Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Beihilfevorschriften eine polnische Regelung in Höhe von 47 Mio. EUR genehmigt, mit der technische Hindernisse für die Interoperabilität des Schienenverkehrs beseitigt und die Sicherheit und Effizienz des Schienenverkehrs verbessert werden sollen. Die Regelung wird aus dem Programm „Europäische Fonds für Infrastruktur, Klima und Umwelt (FEnIKS) 2021-27“ finanziert, das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Kohäsionsfonds finanziert wird. Die Maßnahme soll die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene fördern.
Die Regelung unterstützt die Installation des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) der Baseline 4 oder höher in neuen oder modernisierten Schienenfahrzeugen in Polen. Im Rahmen der Regelung, die bis zum 31.12.2029 läuft, wird die Beihilfe in Form von Direktzuschüssen gewährt. Begünstigte sind Eisenbahnunternehmen, die im Schienengüter- und Personenverkehr tätig sind, sowie Leasinggesellschaften für Schienenfahrzeuge. Die Beihilfe deckt bis zu 85 % der förderfähigen Kosten, darunter die Kosten für die Ausrüstung und die Nachrüstung.

