Im Geschäftsjahr 2020 wies die Grampetcargo Austria GmbH (GCA) mit 17 Mitarbeitern einen Bilanzverlust in Höhe von 3,036 Mio. EUR (Vorjahr 2,595 Mio. EUR) aus.
Die Gesellschaft weist unter Passiva den Posten „negatives Eigenkapital“ in Höhe von EUR -1.624.998,63 aus. Die Geschäftsführung der Gesellschaft nimmt zur Frage, ob eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes vorliegt, wie folgt Stellung: Eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes besteht nicht, weil durch eine Rückstehungserklärung der Muttergesellschaft hinsichtlich ihrer Forderungen an die Gesellschaft die Begleichung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist. (siehe Rundlaufbeschluss 11/2014 vom 17. Oktober 2014) Von seitens des Mehrheitsgesellschafters S.C. Grampet S.A. hinsichtlich der Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.359.962,72 und der Schwesterunternehmen gp rail und gfr hinsichtlich Verbindlichkeiten über insgesamt EUR 1.044.956,60 liegen Rückstehungserklärungen vor. (siehe Rundlaufbeschlüsse vom November 2020). In Summe bestehen somit Rückstehungserklärung für einen Gesamtbetrag der Konzernverbindlichkeiten in Höhe
von EUR 2.404.918,32.

