Das Bundesgericht der Schweiz in Lausanne hat entschieden, dass der Stadler-Patron Peter Spuhler (67) mit einer Firmenkonstruktion für sein Luxus-Chalet in St. Moritz Steuern umgangen hat. Die Chesa Sül Spelm AG sei nicht gewerblich tätig gewesen, da die Liegenschaft einzig der Befriedigung der privaten Bedürfnisse des wirtschaftlich Berechtigten und ihm nahestehender Personen dient.
Spuhler hatte die 1870 vom Opel-Gründer Adam Opel erbaute „Villa Opel“ 2017 erworben und mindestens 15 Mio. EUR in Umbauten investiert. Die als Käufer auftretende Aktiengesellschaft hatte im Rahmen der Bauarbeiten zwischen 2018 und 2020 unrechtmäßig rund 865.000 CHF an Vorsteuerabzügen geltend gemacht.
Spuhler verteidigte das Vorgehen: Der Vorsteuerbezug sei ordnungsgemäss bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung angemeldet und ohne Rückfragen bzw. Anmerkungen ausbezahlt worden. Rund drei Jahre hatte die Verwaltung die Beträge zurückgefordert. Dem sei er umgehend nachgekommen.
Die nun vor dem Bundesgericht überprüfte Praxis der Steuerverwaltung ließe ihn als Steuerumgeher dastehen, so der Unternehmer in den Medien.

