig ist, dass DB Netz nicht um die Wiederherstellung der Befahrbarkeit herumkomme, da die gesetzliche Pflicht bestehe, die Strecke betriebsfähig zu halten. Die Entscheidung des VG soll Mitte November bekanntgegeben werden.

