Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) der Schweiz hat den Bericht über die Verkehrsverlagerung Juli 2023 – Juni 2025 des Bundesrates zur Kenntnis genommen, in welchem der Stand der Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs festgehalten wird. Die Anzahl der alpenquerenden Fahrten schwerer Güterfahrzeuge lag für das Jahr 2024 bei 960’000. Damit wird die gesetzliche Vorgabe von 650’000 Fahrten erneut deutlich verfehlt. Die Kommission unterstützt die Massnahmen, welche der Bundesrat vorsieht, um die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene zu stärken. Sie hat darüber hinaus mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen mit der Einreichung einer Kommissionsmotion zusätzliche Massnahmen beschlossen (26.3004 Revitalisierung der Verlagerung im transalpinen Kombinierten Verkehr – Rückverlagerung auf die Strasse vermeiden). Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Fortführung der Betriebsbeiträge im alpenquerenden Kombinierten Verkehr über das Jahr 2030 zu garantieren. Damit will die Kommission ein wirksames Instrument zur Verkehrsverlagerung weiter finanziell fördern und für die Branche langfristig Investitionssicherheit und Planbarkeit sicherstellen.
Die Kommission hat des Weiteren die Beratung der Motion ihrer Schwesterkommission «Mittel für Verlagerungspolitik sichern» (25.3949) aufgenommen. Diese verlangt, dass die freiwerdenden Gelder im Zahlungsrahmen 2024-2028 an die Rollende Landstrasse (Rola) vollumfänglich für die Förderung zusätzlicher Verkehrsverlagerung im alpenquerenden Schienengüterverkehr in den Jahren 2026–2030 eingesetzt werden. Zu verschiedenen finanztechnischen Fragen hat die KVF-S von der Verwaltung Abklärungen verlangt und wird die Beratung nach Vorliegen dieser fortsetzen. Angesichts dieser Beratungsergebnisse hat der Urheber seine Motion 25.3543 Burkart «Ausbau des linksrheinischen Neat-Zubringers Antwerpen-Basel als zweite nördliche Zulaufstrecke, um eine Rückverlagerung des alpenquerenden kombinierten Transitverkehrs auf die Strasse zu verhindern» zurückgezogen.

