[DE] EuGH: Trassenpreisbremse rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner am 19.03.2026 verkündeten Entscheidung (Az: C-770/24) die Trassenpreisbremse des bisherigen § 37 Abs. 2 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) für europarechtswidrig erklärt. Das deutsche Regulierungsgesetz muss geändert werden. Voraussichtlich müssen auch die genehmigten Trassenpreise des Jahres 2025 sowie des seit Dezember 2025 laufenden Fahrplanjahres 2026 im Nachhinein korrigiert und somit falsch allokierte Finanzmittel in Milliardenhöhe umverteilt werden. Das Urteil dürfte zu einer erheblichen Steigerung der Trassenentgelte für den SPNV führen, während gleichzeitig die Trassenentgelte für den SPFV und SGV sinken könnten.

Die Resonanz der Verbände ist unterschiedlich. „Die Güterbahnen“ bemerkt, dass der Schienengüterverkehr somit in den vergangenen Jahren zu hohe Trassenpreise zahlte und verweist auf den Konzeptvorschlag für ein Gemeinwohl-Trassenpreissystem. Der dem Personenverkehr verbundene Verband „Mofair“ erwartet Einschnitte: „Wenn sich nichts ändert, würde die damit anstehende Anhebung der Trassenpreise eine Angebotskürzung im SPNV von mindestens zehn, angesichts der Remanenzkosten, u. a. für Personal und Fahrzeuge, eher von 20 % ergeben.“

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