Tschechien darf weiter KV-Terminals fördern

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften die Wiedereinführung einer tschechischen Regelung zur Förderung des Baus und der Modernisierung von Terminals für den kombinierten Verkehr genehmigt.

Die frühere, von der Kommission im August 2015 genehmigte Beihilferegelung (SA.39962) galt für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2020 und war mit einem Gesamtbudget von maximal rund 93 Mio. EUR (2,5 Mrd. CZK) ausgestattet. Die Tschechische Republik meldete die Wiedereinführung der Regelung bis zum 31.12.2027 an. Die Mittel für die Regelung belaufen sich auf 68,7 Mio. EUR (1,7 Mrd. CZK), d. h. auf die verbleibenden Mittel der vorherigen Regelung. Alle anderen Bedingungen der Regelung bleiben unverändert.

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