Spanien darf Terminals und Waggons fördern

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine spanische Regelung in Höhe von 285 Mio. EUR zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene genehmigt. Die Regelung wird aus der Fazilität für Konjunkturbelebung und Krisenbewältigung (RRF) finanziert, nachdem die Kommission das spanische Konjunkturprogramm positiv bewertet und der Rat es angenommen hat.

Im Rahmen der Regelung werden gefördert:

  • der Bau, die Anpassung oder die Verbesserung von Laderampen und Bahnfrachtterminals sowie deren Anbindung an das nationale Haupteisenbahnnetz
  • der Erwerb oder die Modernisierung von Waggons für den Schienengüterverkehr, einschließlich solcher für die Rollende Landstraße

Im Rahmen der Regelung wird die Unterstützung in Form von direkten Zuschüssen für Unternehmen gewährt, die im Schienengüterverkehr in Spanien tätig sind. Die Regelung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2025.

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