Ab 01.06.2021 werden Schienengüterverkehre (SGV) im Rahmen der Trassenpreisförderung mit 97,8 % statt 47,5 % bezuschusst.
Die Festlegung des bisher gültigen Fördersatzes von 47,5 % erfolgte im Dezember 2020 auf Basis der damals prognostizierten Betriebsleistung und der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Bedingt durch die Erhöhung der Fördermittel durch den Bund hat DB Netz AG als Erstempfängerin beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eine Anhebung des Fördersatzes auf rund 98 % beantragt. Diesem Antrag wurde am 27.05.2021 entsprochen und der Fördersatz wird zum 01.06.2021 von 47,5 % auf 97,8 % angehoben.