Aufgrund der gegenüber verschiedener Prognosen wesentlich positiveren Entwicklung der Betriebsleistung im Schienengüterverkehr (SGV) im November muss der Fördersatz rückwirkend zum 01.11.2022 von 58,3 % auf 56,0 % abgesenkt werden. Nur so kann ein unzulässiges Überziehen des Fördertopfes vermieden werden.
Ende Oktober hatte die DB Netz auf Basis verschiedener Betriebsleistungsprognosen eine Anhebung des Fördersatzes von 55,5 % auf 58,3 % kommuniziert. Die zugrunde gelegten Prognosen gingen von einem erheblichen Nachfragerückgang aus Basis einer sich verschlechternde konjunkturelle Lage getrieben durch den Ukraine-Krieg, die hohe Inflation sowie die steigenden Energiepreise aus.
Entgegen diesen Prognosen hat sich die Ist-Betriebsleistung im November 2022 deutlich positiver entwickelt. Dies ist zwar eine gute Nachricht für die Branche, hat jedoch zur Folge, dass bei einer Förderung in Höhe von 58,3 % die in diesem Bundeshaushaltsjahr zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht ausreichen würden, um die gesamte Betriebsleistung zu fördern. Für diesen Fall schreibt die Förderrichtlinie eine (gegebenenfalls auch rückwirkende) Anpassung des Fördersatzes vor.
Darüber hinaus konnten DB Netz beim Eisenbahnbundesamt (EBA) für den Zeitraum 11.12.2022 bis 30.06.2023 einen Fördersatz in Höhe von 48,3% beantragen. Aufgrund des Auslaufens der Förderrichtlinie zum 30.06.2023 war eine Fortsetzung der Förderung in gewohnter Höhe bis zuletzt fraglich.

