Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 19.03.2026 entschieden hat, dass die gesetzliche Regelung zur Entgeltbildung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) nach § 37 Absatz 2 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) gegen Europarecht verstößt, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Verfahren zur Neubescheidung der Trassenpreise für 2025 und 2026 eröffnet. Am 23.04.2026 hat die DB InfraGO für diese Jahre neue Trassenentgelte beantragt. In nachfolgender Tabelle sind die ursprünglich genehmigten sowie die neu beantragten Durchschnittsentgelte je Verkehrsart sowie die Veränderung gegenüber der Genehmigung dargestellt:


