[DE] Beihilfen Netzfahrplanperiode 2025

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat die Beihilfen über 500.000 EUR gemäß § 6 Absatz 5 der Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte für Trassen in der Netzfahrplanperiode 2025 bekannt gegeben.

Die zehn größten Empfänger:

  1. DB Cargo inklusive RBH und MEG 73.192.232,42 EUR
  2. TX Logistik inklusive HSL und DeltaRail 14.884.952,84 EUR
  3. METRANS Rail (Deutschland) 9.449.897,99 EUR
  4. Captrain Deutschland-Gruppe 8.882.100,30 EUR
  5. SBB Cargo Deutschland 8.803.815,53 EUR
  6. RTB CARGO 7.797.627,59 EUR
  7. boxXpress.de 7.245.959,89 EUR
  8. BLS Cargo Nord 6.668.036,64 EUR
  9. LTE-Gruppe 6.552.852,31 EUR
  10. ČD Cargo 5.479.835,54 EUR

[DE] EuGH: Trassenpreisbremse rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner am 19.03.2026 verkündeten Entscheidung (Az: C-770/24) die Trassenpreisbremse des bisherigen § 37 Abs. 2 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) für europarechtswidrig erklärt. Das deutsche Regulierungsgesetz muss geändert werden. Voraussichtlich müssen auch die genehmigten Trassenpreise des Jahres 2025 sowie des seit Dezember 2025 laufenden Fahrplanjahres 2026 im Nachhinein korrigiert und somit falsch allokierte Finanzmittel in Milliardenhöhe umverteilt werden. Das Urteil dürfte zu einer erheblichen Steigerung der Trassenentgelte für den SPNV führen, während gleichzeitig die Trassenentgelte für den SPFV und SGV sinken könnten.

Die Resonanz der Verbände ist unterschiedlich. „Die Güterbahnen“ bemerkt, dass der Schienengüterverkehr somit in den vergangenen Jahren zu hohe Trassenpreise zahlte und verweist auf den Konzeptvorschlag für ein Gemeinwohl-Trassenpreissystem. Der dem Personenverkehr verbundene Verband „Mofair“ erwartet Einschnitte: „Wenn sich nichts ändert, würde die damit anstehende Anhebung der Trassenpreise eine Angebotskürzung im SPNV von mindestens zehn, angesichts der Remanenzkosten, u. a. für Personal und Fahrzeuge, eher von 20 % ergeben.“

[RO] GFR und TRC an die Kandare genommen

Aufgrund von Schulden bei CFR SA wurde der Zugbetrieb von Grup Feroviar Român (GFR) und Tim Rail Cargo (TRC) ab dem 03.03.2026 eingeschränkt, um sie zur Zahlung der angesammelten Schulden von Infrastrukturnutzungsentgelten (Tariful de Utilizare a Infrastructurii; TUI) zu bewegen.

In einem internen Telegramm vom Generaldirektor der Companiei Naționale de Căi Frate CFR SA, Ion Simu-Alexandru, wurden die Abteilungsleiter der acht regionalen Zweige des Infrastrukturverwalters angewiesen, aufgrund der Nichtzahlung ausstehender TUI-Beträge ab dem 03.03.2026 um 00:01 restriktive Maßnahmen zu ergreifen, für die beiden Unternehmen keine zusätzlichen Trassen zu genehmigen (Gesetz 4/1/N 570 vom 26.02.2026 GFR; Gesetz 4/1/N 571 vom 26.02.2026 TRC).

Folglich können die beiden privaten Güterverkehrsbetreiber die bereits abgeschlossenen Verträge anbieten, aber sie können keine Ergänzung der Strecken beantragen, falls sie neue Verträge erhalten. Die Einschränkung bedeutet kein vollständiges Netzzugangsverbot, sondern nur eine Begrenzung im Vergleich zur bereits von den Fahrplänen zugewiesenen Kapazität.

Es ist nicht das erste Mal, dass CFR SA es unternimmt, Rückstände auf diese Weise wieder hereinzuholen, das letzte Mal war es Ende Januar 2026, als nicht weniger als 13 Güter-EVU auf der „schwarzen Liste“ standen. GFR und TRC waren ebenfalls dabei und wurden jetzt wieder „rückfällig“.

[DE] TPS-Reform: Gutachten untersucht Kosten

Die von mehreren Akteuren geforderte Reform des deutschen Trassenpreissystems scheitert vielleicht an politischem Mut, aber nicht wegen zusätzlicher Kosten für den Bundeshaushalt. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Untersuchung des Forschungs- und Beratungsunternehmens INFRAS. Im Auftrag der GÜTERBAHNEN hat das Schweizer Unternehmen die finanziellen Auswirkungen einer Umstellung vom heutigen Vollkostensystem auf das in Europa eigentlich übliche Grenzkostenprinzip untersucht. Entgegen wiederholter Behauptungen des Bundesverkehrsministeriums verursacht eine Umstellung keine Finanzierungslücke und es gäbe somit auch keine zusätzliche Belastung des Bundeshaushalts, wenn gleichzeitig drei vorhandene Finanzströme des Bundes gebündelt werden.

Die von INFRAS modellierte Entwicklung umfasst den Zeitraum von 2027 bis 2031. Sie zeigt, dass der aktuell rund acht Milliarden Euro hohe Bedarf für Betrieb und Instandhaltung des Schienennetzes ohnehin schon zu einem großen Teil durch den Bund finanziert wird – allerdings auf Umwegen: als nachträgliche Trassenpreisförderungen und in Form von Anteilen der Regionalisierungsmittel zur Nahverkehrsfinanzierung. Zusammen mit geplanten Instandhaltungszuschüssen des Bundes können auch grenzkostenbasierte Trassenpreise das nötige Finanzvolumen vollständig sichern.

[PT] Portugal begrenzt Erhöhung der Trassenpreise

Für Güterverkehrsunternehmen in Portugal werden die Trassenpreise begrenzt. Der staatliche Infrastrukturbetreiber Infraestruturas de Portugal (IP) veröffentlichte jetzt eine aktualisierte Version der Netzübersicht für 2025, 2026 und 2027, basierend auf einer Studie der „Verkehrs- und Mobilitätsbehörde“ (Autoridade da Mobilidade e dos Transportes; AMT).

https://servicos.infraestruturasdeportugal.pt/sites/default/files/2nd%20Addenda%20Network%20Statement%202026.pdf

Die sanfteren Preiserhöhungen beantworten die Bedenken der Frachtunternehmen hinsichtlich ihrer Geschäftsfähigkeit und des Wettbewerbs mit dem Straßengüterverkehr. Ohne Intervention würden die Unternehmen mit einem Anstieg der Gebühren um 6,93 % im Jahr 2026, 6,37 % im Jahr 2027 und 5,49 % im Jahr 2028 konfrontiert sein.

Die Associação Portuguesa de Empresas Ferroviárias (APEF; Portugiesischer Verband der Eisenbahngesellschaften) hatte Anfang Februar 2026 die Regierung gebeten, die Güterverkehrsbetreiber für sechs Monate von der Zahlung einer Nutzungsgebühr als Entschädigung für die durch den Sturm Kristin verursachten Schäden an der Infrastruktur zu befreien. Dies entspräche einer Summe, die einen Einnahmeverlust von 4,5 bis 5 Mio. EUR für IP bedeuten würde. Medway und Captrain sagten, sie hätten mehr als 200 Züge unterdrücken müssen und dass „der Schaden bemerkenswert ist“. Es wurde auch die schwache Widerstandsfähigkeit der Eisenbahninfrastruktur in Portugal beklagt, da Stürme immer häufiger werden und es kritische Punkte im Netz gibt, die zyklisch geschlossen sind.

Im vergangenen Jahr beschlossen die EVU angesichts der Erhöhung der Nutzungsgebühr durch IP um 25,6 % im Januar 2025, die Zahlung zurückzuhalten, bis eine Entscheidung der Regierung vorliegt, die drei Monate zuvor die Erhöhung auf 2,9 % begrenzt hatte.

[DE] TPS und TraFöG für 2026 genehmigt

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 11.12.2025 das Trassenpreissystem (TPS) 2026 der DB InfraGO genehmigt. Die Entgelterhöhung beträgt im Durchschnitt plus 2,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Schienenpersonenfernverkehr kommt es zu einer Absenkung von 1,2 Prozent, während die Entgelte im Schienengüterverkehr (SGV) um plus 6,1 Prozent* und im Schienenpersonennahverkehr um plus 3,0 Prozent steigen.

Basierend auf den nun genehmigten Entgelten des SGV, hatte DB InfraGO zudem einen SGV-Fördersatz in Höhe von 26,5 Prozent beim Eisenbahnbundesamt (EBA) beantragt. Dieser wurde bereits genehmigt und gilt ab 14.12.2025.

Um Kunden die Möglichkeit zu geben, die Auswirkungen der genehmigten Entgelte auf die Trassenanmeldungen für das Fahrplanjahr 2025 / 2026 zu bewerten und ggf. Anpassungen vorzunehmen, erhalten diese fünf Werktage, in denen Trassen kostenfrei storniert werden können.

Das Zeitfenster beginnt am 15. Dezember um 0 Uhr und endet am 19. Dezember um 23.59 Uhr. Die in diesem Zeitraum getätigten Stornierungen werden nicht bei der Ermittlung der Stornierungsquote nach den Ziffern 3.3.4.4.3 lit. a) und 4.2.1.9 berücksichtigt. Die Entgelte für Änderungen und Nichtstornierungen bleiben von dieser Regelung ausgenommen und werden regulär abgerechnet.

* Im Beschluss der BNetzA wird eine Steigerung von 5,8 Prozent angegeben. Dieser Wert beinhaltet nicht die gesamte durchschnittliche Steigerung über alle Subsegmente des SGV.

[DE] Kostenfreie Stornierungen ab 15. Dezember

Nach Aussage der Bundesnetzagentur (BNetzA) wird der Bescheid zum Trassenpreissystem (TPS) 2026 erst kurz vor Fahrplanwechsel (13. / 14.12.2025) erlassen. Um den EVU die Möglichkeit zu geben, nach Genehmigung der Entgelte angebotsseitig zu reagieren, bietet DB InfraGO ab dem 15. Dezember für die Dauer von fünf Werktagen an, kostenfrei zu stornieren.

Hintergrund für die späte Genehmigung der Entgelte zum TPS 2026 sind offene Fragen bei der Berechnung der Obergrenze der Gesamtkosten (OGK) aufgrund des vom Bundestag beschlossenen „Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs“ sowie der Anrechnung der zugesagten Instandhaltungsfinanzierung für 2026.

Am 5. Dezember wird sich das Verwaltungsgericht Köln mit den Auswirkungen des Gesetzes auseinandersetzen und prüfen, ob die zuvor per Eilbeschluss festgelegte OGK anzupassen ist. Erst danach kann die BNetzA den Bescheid zum TPS 2026 erlassen.

Die Regelung zum kostenfreien Stornierungszeitfenster steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die BNetzA. Diese gilt als sehr wahrscheinlich.

[DE] Fördersatz TraFög steigt leicht

Ab 01.12.2025 bis zum Ende der Fahrplanperiode am 13.12.2025 beträgt der Fördersatz bei der Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr (TraFöG) 36,8 % statt aktuell 35,5 %. Das teilte die DB InfraGo nach Genehmigung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mit. Er steigt aufgrund einer aktualisierten Prognose der Betriebsleistung Schienengüterverkehr.

[DE] Trassenpreisanstieg wird gemildert

Um den Anstieg der Trassenpreisentgelte für die Nutzung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes in Folge der Eigenkapitalerhöhung der DB InfraGO AG abzumildern, soll der anzusetzende Eigenkapitalzinssatz auf 1,9 Prozent gesenkt werden. Der Verkehrsausschuss billigte am 12.11.2025 einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1499) zur Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes in geänderter Fassung ohne Gegenstimmen. Während die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen für die geänderte Gesetzesfassung votierten, enthielten sich die AfD- und die Linksfraktion der Stimme. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte eine Festlegung des Zinssatzes auf den „Mittelwert aus dem risikolosen Zinssatz und dem kapitalmarktüblichen Eigenkapitalzinssatz“ vorgesehen. Doch der Verkehrsausschuss legte den Zinssatz durch die Annahme eines entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf 1,9 Prozent fest. Für den Änderungsantrag stimmten auch die Grünen, AfD und Linke enthielten sich der Stimme. Der Bundestag wird voraussichtlich am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung über den geänderten Gesetzentwurf beraten und abstimmen.

Ein Änderungsantrag der Grünen, die eine Festlegung der Verzinsung des Eigenkapitals auf „einen risikolosen Zinssatz“ forderten, wurde hingegen mit den Stimmen aller anderen Fraktionen vom Ausschuss abgelehnt. Die Grünen hatten argumentiert, dass ein risikoloser Zinssatz den Druck auf den Anstieg der Trassenpreise stärker als der Gesetzentwurf der Bundesregierung mindere.

Hintergrund des Gesetzesvorhaben ist, dass mit der Erhöhung des Eigenkapitals der DB InfraGO AG auch die darauf entfallenden Zinsen, die an den Bund zu zahlen sind, steigen. Der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz liegt bei 5,9 Prozent und damit deutlich über der abgesenkten Renditeerwartung des Bundes, die im Sommer 2024 unter Berücksichtigung der Gemeinwohlorientierung der DB InfraGO AG auf 2,2 Prozent abgesenkt wurde. Das bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB InfraGO AG ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG.

[DE] Experten für grundlegende Reform des Trassenpreissystems

Bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag haben sich die geladenen Sachverständigen für eine grundlegende Reform des Trassenpreissystems ausgesprochen. Den von der Bundesregierung vorlegten Gesetzentwurf „zur Abmilderung des Trassenpreisanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes“ (21/1499) bewerteten sie mehrheitlich als einen Schritt in die richtige Richtung, der aber nicht ausreichend sei. Einzig der Vertreter der DB InfraGO lehnte eine Verabschiedung des Entwurfes in der aktuellen Form ab.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die sich aus der Eigenkapitalerhöhung für die Deutsche Bahn AG (DB AG) ergebende Erhöhung der Trassenpreisentgelte eindämmen. Der Eigenkapitalzinssatz soll daher ab 2026 der auf 2,2 Prozent abgesenkten Renditeerwartung des Bundes an die Betreiber der Schienenwege angepasst werden. Wenn im Rahmen der Entgeltregulierung ein niedrigerer Eigenkapitalzinssatz angesetzt werde, steigen die Trassenentgelte der bundeseigenen Betreiber der Schienenwege weniger stark an, heißt es zur Begründung.

Jens Bergmann, Vorstand Finanzen und Controlling bei der DB InfraGO, sagte, der vorgelegte Gesetzentwurf könne einen sinnvollen Baustein zur Dämpfung des Preisanstiegs bilden, bringe jedoch Unsicherheiten mit sich. Wichtig sei, dass er sich in eine umfassende Reform der Finanzierungsarchitektur einbettet. Bei isolierter Anwendung der vorgeschlagenen Reduzierung der regulatorisch zulässigen Verzinsung des Eigenkapitals wäre aus seiner Sicht der preisdämpfende Effekt begrenzt. Außerdem würden Finanzierungsrisiken auf die DB InfraGO verlagert, „die diese ohne eine Anpassung des restlichen Regulierungsrahmens nicht kompensieren kann“. Um die Trassenpreissteigerung 2026 kurzfristig zu dämpfen, biete sich vielmehr das Instrument der Trassenpreisförderung an, sagte Bergmann.

Tilman Benzing vom Verband der Chemischen Industrie sprach von einem wichtigen ersten Schritt. Gleichwohl sollte die Verzinsung aus seiner Sicht noch weiter gesenkt werden. „Eine gemeinwohlorientierte Eisenbahninfrastruktur sollte kein gesetzlich vorgegebenes Renditeziel haben“, sagte er. Schließlich erwarte der Bund auch von der Autobahn GmbH oder der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung keine Rendite. Bei einer grundlegenden Reform des Trassenpreissystems müssten die Trassenpreise und damit die Nutzerfinanzierung auf die Grenzkosten, also die unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs, begrenzt werden, forderte er.

Diese Forderung unterstützen die meisten Sachverständigen, so auch Andreas Geißler vom Verein Allianz pro Schiene. Er verwies darauf, dass die EU-Kommission den Nationalstaaten ausdrücklich das Grenzkostenmodell empfehle. Auch aus Sicht der Allianz pro Schiene sei eine Bepreisung auf Basis der unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs vorzugswürdig. „Dies würde das Preisniveau deutlich absenken“, prognostizierte er. Die aufwändige Feststellung von Markttragfähigkeiten zur Verteilung von Vollkostenaufschlägen könnte entfallen und das Genehmigungsverfahren vor der Bundesnetzagentur so vereinfacht und die Rechtssicherheit ihrer Entscheidungen gestärkt werden, sagte er.

Gudrun Grunenberg, im Bereich Eisenbahn und Kombinierter Verkehr bei BASF tätig, sieht angesichts der steigenden Trassenpreise die Transformation in Gefahr. Würde der vorliegende Gesetzentwurf nicht angenommen, drohe ein Anstieg der Trassenpreise um 35 Prozent. Dies sei ein direkter Widerspruch zum Ziel der Bundesregierung, den Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlegen. Grunenberg forderte, die DB InfraGO über Baukostenzuschüsse zu stärken und das Eigenkapital des Bundes an der Gesellschaft nicht weiter zu erhöhen. Künftig müssten die Trassenpreise gemeinsam mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) und der Infrastrukturplanung (Infraplan) regelmäßig für eine Planungsperiode von fünf oder sechs Jahren fortgeschrieben werden. Mittelfristig sei zudem eine Absenkung der Trassenpreise auf das Zielpreisniveau von 2,00 Euro/km für den Standard-Güterzug sicherzustellen.

Michael Lorenz von der Bundesnetzagentur plädierte für ein schnellstmögliches Inkrafttreten des Gesetzes. Dies könne dazu führen, dass die neuen Regelungen bereits im laufenden Genehmigungsverfahren für das Trassenpreissystem 2026 der DB InfraGO AG angewendet werden können. Dazu, so Lorenz, müsse das Gesetzgebungsverfahren bis Anfang November 2025 abgeschlossen werden und das Verwaltungsgericht Köln in dem dort anhängigen Gerichtsverfahren zur Obergrenze der Gesamtkosten unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage zeitnah entscheiden.

Martin Roggermann von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) forderte, die Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr von den vorgesehenen 265 Millionen Euro auf mindestens 350 Millionen Euro zu erhöhen. Für die im Koalitionsvertrag angestrebte Verkehrsverlagerung wäre aus Sicht der EVG sogar eine Halbierung der Trassenpreise mit einer jährlichen Bundesunterstützung von 450 Millionen Euro notwendig. Roggermann kritisierte, dass Deutschland die Bahnen als eines der wenigen Länder in Europa mit den Vollkosten belaste. Diese gingen weit über den Verschleiß der Infrastruktur hinaus und belasteten letztendlich Reisende und Wirtschaft mit sämtlichen Betriebs- und Verwaltungskosten im staatlichen Schienennetz.

Oliver Smock vom Verband DIE GÜTERBAHNEN im Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE), bezeichnete die Probleme mit den Trassenpreisen als hausgemacht. Sie seien unter anderem Folge des hohen und stark umstrittenen Gewinnanspruches – der Eigenkapitalrendite. Ohne den Gesetzentwurf liege so der Gewinn der DB InfraGO bei mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr – mit ihm noch immer bei etwa 500 Millionen Euro. „Das ist immer noch zu hoch, insbesondere bei der schlechten Qualität, die die DB InfraGO aktuell bereitstellt“, sagte Smock. Korrekt wäre es aus seiner Sicht, den Gewinnanspruch genauso hoch zu bemessen wie bei den konkurrierenden Verkehrsträgern, „nämlich bei exakt null Euro“. Im Übrigen seien die Einnahmen „ein gewisser haushälterischer Trugschluss“. Während auf der einen Seite eine Dividende an den Bund abgeführt werde, müsse dieser mit der anderen Hand die Trassenpreisförderung aufstocken.