Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungen gebilligt 

Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich sollen deutlich beschleunigt und die EU-Richtlinie über die Straffung von Maßnahmen zur Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Verkehrsausschuss des Bundestages der Bundesrepublik Deutschland erteilte dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/6879) am 18.10.2023 in geänderter Fassung grünes Licht.

Für die Gesetzesvorlage stimmten die drei Fraktionen der Ampelkoalition, die Opposition votierte geschlossen dagegen. Zuvor hatte der Ausschuss einen umfangreichen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf mit den Stimmen der Koalition gegen die der Opposition verabschiedet.

Das Gesetz nennt 140 konkrete Schienenprojekte, die vorrangig beschleunigt werden sollen. Sie liegen alle in Westdeutschland, weil laut der Koalition die Ostländer keine Engpässe gemeldet hätten. Neben 86 Straßenvorhaben nennt das Gesetz 16 Schienenprojekte laufende und fest disponierte Vorhaben des „Vordringlichen Bedarfs“, weiter 41 neue Vorhaben des „Vordringlicher Bedarfs“ sowie 17 Vorgaben des „Potenziellen Bedarfs“, die in den „Vordringlichen Bedarf“ aufsteigen können.

Der Bundestag wird die Gesetzesvorlage am Freitag in zweiter und dritter Lesung beraten und abstimmen.

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