[CH] RailCom auch für Rheinhäfen zuständig

Mit Inkrafttreten des revidierten Gütertransportgesetzes per 01.01.2026 sind die Schweizerischen Rheinhäfen verpflichtet, den diskriminierungsfreien Zugang zu ihrer Hafeninfrastruktur zu gewähren. Die schweizer Kommission für den Eisenbahnverkehr RailCom übt in diesem Bereich eine neue Zuständigkeit aus und gewährleistet damit den diskriminierungsfreien Zugang zu einem weiteren Teil der Verkehrsinfrastruktur.

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