Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 120 Mio. EUR ausgestattete spanische Regelung im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität genehmigt, mit der Güterverkehr von der Straße auf die Schiene verlagert und der Schienenverkehr nachhaltiger werden soll. Die Regelung, die bis zum 30.06.2026 läuft, zielt darauf ab, die Schiene als umweltfreundlicheres Verkehrsmittel zu fördern und ihre Umweltfreundlichkeit weiter zu verbessern.
Die Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen zum Ausgleich der Kostendifferenz zwischen Straßen- und Schienenverkehr für Frachtunternehmen nach Maßgabe des tatsächlich von der Straße auf die Schiene verlagerten Güterverkehrsaufkommens. In die Berechnung fließt auch die Umweltleistung des jeweiligen Eisenbahnunternehmens ein, wodurch Anreize für weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit geschaffen werden. Die Regelung steht allen in der Europäischen Union niedergelassenen Frachtunternehmen offen, die über alle erforderlichen Genehmigungen, wie z. B. die einheitliche Sicherheitsbescheinigung, verfügen. Der Beihilfehöchstbetrag je Beihilfeempfänger hängt von der erreichten Verkehrsverlagerung ab. Um Anreize für Güterkraftverkehrsunternehmen zu schaffen, auf die Schiene umzusteigen, werden die konkreten Beihilfebeträge je Beihilfeempfänger vom Anstieg des Schienengüterverkehrs im Vorjahr abhängen.