Trassenpreissenkung in Deutschland

In Deutschland sollen die Trassenpreise für eigenwirtschaftliche Verkehre rückwirkend ab März 2020 bis Ende 2021 um 98 % gesenkt werden. Dies teilte das Bundesverkehrsministerium allen Bundestagsabgeordneten am 20.04.2021 mit. Der von der Corona-Pandemie besonders hart getroffene Fernverkehr soll zudem eine Trassenpreisförderung bis Ende 2022 erhalten.

Außerdem soll die Deutsche Bahn AG ihre nach der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III) vorgesehene jährliche Dividende von 650 Mio. EUR für 2020 nicht zahlen, gegebenenfalls auch für 2021 nicht.

Italien: Trassenkostensenkung rechtmäßig

Die vom 10.03.2020 bis zum 31.12.2020 erfolgte Senkung der Trassenkosten in Italien war rechtmäßig. Dies hat jüngst die Europäische Kommission bestätigt. Mit einer Entgelterleichterung in Höhe von 270 Mio. EUR sollten die Folgen der Corona-Pandemie für Schienengüter- und -personenverkehr abgemildert werden.

Polen will Trassengebühren anheben

Für Unverständnis unter den EVU führte ein Vorschlag des staatlichen Infrastrukturbetreibers PKP PLK, die Trassenkosten für Güterzüge um 2,3 % udn für Personenzüge um 8,7 % anzuheben. Die Zugbetreiber argumentierten, dass in der aktuellen Krise eher eine Absenkung der Preise anzustreben seien – wie bereits ein einigen europäischen Ländern umgesetzt. Der Vorschlag der PKP PLK liegt aktuell dem polnischen Eisenbahnamt UTK zur Genehmigung vor.

Trassenpreiserlass statt Milliardenhilfen?

Statt einseitig der Deutschen Bahn AG die geplante Eigenkapitalhilfe in Höhe von fünf Mrd. EUR zu gewähren, schlägt der Bundesrechnungshof vor, als Alternative für die ganze Branche die Trassenpreise im Güterverkehr vollständig rückwirkend von März bis zum Jahresende erlassen. Dies geschieht beispielsweise in Staaten wie Frankreich, Österreich und Italien.

Eine sofortige und vollständige Auszahlung sei nicht zu rechtfertigen, heißt es in einem Bericht der Prüfer an den Haushaltsausschuss des Bundestags, mit einer Sperrung könnten dagegen die Mittel besser schrittweise und am tatsächlichen Bedarf orientiert freigegeben werden. Es wird kritisiert, dass die Bundesregierung die Deutsche Bahn AG bevorteile auf Kosten des Wettbewerbs auf der Schiene.

BNetzA unterstützt bei Anlagenpreisförderung

Die Bundesnetzagentur hat am 13.11.2020 Hinweise zur Anpassung der Nutzungsbedingungen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) veröffentlicht. Betreiber von Serviceeinrichtungen können so die Förderung des Einzelwagenverkehrs im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 ermöglichen.

Am 13.11.2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in einer Richtlinie zur Anlagenpreisförderung im Einzelwagenverkehr die Ausschüttung von jährlich 40 Mio. EUR Fördergeldern über einen Zeitraum von fünf Jahren geregelt. Ziel der Förderung ist eine Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene. Gefördert werden Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Zugbildungsgleise für den Einzelwagenverkehr nutzen. Anträge können beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt werden.

VDV fordert NE-Trassenpreisförderung

Die 189 im Branchenverband VDV organisierten Schienengüterverkehrsunternehmen fordern den Bund auf, künftig auch die Trassenpreise für die Nutzung nichtbundeseigener Schienenwege zu fördern. Bislang unterstützt der Bund ausschließlich die Nutzung der Infrastruktur im Bereich der DB Netz AG mit jährlich 350 Mio. EUR. Inzwischen werden immerhin rund 5.000 Kilometer, also etwa 15 % des deutschen Schienennetzes von NE-Bahnen betrieben.

Besonders im Schienengüterverkehr und dort auf den letzten Kilometern bis zum Hafen oder zum Industriestandort sind vielfach nichtbundeseigene Eisenbahnen Betreiber der Infrastrukturen. Diese verhältnismäßig kleinen Teilstücke des gesamten deutschen Schienennetzes haben nach Verbandseinschätzung eine überproportional hohe systemische Gesamtrelevanz für die Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs.

Neufassung der Förderrichtlinie laTPS in Kraft

Am 16.10.2020 ist die neugefasste Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Förderung von Maßnahmen der Lärmminderung an Bestandsgüterwagen im Rahmen der Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems auf Schienenwegen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (Förderrichtlinie laTPS vom 04.05.2020) in Kraft getreten.

Im Unterschied zur gleichnamigen Förderrichtlinie vom 17.10.2013, welche zugleich außer Kraft getreten ist, wird nunmehr den Wagenhaltern die Möglichkeit eingeräumt, die in der Netzfahrplanperiode 2019 / 2020 nicht erbrachte Laufleistung ganz oder teilweise aufzufangen. Die Frist, in der die Zuwendung beantragt werden kann, wurde entsprechend auf den 31.10.2021 verlängert (bisher: 30.04.2021). Dies gilt nur für Güterwagen, welche bis Ende der Netzfahrplanperiode 2019/2020 (Stichtag: 12.12.2020) umgerüstet wurden. Weitere Bedingung sind Zuwendungssachverhalte, die seit Beginn der Netzfahrplanperiode 2019 / 2020 (Stichtag: 15.12.2019) bis zum 30.06.2021 begründet wurden, d. h. die Laufleistung der umgerüsteten Güterwagen auf den Bundesschienenwegen muss in diesem Zeitraum erbracht und nachgewiesen werden.

DB Netz: Güterzugtrassen werden günstiger

Mit Veröffentlichung der beabsichtigten Änderungen der „Nutzungsbedingungen Netz der DB Netz AG“ (NBN) 2022 hat DB Netz auch die Entgelte für die Netzfahrplanperiode 2021/2022 bekannt gegeben. Während die Entgelte im SPFV durchschnittlich um ca. 4,6 % erhöht werden, ist für den SGV eine Absenkung um durchschnittlich ca. -0,6 % der Entgelte geplant. Ursächlich für die unterschiedlichen Entgeltanpassungen in den einzelnen Verkehrsarten sind die den Entgelten zugrundeliegenden ungleichen Entwicklungen der Tragfähigkeiten. So ist der SPFV-Markt in den letzten Jahren durch ein stabil wachsendes Marktumfeld geprägt gewesen während der SGV vergleichsweise geringeres Umsatzwachstum erzielt hat. Im SPNV wird gemäß der Anpassung der Vorgaben des § 37 Abs. 2 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) eine Anpassung der Entgelte um 1,8 % beantragt.

Die jeweiligen Dynamisierungsraten ergeben sich beim Vergleich der für das TPS 2022 beabsichtigen Entgelte und den für das TPS 2021 im März durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) deklaratorisch ausgewiesenen Entgelte – siehe entsprechende Kundeninformation hierzu aus KW 14. Das Genehmigungsverfahren zum Trassenpreissystem (TPS) 2021 ist zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund eines Teilaufhebungsverfahrens der bereits genehmigten Entgelte des TPS 2021 noch nicht abgeschlossen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die neu zu genehmigenden Entgelte den bereits veröffentlichten deklaratorischen Entgelten entsprechen dürften. Während für die Entgelte des TPS 2021 mit einer Entscheidung der BNetzA im dritten Quartal 2020 zu rechnen ist, erwartet der Infrastrukturbetreiber den Beschluss zum TPS 2022 frühstens im Dezember 2020.

DB Netz-Pressemitteilung: www.dbnetze.com/infrastruktur-de/Kundeninformationen/2020_KW35_TPS-2022-5557404?contentId=1444106