[DE/AT] Grenzchaos bei GSH Obertraubling – Passau?

Im Rahmen der Generalsanierung Obertraubling – Passau gibt es Verstimmungen zwischen dem deutschen und dem österreichischen Infrastrukturbetreiber. So hat DB InfraGO hat alle Umleiter schon im Netzfahrplan ausgeregelt, die ÖBB macht das im Baufahrplan Phase für Phase. Nach Auskunft von Brancheninsidern sei man in Wien „arg verschnupft“ gewesen, dass InfraGO einfach mehr als die vereinbarten 80 Trassen via Salzburg umleitet und es nicht mit ihnen abstimmt.

So schreibt die ÖBB-Infrastruktur an ihre Kunden:

Mit 14.06.2026 beginnen die Einschränkungen bei der GSH Obertraubling – Passau. Die Kombination aus Teil- und Gesamtsperren gestaltet sich unverändert wie folgt:

  • Phase 2: 14.06.2026 – 11.07.2026: Gesamtsperre Obertraubling – Passau
  • Phase 3: 11.07.2026 – 20.09.2026: Teilsperre Obertraubling – Passau
  • Phase 4: 20.09.2026 – 12.12.2026: Gesamtsperre Obertraubling – Passau

Wie in der Vergangenheit mehrfach angekündigt wird mit Änderungstermin 14.06.2026 die Umleitung mit einer dauerhaften Änderung zum Netzfahrplan abgearbeitet. Die Umleitungsmaßnahmen sind daher in Abstimmung mit den zuständigen Servicemanager (Robert Glinz) bei der ÖBB-Infrastruktur ehestmöglich jedoch bis spätestens 04.05.2026 im Bestellsystem M-AMA zu bestellen.

Wir bitten die Bestellungen hinsichtlich der wesentlichen Parameter noch einmal mit ihren Partner-EVU in Deutschland und der Trassenzuweisung bei DB InfraGO abzugleichen, damit eine geordnete Abarbeitung der Bestellung möglich ist. Die Konstruktion der Umleitungstrassen erfolgt „realitätsnah“ entsprechend der spezifischen Vorgaben für den unterjährigen Netzfahrplan („Baufahrplan“). Aus einer für die Umleitung zugewiesenen Zugtrasse kann keine betriebliche Machbarkeit für die folgenden Netzfahrplanperioden abgeleitet werden. Die Rückleitung von ausgewählten Zugtrassen in der Phase 3 (Teilsperre Obertraubling – Passau) erfolgt mittels FAPLO durch NZ-KM-Baufahrplan.

Da DB InfraGO in den Phasen 2 und 4 (Gesamtsperren) bis zu 120 Güterzugtrassen über die Grenze Salzburg/Freilassing umleitet, die ÖBB-Infrastruktur aber gemäß Koordination im Vorfeld nur für 80 Güterzugtrassen zwischen Wels und Salzburg im Netzfahrplan Kapazitäten „reserviert“ hat, müssen an den verkehrsstarken Tagen Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag im Tageszeitraum (06:00 – 22:00) noch 15 bis 20 Güterzugtrassen großräumig über den Laufweg Bischofshofen – Selzthal – St. Michael – Wr. Neustadt weiter umgeleitet werden, damit trotz der Überbuchung um rund 20 – 25 Trassen ein Mindestmaß an Betriebsqualität zwischen Wels und Salzburg gewährleistet werden kann. Sollte die Betriebsqualität nicht ausreichend sein, behält sich die ÖBB-Infrastruktur vor, kurzfristig weitere Zugtrassen großräumig auf andere Laufwege umzuleiten.

Auf Grund der bereits erfolgten Überbuchung gibt es im gesamten Zeitraum der Phase 2 und der Phase 4 zwischen Wels und Salzburg keine freien Kapazitäten für den Ad-Hoc Verkehr. Zuweisungen sind daher nur dann möglich, wenn einerseits eine Zuweisung bei DB InfraGO für den Abschnitt Freilassing – Rosenheim vorliegt und mit der Trassenbestellung auch gleichzeitig eine gleichwertige Zugtrasse zwischen Wels und Salzburg bei ÖBB-Infrastruktur storniert wird. Ausgenommen davon sind nur Verkehre mit Quelle / Ziel entlang der Strecken Wels – Salzburg und Salzburg – Freilassing. Diese Trassenbestellungen unterliegen einer Machbarkeitsprüfung.“

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