Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften die Verlängerung und Änderung einer deutschen Regelung zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Binnenschifffahrt und die Schiene genehmigt. Die ursprünglich im Oktober 2002 von der Kommission genehmigte Maßnahme (N 406/2002), die sechsmal verlängert wurde, zuletzt im April 2022 (SA.101664), sollte im September 2022 auslaufen.
Ziel der Regelung ist es, die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Binnenschifffahrt und Schiene zu fördern und zur Verringerung der CO2-Emissionen und der Überlastung der Straßen beizutragen.
Deutschland meldete bei der Kommission folgende Änderungen der Regelung an:
- eine Verlängerung bis Ende 2026;
- eine Aufstockung der Mittel um 388,5 Mio. EUR, wodurch sich das Gesamtbudget auf ca. 1,5 Mrd. EUR erhöht; und
- Änderungen des Umfangs der förderfähigen Kosten, insbesondere die Einführung der Möglichkeit, den Ersatz bestehender Umschlageinrichtungen und Ausrüstungen zu unterstützen.

