Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine italienische Beihilferegelung zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene und das Wasser in der Region Friaul-Julisch Venetien genehmigt.
Die Regelung hat ein Gesamtbudget von 30 Mio. EUR und läuft bis zum 31.12.2027. Die Beihilfe wird in Form von Direktzuschüssen an Logistikunternehmen und multimodale Verkehrsunternehmen gewährt, die als Alternative zum reinen Straßenverkehr einen Schienen- und einen Wasserstraßenabschnitt kombinieren. Die Höhe der Beihilfe, die die förderfähigen Begünstigten erhalten können, richtet sich nach der Verringerung der externen Kosten (Umweltverschmutzung, Lärm, Staus und Unfälle), die der Schienen- und Schiffsverkehr im Vergleich zum Straßenverkehr verursacht, sowie nach der von den Diensten zurückgelegten Entfernung. Höhere Beihilfebeträge können für intermodale Dienste in der Region gewährt werden, die vor allem den Transport von Eisenbrammen über sehr kurze Entfernungen betreffen, bei denen die reine Straßenbeförderung zwar deutlich billiger ist, aber dennoch zu einer erheblich höheren Umweltverschmutzung, Lärmbelästigung, Verkehrsüberlastung und Unfallhäufigkeit führt.
Die Regelung folgt auf zwei frühere Beihilfemaßnahmen (SA.18169, genehmigt am 22.03.2006 und zweimal verlängert unter SA.29788 am 10.06.2010 und SA.45606 am 18.07.2016; SA.50115, genehmigt am 20.12.2018), die beide im Jahr 2021 ausliefen.

