Spanien darf Digitalisierung fördern

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine spanische Beihilferegelung in Höhe von 47,5 Mio. EUR zur Förderung der Digitalisierung von Güterverkehrsdiensten genehmigt. Die Regelung wird aus der Fazilität für Konjunkturbelebung und Krisenbewältigung (RRF) finanziert, nachdem die Kommission das spanische Konjunkturprogramm positiv bewertet und der Rat es angenommen hat. Die Regelung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2025.

Ziel der Maßnahme ist es,

  • die Digitalisierung und Optimierung von Logistikprozessen in Häfen und Bahnterminals,
  • die Einführung von Technologien zur Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Fahrzeugen und intermodalen Transporteinheiten und
  • die allgemeine Optimierung des Güterverkehrs durch Datentechnologien, Datenmanagement und künstliche Intelligenz zu fördern.

Die Regelung steht allen in Spanien tätigen Güterverkehrsbetreibern und Terminalbetreibern offen. Die Förderung erfolgt in Form von Direktzuschüssen.

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