Die Bundesnetzagentur (BnetzA) hat gegenüber der DB InfraGO AG ein Verfahren (Geschäftszeichen BK10-26-0012_V) von Amts wegen zur Festsetzung von zuvor angedrohten Zwangsgeldern eingeleitet.
Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 16.09.2024 (BK10-23-0255_Z) Vorgaben zur Sicherstellung einer Verbesserung der Personalausstattung der Stellwerke der DB InfraGO AG. Mit den Beschlüssen vom 20.03.2025 (BK10-25-0012_V) und vom 03.12.2025 (BK10-25-0666_V) hatte sie einzelne Zwangsgelder festgesetzt und darüber hinaus weitere Zwangsgelder für den Fall der Zuwiderhandlung abgedroht. Die DB InfraGO AG scheint diesen Vorgaben bislang nicht hinreichend nachgekommen zu sein.

