Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine italienische Regelung in Höhe von 110 Mio. EUR genehmigt, mit der die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene gefördert werden soll. Ziel der Regelung ist es, die Verlagerung des Güterverkehrs auf die umweltfreundlichere Schiene zu fördern und zur Verringerung der CO2-Emissionen und der Überlastung der Straßen beizutragen.
Im Rahmen der Regelung wird die Beihilfe in Form eines direkten Zuschusses gewährt. Die Regelung gilt für (i) Unternehmen, die intermodale und/oder umgeschlagene Schienenverkehrsdienste nutzen, und (ii) multimodale Verkehrsunternehmen, die Ganzzüge mit elektrischem Antriebssystem bei Eisenbahnunternehmen in Auftrag geben. Der Beihilfehöchstbetrag beträgt 2,5 EUR pro Zugkilometer. Die Höhe der Unterstützung spiegelt die externen Kosteneinsparungen des Schienenverkehrs im Vergleich zum Straßenverkehr wider. Die Regelung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2027.

