Der Entwurf der Gebührenliste für den Zugang zur Infrastruktur der PKP Polskie Linii Kolejowe (PKP PLK) wurde am 21.11.2022 vom Präsidenten des Eisenbahnverkehrsamtes UTK genehmigt. Der Entwurf wird am 21.12.2022 in Kraft treten.
Der Entwurf berücksichtigt die Bestimmungen des Beschlusses des Präsidenten der UTK vom 25.03.2022 und 22.07.2022 zu den vorherigen Fassungen des Entwurfs der Gebührenliste 2022/2023, d.h. er enthält nicht die Komponente des Einheitssatzes der Grundgebühr, die mit der Art der durchgeführten Beförderung zusammenhängt (der sogenannte Aufschlag), die ab dem GJ 2018/2019 1,28 PLN/Kilometer beträgt und für Güterzüge mit einem Gewicht von mindestens 660 t gilt, die einen anderen Verkehr als den intermodalen Verkehr durchführen. Der Entwurf enthält auch keine zusätzlichen Koeffizienten zur Differenzierung des Durchschnittssatzes in Abhängigkeit von der Streckenkategorie und dem Gewicht des Zuges für Züge mit geordneten kommerziellen Haltestellen an den von der PLK SA genutzten Bahnsteigen, als Ergebnis der Berücksichtigung des Urteils des Gerichtshofs der EU vom 10.07.2019 in der Rechtssache C-210/18 über die Einbeziehung der Nutzung von Personenbahnsteigen in den Umfang des Mindestzugangs zur Eisenbahninfrastruktur.

