Klagende Wagenhalter können im Streit um die Sicherheitsmaßnahmen für Güterwagen in der Schweiz einen Etappenerfolg verbuchen: Wie die Internationale Vereinigung der Wagenhalter (UIP) am 09.12.2025 mitteilte hat das Schweizer Bundesverwaltungsgericht bereits am 24.11.2025 eine einstweilige Zwischenverfügung erlassen, die betreffend der Maßnahmen des Bundesamtes für Verkehr (BAV) die aufschiebende Wirkung wiedereinsetzt.
Das Gericht hatte nach UIP-Auskunft insbesondere auf erhebliche Zweifel hinsichtlich der tatsächlichen und zeitlichen Dringlichkeit der vom BAV angeordneten Maßnahmen sowie hinsichtlich der Frage, inwieweit die getroffenen Maßnahmen tatsächlich geeignet oder notwendig sind, um das Risiko von Radbrüchen zu verringern, hingewiesen.
Das BAV hat nun bis zum 16.12.2025 Zeit, zu reagieren.

