Im Zuge seiner Überprüfung des Bundesrechnungsabschlusses 2019 hat der österreichische Rechnungshof herausgefunden, dass die ÖBB-Infrastruktur AG in ihrem Jahresabschluss zum 31.12.2019 eine Verbindlichkeit in der Höhe von rund 1,147 Milliarden Euro aus den Vorjahren gegenüber dem Bund aufwies. Dies hat den Rechnungshof zur Prüfung „Zuschussverträge zur Finanzierung der Schieneninfrastruktur der ÖBB“ veranlasst. Dabei zeigt sich: Die Überzahlung ist auf zu hoch ausbezahlte Zuschüsse zurückzuführen. Investitionsvorhaben konnten nicht im vollen Umfang umgesetzt werden. Und: Meistens verzichtete das Verkehrsministerium auf eine Gegenverrechnung. Geprüft wurde der Zeitraum 2015 bis 2019.
Die
ÖBB-Infrastruktur AG erstellte zwar jährlich einen Rahmenplan. Dieser
wurde jedoch nicht jährlich vom Ministerrat genehmigt. In diesem Fall
behielt der Rahmenplan der Vorperiode seine Gültigkeit. Auch die
Zuschussverträge wurden im überprüften Zeitraum nicht jährlich
abgeschlossen. Die Konsequenz: Das BMK leistete die Zahlungen auf Basis
der in der Periode zuvor abgeschlossenen Zuschussverträge. Der
Rechnungshof verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Bericht:
„Bahnprojekt: Brenner Basistunnel“ aus dem Jahr 2017. Bereits damals
hatte er die fehlenden Rahmenpläne und den Nicht-Abschluss der
Zuschussverträge kritisiert und empfohlen, künftig lückenlos den
gesetzmäßigen Zustand herzustellen.
Die Rahmenpläne der ÖBB-Infrastruktur AG sahen während ihrer Laufzeit eine deutliche Steigerung des Investitionsvolumens vor. Jedoch: Die geplanten Anstiege des Investitionsvolumens um 20 Prozent und mehr innerhalb von ein bis zwei Jahren erachten die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes als nur schwer realisierbar. Damit legte das BMK seinen Zuschussverträgen mit der ÖBB-Infrastruktur AG regelmäßig überhöhte geplante Mittelerfordernisse zugrunde.
Gemäß den
Zuschussverträgen sollten Überzahlungen vom Bund an die
ÖBB-Infrastruktur AG eigentlich im Folgejahr gegenverrechnet werden.
Tatsächlich fand ein zahlungswirksamer Ausgleich von Überschüssen nur –
in geringem Maße – 2016 (16,7 Millionen Euro) und 2019 (80,5 Millionen
Euro) statt. Weil weniger ausgegeben wurde als es die Pläne vorsahen,
sammelten sich somit bis Ende 2019 Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund
in der Höhe von rund 1,147 Milliarden Euro an. Diese wurden zinsenfrei
im Unternehmen belassen. Der Rechnungshof empfahl dem BMK und dem BMF,
die vorgesehenen Rückzahlungen der aushaftenden rund 1,147 Milliarden
Euro bei der ÖBB-Infrastruktur AG tatsächlich einzufordern. Laut
Finanzministerium sei eine Rückzahlung im Gange.
Zudem mahnt der
Rechnungshof eine bessere Nachvollziehbarkeit der tatsächlich
verwendeten Mittel ein. So wäre von der ÖBB-Infrastruktur AG ein
Verwendungsnachweis zu fordern, in dem die tatsächlichen Aufwendungen
und Ausgaben sowie die abzuziehenden Erträge so aufgelistet sind, dass
der zu finanzierende Betrag sowie allfällige Über- beziehungsweise
Unterdeckungen aufgrund der Zuschüsse klar nachvollzogen werden können.

