Die Wiederinbetriebnahme des ehemaligen Betriebswerkes Angermünde schreitet weiter voran. Ende August 2025 wurde der Betreibergesellschaft die Betriebsgenehmigung als Serviceeinrichtung nach Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) erteilt.

Die Wiederinbetriebnahme des ehemaligen Betriebswerkes Angermünde schreitet weiter voran. Ende August 2025 wurde der Betreibergesellschaft die Betriebsgenehmigung als Serviceeinrichtung nach Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) erteilt.
