Kein Geld für niederländischen Schienengüterverkehr

Der niederländische Schienengüterverkehrsverband RailGood und DB Cargo Nederland monieren, dass die von der niederländischen Regierung geplanten Verkehrsinvestitionen den Schienengüterverkehr außen vor lassen. Zumindest teilweise sollten Gelder zur Verbesserung der Schienengüterverkehrsbedingungen im Land verwendet werden. Es sei ein Mangel an nachhaltiger Vision, der Investitionen für längere Güterzüge in den Niederlanden ausschließt und den Schienengüterverkehr in städtischen Gebieten nicht erleichtert. Die gleichen Milliarden könnten für den Schienengüterverkehr von Hafen- und Industriezentren verwendet werden, der im Gegensatz zu den noch nicht gebauten Häusern ein integraler Bestandteil der niederländischen Wirtschaft ist.

Das Verkehrsbudget des niederländischen Kabinetts sieht Gelder in Höhe von 7,5 Mrd. EUR für die Zugänglichkeit von 400.000 neuen Wohnungen vor, die bis einschließlich 2030 im Land gebaut werden sollen. Die Regierung will Investitionen in die Infrastruktur für den öffentlichen Verkehr im Wert von 4 Mrd. EUR durchführen, zudem wird ein großer Teil für die Straßen- (2,7 Mrd. EUR) und Radverkehrsinfrastruktur (780 Mio. EUR) verwendet werden. Die noch anstehende Haushaltsdebatte des niederländischen Ministeriums für Infrastruktur und Wasserwirtschaft und die Mehrjahresprogramm-Ausschussdebatte Infrastruktur, Raumordnung und Verkehr (MIRT) wird Ende November/Anfang Dezember stattfinden.

Nexrail tritt AERRL bei

Das Vermietunternehmen Nexrail ist zum 01.11.2022 der Association of European Rail Rolling stock lessors (AERRL) beigetreten, als Vertreter wird der CCO Mark Remie agieren.

AERRL zählt nun sechs Vollmitglieder – neben Nexrail sind dies Akiem, Railpool, Mitsui Rail Capital Europe, Northrail und Renfe Alquiler. Drei Mitglieder sind assoziiert; Cargounit, European Loc Pool (ELP) und Beacon Rail (BRLL).

Etat 2023: Mehr Geld für die Schiene

Vor allem die Maßnahmen zur Umsetzung des Entlastungspakets III im Verkehrsbereich haben zu einem deutlichen Aufwuchs des Etats von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) für das Jahr 2023 auf 35,58 Milliarden Euro geführt. 538,4 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf (20/3100) vorgesehen stehen damit als Folge der Haushaltsberatungen zur Verfügung (Soll 2022: 36,11 Milliarden Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre liegen im Einzelplan 12 bei 26,08 Milliarden Euro – 1,17 Milliarden Euro höher, als von der Bundesregierung geplant.

Im Verlaufe der parlamentarischen Beratungen wurden unter anderem die Mittel zur „Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management System)“ für 2023 um 103,84 Millionen Euro auf 637,54 Millionen Euro erhöht. Die Verpflichtungsermächtigungen liegen hier bei 3,32 Milliarden Euro – 324,7 Millionen über dem Wert, mit dem die Bundesregierung ursprünglich geplant hat.

45 Millionen Euro mehr als ursprünglich geplant stellte der Haushaltsausschuss zur Reduzierung der Anlagenpreise im Schienengüterverkehr zur Verfügung. Zusätzliche 27 Millionen Euro gibt es für die Reduzierung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr – ein Plus von 90 Millionen Euro für die Reduzierung der Trassenpreise im Personenfernverkehr. Neu eingestellt wurde durch den Haushaltsausschuss Geld zur Förderung des Einzelwagenverkehrs in Höhe von 80 Millionen Euro.

Insgesamt sieht der Bundeshaushalt für das Jahr 2023 Ausgaben in Höhe von 476,29 Euro vor. Das sind 31,1 Milliarden Euro mehr als von der Bundesregierung geplant (Soll 2022: 495,79 Milliarden). Über den Haushalt für 2023 wird der Bundestag vom 22. November bis 25. November abschließend beraten.

NEE: Resolution zur Zukunft der DB Infragesellschaften

Mit einer am 08.11.2022 publizierten Resolution will der als „Die Güterbahnen“ agierende Verband Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) einen Denkanstoß zur Definition der im Ampel-Koalitionsvertrag vorgesehenen „Gemeinwohlorientierung“ liefern. So sollen alle Infrastrukturgesellschaften des DB-Konzerns in der „Schiene Deutschland GmbH“ gebündelt werden. Die neue Gesellschaft mit möglichem Start am 01.01.2024 muss nach NEE-Definition Kapazität erweitern, Qualität steigern, Wachstum fördern und preisgerecht arbeiten können. Ein Hauptmakel der bisherigen DB Netz AG ist nach NEE-Einschätzung die Gewinnerzielung als Unternehmensziel, die de facto dazu geführt hat, dass die Infrastruktur „kaputtgespart“ wurde, während die Trassenpreise immer weiter stiegen – durchschnittlich 2,5 % p. a. nach NEE-Auskunft.

Deutschland darf KV weiter fördern

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften die Verlängerung und Änderung einer deutschen Regelung zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Binnenschifffahrt und die Schiene genehmigt. Die ursprünglich im Oktober 2002 von der Kommission genehmigte Maßnahme (N 406/2002), die sechsmal verlängert wurde, zuletzt im April 2022 (SA.101664), sollte im September 2022 auslaufen.

Ziel der Regelung ist es, die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Binnenschifffahrt und Schiene zu fördern und zur Verringerung der CO2-Emissionen und der Überlastung der Straßen beizutragen.

Deutschland meldete bei der Kommission folgende Änderungen der Regelung an:

  • eine Verlängerung bis Ende 2026;
  • eine Aufstockung der Mittel um 388,5 Mio. EUR, wodurch sich das Gesamtbudget auf ca. 1,5 Mrd. EUR erhöht; und
  • Änderungen des Umfangs der förderfähigen Kosten, insbesondere die Einführung der Möglichkeit, den Ersatz bestehender Umschlageinrichtungen und Ausrüstungen zu unterstützen.

Frankreich: Energiesparzertifikate sollen Verlagerung unterstützen

Um Unternehmen dazu zu bewegen, den Gütertransport mit der Bahn zu nutzen hat die französische Regierung am 04.11.2022 beschlossen, zum Kostenausgleich zwischen dem Schienen- und dem Straßengüterverkehr beizutragen. Agnès Pannier-Runacher, Ministerin für den Energiewandel, und Clément Beaune, beigeordneter Minister für Verkehr, kündigten an, dass das System der Energiesparzertifikate (CEE) für die Unterstützung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene geöffnet werden soll.

Das Standardarbeitsblatt wurde am 28. Oktober per Erlass für den Schienengüterverkehr veröffentlicht. Darin ist eine Erhöhung der Unterstützung vorgesehen, so dass die Förderung etwa 13 % der Durchschnittskosten entspricht.

Das 2005 eingeführte System der Energiesparzertifikate (certificats d’économies d’énergie, EEC) ist eines der wichtigsten Instrumente zur Steuerung der Energienachfrage. Es beruht auf einer dreijährigen Verpflichtung der Energieversorger, Energieeinsparungen in Form von EEC zu erzielen. Diese haben dadurch einen Anreiz, die Energieeffizienz bei den Energieverbrauchern – Haushalten, Gebietskörperschaften oder Gewerbetreibenden – aktiv zu fördern.

Belgien will Bahnanteil verdoppeln

Auf Vorschlag von Mobilitätsminister Georges Gilkinet hat der belgische Ministerrat am 30.09.2022 den Aktionsplan mit 26 Projekten gebilligt, mit dem bis 2030 eine Verdoppelung des per Bahn beförderten Gütervolumens ermöglicht werden soll.

Unter anderem werden Langsamfahrstellen beseitigt und das Netz für 740 m lange Züge ertüchtigt. Trassen sollen zudem schneller verfügbar sein und der Rangierbahnhof Antwerpen soll zukünftig für alle Marktteilnehmer zugänglich sein.

Bundesrat will RoLa bis 2026 fördern

Der Bundesrat der Schweiz hat in seiner Sitzung vom 30.09.2022 die Botschaft zur Weiterführung der Rollenden Landstraße (RoLa) bis Ende 2026 verabschiedet. Die bestehende Finanzierung läuft Ende 2023 aus.

Im Rahmen des Verlagerungsberichts 2021 hat der Bundesrat im letzten November vorgeschlagen, die RoLa noch ein letztes Mal bis Ende 2028 mit jährlich rund 20 Mio. CHF zu fördern. In der Vernehmlassung ist die Vorlage auf ein mehrheitlich positives Echo gestoßen. Auf der Basis von finanzpolitischen Überlegungen hat der Bundesrat aber entschieden, die RoLa nur bis Ende 2026 weiter zu betreiben. Er hat die Botschaft für die dazu nötige Anpassung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes sowie zum Zahlungsrahmen an das Parlament verabschiedet.

Schenker-Verkaufserlös als Grundstock für Schieneninfrastrukturfonds?

Die Verbände ALLRAIL, Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN), mofair, DIE GÜTERBAHNEN (NEE), Pro Bahn, Verbraucherzentrale Bundesverband, VCD, und der Verband der Güterwagenhalter in Deutschland (VPI) sowie die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) werben dafür, nach einem Grundsatzbeschluss des DB-Aufsichtsrats für einen Verkauf bzw. einen Börsengang der Logistiktochter DB Schenker AG den Verkaufserlös von bis zu 20 Mrd. EUR vollständig für den Einstieg in eine fondsgebundene Finanzierung der Schieneninfrastruktur nach dem Vorbild der Schweiz zu nutzen. Die Kompensation bereits vorgesehener Bundesmittel oder eine Teilentschuldung des DB-Konzerns lehnen die Verbände dagegen ab.