Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine niederländische Regelung in Höhe von 22,5 Mio. EUR genehmigt, mit der die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Verkehrsträger Binnenschifffahrt und Schiene gefördert werden soll.
Im Rahmen der Regelung, die bis Ende Januar 2026 läuft, werden die Beihilfen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen an Verlader und Logistikunternehmen gewährt, um sie für die Verringerung der externen Kosten (wie Umweltverschmutzung, Lärm, Staus und Unfälle) zu belohnen, die durch die Nutzung von Binnenschifffahrt und Schiene anstelle des Straßenverkehrs entstehen.

