Am 19.112021 wurde in Österreich die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) durch das Plenum des Nationalrats beschlossen. Diese sieht eine stufenweise Verringerung der Distanzen für verpflichtende Abfalltransporte vor: Ab 2023 müssen Transporte von Abfällen mit einem Gesamtgewicht von mehr als zehn Tonnen und über 300 km Transportdistanz verpflichtend auf die Schiene, ab 2024 sollen dann 200 km und ab 2026 Abfalltransporte ab 100 km Distanz auf der Schiene erfolgen.
Voraussetzung für die einfache und effiziente Organisation von Abfalltransporten auf der Schiene ist eine klare Übersicht über sämtliche Angebote aller Eisenbahnverkehrsunternehmen. Das neue AWG sieht vor, dass diese Angebote spätestens ab 01.12.2022 auf einer digitalen Plattform einfach abgefragt werden können. Die Schienengüterverkehrsdienstleister werden dann innerhalb kurzer Zeit eine Rückmeldung über die verfügbaren Transportmöglichkeiten auf der Schiene liefern.

