[PL] Intermodalförderung genehmigt

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine polnische Beihilferegelung in Höhe von 180 Mio. EUR genehmigt, mit der der Ausbau des intermodalen Verkehrs in Polen gefördert werden soll. Die Regelung wird vollständig aus der Fazilität für Konjunkturbelebung und Krisenbewältigung (Recovery and Resilience Facility, RRF) finanziert. Ziel der Regelung ist es, den intermodalen Verkehr als Alternative zum Straßenverkehr zu entwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit der intermodalen Verkehrsdienste in Polen zu verbessern.

Die Regelung läuft bis zum 30.06.2026 und steht Unternehmen offen, die bestimmte intermodale Verkehrsprojekte in Polen durchführen wollen. Die Beihilfe wird in Form von direkten Zuschüssen gewährt und kann bis zu 50 % der förderfähigen Kosten abdecken.

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